Informationen zur Studienfinanzierung mit Kind

Die besondere Situation von Studierende mit Kind wird auch beim BAföG berücksichtigt. Dem finanziellen Mehraufwand, der Studierenden mit Kind(ern) entsteht (z.B. durch die Inanspruchnahme der unterschiedlichen Betreuungsformen), wird unter anderem durch den Kinderbetreuungszuschlag im Rahmen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG entgegengewirkt.

Während des Studiums wirken sich Kinder in verschiedener Hinsicht auf die Leistungen nach dem BAföG aus, unter anderem durch die Verlängerung der Förderungshöchstdauer oder die Erhöhung Ihres Steuerfreibetrages. Das BAföG-Amt auf dem Campus berät Sie dazu gern.

Zu den Modalitäten zum Mutterschafts-, Kinder-, und Elterngeld sowie dem Thüringer Erziehungsgeld, Wohngeld oder der Inanspruchnahme von Sozialleistungen hilft Ihnen die Broschüre "Studium und Kind unter einem Hut" sowie die Familien- und Gleichstellungsbeauftragte gern weiter.

Kinderkarte für die Mensa

Die Mensen des Studierendenwerks Thüringen bieten für Campuszwerge ein kostenfreies Mittagessen, sobald ein Essen zum normalen Studenten- bzw. Mitarbeiterpreis gezahlt wird. Hierfür müssen Sie beim BAföG-Amt an der Hochschule Nordhausen unter Vorlage des Studentenausweises sowie der Geburtsurkunde Ihres Kindes kostenlos den Kinderausweis für die Mensa beantragen.

Die Mensa bietet für Ihren Nachwuchs außerdem Kinderstühle zur freien Nutzung in der Mensa.

Für die Mahlzeiten der ganz Kleinen steht der Ruheraum im Erdgeschoss von Haus 20 zum Stillen zur Verfügung. Den Schlüssel dafür können Sie im SSZ erfragen. Dafür ist die Vorlage der FamilyCard von Vorteil.