Prof. Dr. Ullrich studierte an den Universitäten in Göttingen und Münster Rechtswissenschaften, Geschichte und Romanistik und schloss sein Studium mit der Promotion im Bereich der Rechtswissenschaften und einem Magister im Bereich der Romanistik und Geschichte ab.
Sein weiterer Werdegang führte über mehrere Referendariatsstellen nach Halle, wo er zunächst in der Staatsanwaltschaft, danach am Landgericht und nach einem Ausflug an das Amtsgericht Merseburg schließlich beim Landgericht Halle arbeitete. Im Dezember 1998 wurde er Richter am Landgericht Halle.
Bereits seit 1997 hat Prof. Dr. Ullrich Erfahrungen als Lehrbeauftragter u.a. an der Berufsakademie Vienenburg bei Goslar gesammelt. Seit dem 01.09.2001 hat er eine Vertretungsprofessur an der FH Nordhausen inne. Seitdem ist Herr Prof. Dr. Ullrich als Lehrender für die juristische Ausbildung der Studierenden der FH Nordhausen verantwortlich.
Als Beweggründe, sich für die ausgeschriebene Stelle in Nordhausen zu bewerben, benennt Herr Prof. Dr. Ullrich die vielfältigen Möglichkeiten der Mitwirkung beim weiteren Auf- und Ausbau der noch jungen Hochschule in Nordhausen. Gerade die Möglichkeit, innerhalb des Aufbaus die Hochschule mitzugestalten, waren für ihn ausschlaggebend, sich für Nordhausen zu bewerben. Neben der Vertretung der Fächer Wirtschafts- und Arbeitsrecht in der Lehre für alle Studierenden der FH Nordhausen will sich Prof. Dr. Ullrich im Forschungsbereich insbesondere mit zentralen Fragestellungen des Handels- und Gesellschaftsrechts auseinandersetzen.
Pressemitteilung 11/2003