Kooperationsvertrag zwischen FH Nordhausen und Nordhäuser Bildungseinrichtungen

Nordhausen (FHPN) Die Staatliche Berufsbildende Schule II, vertreten durch ihren Schulleiter, Herrn Jochen Eiling, der Leiter des Berufsförderungswerkes, Herr Siegfried Janiszewski und der Rektor der FH Nordhausen, Prof. Dr. Christian C. Juckenack, wollen ihre Bildungspotentiale verknüpfen. Diesem Ziel dient die Unterzeichung von bilateralen Kooperationsvereinbarungen am Freitag, den 11. Oktober um 09:30 Uhr in der Fachhochschule Nordhausen im Rektorat.

Unterzeichnung des Kooperationsvertrages

Foto: (v. l. Herr Jochen Eilinge, Leiter der Staatlichen Berufsbildenen Schule II, Herr Prof. Gerd-Rainer Volllmer, Prorektor der FH Nordhausen (i.V. für den Rektor) und Herr Siegfried Janiszewski, Leiter des Berufsförderungswerk Bau.

Ziel dieser Kooperationsvereinbarungen zwischen den Bildungseinrichtungen und der FHN ist es, die Bildungsmöglichkeiten in Nordhausen zu verknüpfen und jungen Menschen mit einer berufsorientierten Ausbildung die Möglichkeiten eines anschließenden Studiums an der FH Nordhausen zu eröffnen. Damit sollen Absolventen der Bildungseinrichtungen eine Perspektive erhalten, sich über ihren Berufsabschluss hinaus zu qualifizieren. Damit soll ein aktiver Schritt zur Ausbildung von Fachkräften aus der Region und für die Region unternommen werden. Speziell die Studiengänge Flächen- und Stoffrecycling, Betriebswirtschaft und Technische Informatik haben ein Lehr- und Forschungsprofil, welches für die Belange der Schulen von besonderem Interesse ist.

 

Zum Erreichen der Kooperationsziele sieht die Rahmenvereinbarung folgende Eckpunkte vor:

 

* Praktika von Schülern in den Laboren der FH Nordhausen,

* Gruppenbesuchsprogramme mit experimentellen Anteil,

* Gemeinsame Nutzung von Laboren und Versuchseinrichtungen,

* Förderung einer Kultur der Selbständigkeit,

* Gemeinsame Veranstaltungsmodule,

* Gewinnung von Studienbewerbern für die Region und Absolventen für die regionale Wirtschaft.

 

Dies ist die sechste Kooperationsvereinbarung der FHN nach entsprechenden Verträgen mit der IMG, der KuTec, der IHK, der LEG Thüringen und der HGN.

 

Pressemitteilung 68/2002