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Der Masterstudiengang er\u00f6ffnet den Zugang zum h\u00f6heren Dienst und ist damit auch in dieser Hinsicht den Masterstudieng\u00e4ngen an Universit\u00e4ten gleichgestellt. Allerdings darf der \u201eZugang zum h\u00f6heren Dienst\u201c nicht mit einer \u201eLaufbahnbef\u00e4higung\u201c verwechselt werden, wie sie zum Beispiel im Folge des Abschlusses unseres Bachelorstudiengangs \u00d6ffentliche Betriebswirtschaft\/Public Management oder unseres Bachelorstudiengangs Digitales Verwaltungsmanagement f\u00fcr den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst erlangt werden kann. W\u00e4hrend im Bachelorstudiengang die beiden Praxissemester dem Vorbereitungsdienst entsprechen und die Bachelorpr\u00fcfung die Laufbahnpr\u00fcfung f\u00fcr den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ersetzen kann, m\u00fcsste zur Erlangung der \u201eLaufbahnbef\u00e4higung f\u00fcr den h\u00f6heren Dienst\u201c an das Masterstudium noch ein Vorbereitungsdienst (Verwaltungsreferendariat) sowie eine Laufbahnpr\u00fcfung angeschlossen werden. Allerdings kommt nach Abschluss des Masterstudiengangs eine Anstellung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in einer dem h\u00f6heren Dienst entsprechenden Entgeltgruppe (EG 13 TV\u00f6D\/TV-L) in Betracht sowie eine sp\u00e4tere Verbeamtung. Hierzu haben der Bund und die L\u00e4nder f\u00fcr ihren jeweiligen Zust\u00e4ndigkeitsbereich unterschiedliche Regelungen getroffen. \u00dcblicherweise ist eine Verbeamtung nach zweieinhalb oder drei Jahren T\u00e4tigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf der Ebene des h\u00f6heren Dienstes m\u00f6glich.<\/p>\n<\/div><\/div>\n