Experte langfristig gebunden

Der Sozialrechtsexperte Prof. Dr. Torsten Schaumberg wurde 2012 zum Professor im Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Hochschule Nordhausen ernannt und ist ab sofort unbefristet für die HSN tätig.

HSN Präsident Prof. Dr. Jörg Wagner und Prof. Dr. Torsten Schaumberg

HSN Präsident Prof. Dr. Jörg Wagner und Prof. Dr. Torsten Schaumberg

Der gebürtige Halberstädter studierte bis 1995 Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main und war bis 2015 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Sozialrecht.

Prof. Schaumberg ist bereits seit 2012 an der Hochschule Nordhausen tätig. Die von ihm übernommene Professur "Sozialrecht" ist im Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angesiedelt und soll die Studiengänge Sozialmanagement und Gesundheits- und Sozialwesen mit den Grundlagen des Sozialrechts in seiner ganzen Bandbreite sowie den Grundzügen des Arbeitsrechts vertraut machen. Sozialrechtliche Fragestellungen sind aus dem Alltag sozialer Berufe nicht mehr wegzudenken und gewinnen zunehmend an Bedeutung. Den Studierenden dieser beiden Studiengänge an der HSN soll durch die sozialrechtlichen Lehrveranstaltungen das Rüstzeug an die Hand gegeben werden, das nötig ist, um sich erfolgreich durch das Dickicht des sozialrechtlichen Dschungels kämpfen können.

Der Schwerpunkt der Forschungstätigkeit von Prof. Schaumberg liegt in den Bereichen Medizin-, Rehabilitations-, Kinder- u. Jugendhilfe- und Arbeitsförderungsrecht. Regelmäßige Veröffentlichungen und Vorträge zu diesen Themen unterstreichen dies ebenso wie seien Gutachtentätigkeiten. So wurde er etwa vom „Nationalen Zentrum Frühe Hilfen“ mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Thematik der Familienhebammen beauftragt.

Prof. Schaumberg ist bestrebt, auch im sozialrechtlichen Bereich die Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis zu vertiefen. Hierzu sind Kooperationen zwischen der Hochschule und öffentlichen Sozialleistungsträgern, Vereinen oder Betroffenengruppen denkbar und wünschenswert. Die Professur für Sozialrecht kann diese Gruppen etwa durch Fort- u. Weiterbildungsveranstaltungen, Gutachten oder Vorträgen sowie durch unterschiedlichste Projektangebote unterstützen. Anfragen hierzu sind jederzeit willkommen.