Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt

Frau Prof. Dr. Petra J. Brzank in den Thüringischen Beirat Gewaltschutz berufen

Frau Prof. Dr. Petra J. Brzank wurde von Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, als Mitglied in den Beirat Gewaltschutz berufen. (Foto: Tina Bergknapp)

Frau Prof. Dr. Petra J. Brzank wurde von Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, als Mitglied in den Beirat Gewaltschutz berufen. (Foto: Tina Bergknapp)

Frau Prof. Dr. Petra J. Brzank wurde vor Kurzem wegen ihrer fachlichen Expertise von Frau Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als Mitglied in den „Beirat gegen häusliche und sexualisierte Gewalt zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – Istanbul Konvention – für den Freistaat Thüringen“ (kurz Beirat Gewaltschutz) berufen.

Professorin Petra J. Brzank, seit 2016 Professorin für Soziologie und Methoden der Sozialforschung an der Hochschule Nordhausen, ist eine der deutschlandweiten Expertinnen auf dem Gebiet „Gewalt gegen Frauen“. Als Soziologin und Gesundheitswissenschaftlerin erforscht sie seit Jahren Kontextbedingungen, Einflussfaktoren sowie Auswirkungen von Gewalt bspw. auf die Gesundheit nicht nur bei Frauen, sondern auch bei anderen Zielgruppen.

Ihre Erkenntnisse hat sie in etlichen Beiträgen publiziert oder mit Vorträgen einem breiteren Publikum zur Verfügung gestellt. So verfasste sie im vergangenen Jahr für das Landesministerium Brandenburg ein umfassendes Gutachten zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Brandenburg.

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die sog. Istanbul-Konvention, wurde 2011 vom Europarat verabschiedet und ist seit dem 01.02.2018 in Deutschland in Kraft. Die Konvention ist ein umfassender Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt und formuliert umsetzungsorientiert in insgesamt 12 Kapiteln mit 81 Artikeln zu ergreifende Maßnahmen, die für Bund, Länder, Kommunen, Gesetzgeber, Gerichte, Behörden etc. völkerrechtlich bindend sind. Sie gilt auf allen staatlichen Ebenen und Stellen, die den Gewaltschutz durchzusetzen haben. Damit steht die Istanbul-Konvention im Rang eines Bundesgesetzes, das vor Landesrecht geht, und ist zugleich internationales Recht, welches eine völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts erfordern kann. Alle 2 Jahre haben die Länder, die die Konvention gezeichnet haben, Rechenschaft über ihre Maßnahmen und Fortschritte einem internationalen Beobachtergremium darzulegen.

„Gewaltschutz ist mir seit langem ein sehr wichtiges Anliegen, denn Gewalt beeinträchtigt in der Regel die Gesundheit, das Wohlbefinden und vor allem die Chancengleichheit der Betroffenen und ihrer Kinder. Gewalt ist folglich eine Ursache für soziale Ungleichheit. Gemeinsam sollten wir Sorge dafür tragen, dass Menschen ohne Gewalt leben und aufwachsen können. Dafür setze ich mich mit allem Engagement ein“, so Professorin Brzank.

Professorin Petra J. Brzank wird ihre Kenntnisse und Expertise der Problematik sowie der Istanbul Konvention künftig engagiert auch in den Thüringischen Beirat einbringen.