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Internationale Praktika deutscher Studierender k\u00f6nnen nach dem Bundesausbildungs-f\u00f6rderungsgesetz (BAf\u00f6G)<\/strong> gef\u00f6rdert werden. Ein oder zwei Praxissemester, die in das Studium integriert sind (d.h. die im Ausland erbrachten Leistungen werden auf das Studium angerechnet), werden innerhalb der Europ\u00e4ischen Union relativ problemlos gef\u00f6rdert. Bei Auslandspraktika au\u00dferhalb der EU bedarf es einer besonderen fachspezifischen Begr\u00fcndung. Auch f\u00fcr Studierende, die in Deutschland kein BAF\u00f6G bekommen, lohnt sich die Antragstellung, da die F\u00f6rders\u00e4tze aufgrund der auslandsbedingten Mehrkosten h\u00f6her liegen. Der Antrag muss in jedem Fall bei dem f\u00fcr das Zielland zust\u00e4ndige BAf\u00f6G-Amt gestellt werden (nicht beim BAF\u00f6G-Amt in Nordhausen).<\/p>\n\n\n\n\u00dcbrigens:<\/strong> Die F\u00f6rderung ist mit Erasmus+ oder PROMOS kombinierbar, da diese nur teilweise auf das BAF\u00f6G angerechnet werden.<\/p>\n\n\n\nN\u00e4here Information gibt es auf baf\u00f6g.de<\/span>.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n