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Wichtige Formalitäten

Für euren Aufenthalt in Deutschland müsst ihr einige Formalitäten erledigen. Wenn ihr euch an die vorgegebene Reihenfolge haltet, vermeidet ihr Umwege und Wartezeiten und könnt reibungslos mit dem Studium an der Hochschule Nordhausen starten.
- Nach der Zulassung - Nächste SchritteCheckliste
Weitere hilfreiche und ausführliche Informationen zur Vorbereitung eures Aufenthaltes findet ihr auch in unserem Welcome Guide und auf https://www.study-in-germany.de/.
Vor der Einreise
1. Visum
Bitte informiert euch über die Visabestimmung bereits vor der Bewerbung und Zulassung. Wenn es lange Wartezeiten für Visumstermine gibt, müsst ihr euch ggf. bereits vor der Bewerbung und Zulassung um die Buchung eines Visumstermins kümmern.
Für Studierende mit Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes ist kein Visum erforderlich. Zur Einreise nach Deutschland reicht ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass.
Für einige andere Länder besteht die Möglichkeit visumsfrei nach Deutschland einreisen und Aufenthaltstitel nach der visumfreien Einreise zu beantragen
(Auswärtiges Amt - Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland).
Alle anderen Studierenden, die unter die Visumpflicht fallen, müssen vorher ein Visum bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Generalkonsulat im Land ihres Wohnsitzes beantragen. Auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes könnt ihr Kontaktdaten und Standorte der deutschen Auslandsvertretungen sowie die für euren Wohnsitz zuständige deutsche Vertretung finden.
Die Bearbeitung der Visumsanträge und Ausstellung des Visums kann manchmal mehrere Monate dauern. Fangt daher frühzeitig mit den Vorbereitungen an!
2. Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
Ihr müsst euch an der Hochschule Nordhausen ►bewerben, um zugelassen und studieren zu können. Den Zulassungsbescheid und ggf. die Immatrikulationsbescheinigung braucht ihr auch für das Visum.
Infos zu ►Studienangeboten & ►Formalitäten der Online-Bewerbung und Deadlines
Nach Erhalt des Zulassungsbescheid nimmt ihr das Zulassungsangebot der Hochschule an und könnt danach den Antrag auf Einschreibung ("Immatrikulation") im ►HISinOne-Portal stellen.
Erst mit der Zahlung des Semesterbeitrags seid ihr eingeschrieben/immatrikuliert.
3. Wohnung
Bereits vor eurer Ausreise solltet ihr euch um ein Zimmer oder eine Wohnung in Nordhausen kümmern. Tipps und Links findet ihr unter "Wohnen" auf der Seite Leben und Studieren in Nordhausen.
Nach der Einreise
1. International Office
Direkt nach eurer Ankunft solltet ihr euch im International Office der Hochschule Nordhausen anmelden. Das International Office kann euch bei allen Fragen rund um euren Aufenthalt in Nordhausen und die dafür erforderlichen Formalitäten unterstützen.
Außerdem empfehlen wir euch an der Einführungswoche der Hochschule teilzunehmen, da ihr hier weitere wichtige Informationen zum Studium und Studierendenleben in Nordhausen erhaltet.
2. Mietvertrag
Damit ihr möglichst schnell euer Zimmer beziehen könnt, geht ihr als nächstes zu eurem Vermieter und unterschreibt euren Mietvertrag. Wenn ihr einen Platz im Wohnheim reserviert habt, müsst ihr euch hierfür an das Studierendenwerk Thüringen wenden.
3. Krankenversicherung
Studierende in Deutschland müssen bei der Einschreibung eine Krankenversicherung nachweisen. Als erstes solltet ihr daher prüfen, ob die Krankenversicherung aus eurem Heimatland auch in Deutschland gilt. Ist dies nicht der Fall, so müsst ihr euch bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Weitere Informationen findet ihr hier sowie hier.
In jedem Fall benötigt ihr eine Versicherungsbestätigung von der Krankenkasse.
Krankenkassen in Nordhausen:
AOK
Rautenstr. 8/8a
99734 Nordhausen
Barmer
Bahnhofstr. 18
99734 Nordhausen
BKK VBU
Bahnhofstr. 19c
99734 Nordhausen
DAK
Rautenstr. 36
99734 Nordhausen
IKK
Bahnhofstr. 22
99734 Nordhausen
TK
Vor dem Hagentor 5
99734 Nordhausen
4. Bankkonto
Als nächstes empfehlen wir euch, zu einer Bank zu gehen und ein deutsches Girokonto zu eröffnen. Für Studierende ist das in der Regel nicht mit Kosten verbunden. Mit diesem Konto könnt ihr dann regelmäßige Zahlungen wie bspw. Miete oder Krankenversicherung erledigen. Außerdem könnt ihr an vielen Stellen in Deutschland kostenfrei Bargeld von eurem Konto abheben.
Als erstes solltet ihr den Semesterbeitrag überweisen und euch einen Zahlungsbeleg dafür geben lassen. Diesen müsst ihr dann bei der Einschreibung vorzeigen.
5. Einschreibung (Immatrikulation)
Um euer Studium an der Hochschule Nordhausen aufnehmen zu können, müsst ihr euch im Studien-Service-Zentrum einschreiben.
Zur Einschreibung benötigt ihr folgende Dokumente:
- Zulassungsschreiben von der HS Nordhausen
- Ausgefüllter Thoska-Antrag (Den Antrag solltet ihr mit dem Zulassungsschreiben erhalten haben.)
- Passbild
- Krankenversicherungsnachweis
- Zahlungsbeleg über den Semesterbeitrag
Bitte beachtet die Fristen zur Einschreibung unter Hinweise für Erstsemester.
6. Wohnsitzanmeldung und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
1. Schritt: Wohnsitzanmeldung
Sobald ihr euer Zimmer bezogen habt und eine feste Wohnanschrift habt, seid ihr verpflichtet euch binnen von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt Nordhausen (Bürgerservice) anzumelden.
Hierfür benötigt ihr die folgenden Dokumente:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Kopie des Passes
- Wohnungsgeberbestätigung
Ihr könnt die Dokumente entweder per Post an die folgende Adresse schicken:
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
ODER ihr schickt alles direkt per E-Mail.
Achtung: Solltet ihr euren Wohnwort wechseln, dann seid ihr verpflichtet euch umgehend umzumelden!
2. Schritt: Beantragung einer Visumsverlängerung bzw. Aufenthaltserlaubnis
Das Studentenvisum zur Einreise ist in der Regel nur für drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen alle Studierenden, die länger als drei Monate an der Hochschule Nordhausen studieren, eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Dazu benötigt ihr:
- Reisepass (Nicht-EU Staatsangehörige) oder Personalausweis (nur EU Staatsangehörige)
- Anmeldebestätigung der Meldebehörde (siehe 6. Wohnsitzanmeldung)
- Antragsformular
- zwei Passbilder
- Studienbescheinigung mit voraussichtlicher Studiendauer (kann im QISPOS-System
heruntergeladen und ausgedruckt werden) - Krankenversicherungsnachweis (siehe 3. Krankenversicherung)
- Finanzierungsnachweis
Die zuständige Ausländerbehörde für Nordhausen befindet sich im Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Ausländerwesen
Adresse: Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Öffnungszeiten
Telefon: 03631 911-3100
E-Mail: auslaenderwesenlrandh.thueringen.de
Webadresse: Landratsamt Nordhausen
Weitere Informationen findet ihr hier: https://www.study-in-germany.de/de/deutschland/ankunft/aufenthaltserlaubnis/
7. Ggf. Arbeitserlaubnis
Studierende mit einer EWR/EU-Staatsbürgerschaft brauchen generell keine Arbeitserlaubnis. Sie sind deutschen Staatsbürgern gleichgestellt.
Für Studierende aus anderen Ländern, deren Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums in Deutschland ausgestellt worden ist, gilt: Neben dem Studium dürfen die Studierenden 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr (Kalenderjahr) arbeiten. Alles, was darüber hinausgeht, bedarf einer Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit. (§ 16 Abs. 3 AufenthG) In diesen Fällen muss bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.
Pflichtpraktika und studentische Nebentätigkeiten (Tätigkeiten als TutorIn, studentische Hilfskraft u.ä.) fallen nicht unter diese Regelung.
Praktikums- und Arbeitsplätze vermittelt die Agentur für Arbeit und/oder hängen in der Hochschule aus.
8. Ggf. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis/ Visumsverlängerung
Sollte euere Aufenthaltserlaubnis bzw. euer Studentenvisum vor dem Ende des Studiums auslaufen, so seid ihr verpflichet euch frühzeitig um eine Verlängerung bei der für eueren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu bemühen.
Zusätzlich benötigt ihr vom International Office der Hochschule Nordhausen eine Stellungnahme zu eurem Studienverlauf bzw. den Erfolgsaussichten eueres Studiums. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen von euch:
- Die aktuellste Studienbescheinigung aus dem QISPOS-System
- Das aktuellste Transcript of Records aus dem QISPOS-System
- ggf. Bescheinigung zur Anmeldung der Masterarbeit
Bei externen Masterarbeiten: Name und Kontakt des Betreuers der Masterarbeit, ggf. Praktikums-/(Master-)arbeitsvertrag
Wir behalten uns vor, in Zweifelsfällen weitere Unterlagen/ Dokumente anzufordern.
Achtung: Das International Office kann nur bestätigen, dass ein ordnungsgemäßes Studium vorliegt wenn
- die Regelstudienzeit des Studiengangs nicht um mehr als drei Semester überschritten wurde
- die (Prüfungs-)Leistungen des Studierenden erkennen lassen, dass das Studium zielgerichtet verfolgt wird und ein Abschluss in absehbarer Zeit möglich ist