Informationen zur Energieversorgung

Zur Vorbereitung auf das kommende Wintersemester hat sich die Hochschulleitung gemeinsam mit dem Krisenstab und dem Personalrat auf einen Notfallplan zum Umgang mit einer verminderten Gasmengenlieferung verständigt. Dieser soll sicherstellen, dass der Präsenzbetrieb an der Hochschule auch über die Wintermonate hinweg gewährleistet werden kann. Zudem definiert er notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV).

 

Notfallplan zur Sicherung der Energieversorgung

Der Notfallplan ist in Form eines Stufenplans aufgebaut, um flexibel auf die weiteren Entwicklungen der kommenden Monate reagieren und das Heizkonzept der Hochschule anpassen zu können. In der ab sofort in allen Gebäuden (mit Ausnahme des Audimax, der Turnhalle und des Phytotechnikums) geltenden Warnstufe 1 ist für die Gültigkeitsdauer der o. g. Verordnung des Bundes eine Raumsollwerttemperatur von 19 °C einzuhalten. Darüber hinaus sind Durchlauferhitzer in den WC-Anlagen der Hochschule (soweit vorhanden) vorerst außer Betrieb zu nehmen.

Das Audimax wird im Wintersemester außer Betrieb genommen und nur soweit beheizt, dass die Gebäudesubstanz keinen Schaden nimmt.

Um unseren Beitrag zur Senkung des Gasverbrauchs leisten zu können, gelten neben den von der Hochschule ergriffenen technischen Maßnahmen ab sofort folgende Verhaltensgrundsätze für alle Hochschulmitglieder und -angehörigen:

  1. Soweit vorhanden, sind manuell bedienbare Heizthermostate tagsüber maximal auf Stufe 3 zu stellen. Empfohlen wird die Einstellung auf Stufe 2.
  2. In Büroräumen sind manuell bedienbare Heizthermostate vor dem Verlassen in den Feierabend auf Stufe 1 zu stellen.
  3. Ein Raumluftaustausch in Büro- und Lehrräumen ist während der Heizperiode über fünfminütiges Stoßlüften durchzuführen. Anschließend sind die Fenster wieder zu schließen. Das Kippen der Fenster ist untersagt. Während des Lüftens sind manuell bedienbare Heizthermostate in die Frostschutzstellung (Schneeflocken-Symbol) zu bringen.
  4. Die Verwendung mobiler Heizgeräte (z. B. elektrische Heizlüfter) ist untersagt.
  5. Sämtliche Türen sind während der Heizperiode geschlossen zu halten.
  6. Beim Verlassen des Büros oder Lehrraums ist das Licht auszuschalten. In Lehrräumen ist zudem darauf zu achten, dass sämtliche Präsentationstechnik ausgeschaltet wird. Die Verantwortung hierfür obliegt der Lehrperson.
  7. Elektrische Geräte sind nach Beendigung der Arbeit – wenn möglich – komplett auszuschalten und nicht in den Stand-by-Modus zu versetzen (z. B. Monitore).

Um Sie bei der Einhaltung der Verhaltensgrundsätze zu unterstützen, werden in den kommenden Wochen Thermometer in allen Büros angebracht. Die Lehrräume werden zudem flächendeckend mit CO2-Ampeln ausgestattet.

Da die Hochschulen laut Auskunft der Bundesnetzagentur zu den „geschützten Kunden“ zählen, gehen wir von einer Versorgungssicherheit und keinen weiteren Einschränkungen über den Winter aus.

Den kompletten Notfallplan finden Sie zu Ihrer Information unter Download.