die Wahl der Vertreter der Studierendenschaft f\u00fcr sonstige, die Studierendenschaft ber\u00fchrende Organe und Gremien, auch derer, die au\u00dferhalb der Hochschule Nordhausen stehen, sofern dem nicht andere Bestimmungen entgegenstehen, Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Studierendenrates mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder, Durchf\u00fchrung von Urabstimmungen und Vollversammlungen<\/p><\/span><\/li>\n\n\n\n
<\/span>F\u00f6rderung der politischen Bildung
Wahrnehmung hochschulpolitischer Belange der Studierenden<\/p><\/span><\/li>\n\n\n\n
<\/span>Wahrnehmung der fachlichen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden<\/p><\/span><\/li>\n\n\n\n
<\/span>F\u00f6rderung des freiwilligen Studentensports, soweit nicht die Hochschule daf\u00fcr zust\u00e4ndig ist<\/p><\/span><\/li>\n\n\n\n
<\/span>Der Studierendenrat vertritt die Studierendenschaft gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Die Vertretung wird von zwei Mitgliedern des Studierendenrates, darunter mindestens ein Mitglied des Vorstandes, gemeinschaftlich wahrgenommen.<\/p><\/span><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
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