Wichtige Formalitäten

Für euren Aufenthalt in Deutschland müsst ihr einige Formalitäten erledigen. Wenn ihr euch an die vorgegebene Reihenfolge haltet, vermeidet ihr Umwege und Wartezeiten und könnt reibungslos mit dem Studium an der Hochschule Nordhausen starten.

Weitere hilfreiche und ausführliche Informationen zur Vorbereitung eures Aufenthaltes findet ihr auch in unserem Welcome Guide und auf https://www.study-in-germany.de/.

FAQs Formalitäten (wichtige Schritte nach der Zulassung und vor der Einreise nach Deutschland)

1. Visum

Bitte informiert euch über die Visabestimmung bereits vor der Bewerbung und Zulassung. Wenn es lange Wartezeiten für Visumstermine gibt, müsst ihr euch ggf. bereits vor der Bewerbung und Zulassung um die Buchung eines Visumstermins kümmern.

Für Studierende mit Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes ist kein Visum erforderlich. Zur Einreise nach Deutschland reicht ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass.
Für einige andere Länder besteht die Möglichkeit visumsfrei nach Deutschland einreisen und Aufenthaltstitel nach der visumfreien Einreise zu beantragen
(Auswärtiges Amt - Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland).

Alle anderen Studierenden, die unter die Visumpflicht fallen, müssen vorher ein Visum bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Generalkonsulat im Land ihres Wohnsitzes beantragen. Auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes könnt ihr Kontaktdaten und Standorte der deutschen Auslandsvertretungen sowie die für euren Wohnsitz zuständige deutsche Vertretung finden.

Die Bearbeitung der Visumsanträge und Ausstellung des Visums kann manchmal mehrere Monate und länger als die angegeben Zeiten auf der Webseite des Auswärtigen Amtes dauern. Informiert euch so früh wie möglich und beginnt  frühzeitig mit der Vorbereitungen der Dokumente und dem Visaantrag!

2. Finanzierungsnachweis

Fall ihr visapflichtig seid, müsst ihr für euer Studium in Deutschland nachweisen, dass ihr über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um alle mit dem Studium und dem Leben in Deutschland verbundenen Kosten decken zu können.
Diesen Nachweis müsst ihr bereits bei der Beantragung Ihres Visums bei der deutschen Auslandsvertretung erbringen.

Es gibt die folgenden Möglichkeiten bzw. Optionen:

  • Sperrkonto
    Eine Auswahl möglicher Anbieter von Sperrkonten: CoracleDropmoney, Expatrio, Fintiba
  • Einkommens- und Vermögensnachweis Ihrer Eltern
  • Bürgschaft einer in Deutschland lebenden Person
  • Bankbürgschaft
  • Stipendium eines anerkannten Stipendiengebers

3. Zulassung und Einschreibung/ Immatrikulation

Den Zulassungsbescheid erhaltet ihr nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz an der Hochschule Nordhausen. Die Zulassungsvorraussetzungen und Bewerbungsfristen sind hier zu finden.
Falls ihr visapflichtig seid, benötigt ihr einen Zulassungsbescheid und ggf. die Immatrikulationsbescheinigung für den Visumantrag.

Nach Erhalt des Zulassungsbescheid nimmt ihr das Zulassungsangebot der Hochschule an und könnt danach den Antrag auf Einschreibung ("Immatrikulation") im ►HISinOne-Portal stellen.

Um euer Studium an der Hochschule Nordhausen aufnehmen zu können, müsst ihr euch rechtzeitig einschreiben bzw. immatrikulieren.

Das Studien-Service-Zentrum bearbeitet und prüft alle Immatrikulationsanträge. Die Beantragung der Immatrikulation und der Thoska (Studierendenkarte und -ausweis) läuft vollständig über das HISinOne Portal.

Nachdem ihr eure Zulassung erhalten habt, könnt ihr im HISinOne-Portal nach dem Upload eures Passbildes, den Antrag auf Immatrikulation zur Überweisung des Semesterbeitrages erhalten. Ladet diesen für eure Unterlagen herunter und folgt genauestens den Zahlungsanweisungen für den Semesterbeitrag.

Bitte beachtet folgende Hinweise:

  • die Zahlung des Semesterbeitrags ist derzeit nur über Banküberweisung auf das Konto der Hochschule Nordhausen möglich. Eine internationale Banküberweisung kann erheblich länger als eine nationale Banküberweisung dauern. Die Tranksaktions- oder Umrechnungsgebühren einer internationalen Banküberweisung müssen von euch getragen werden.
  • Erst nach Eingang der Zahlung auf das Bankkonto der Hochschule wird euer Immatrikulationsantrag weiter bearbeitet, überweist den Semesterbeitrag daher viel früher als den Semesterbeginn, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
  • Eine verspätete Zahlung des Semesterbeitrages kann zum Verlust der Zulassung/ des Anspruchs auf Immatrikulation führen! Ohne Zahlung des Semesterbeitrags habt ihr keinen Studierendenstatus an der Hochschule Nordhausen und könnt keinen Nachweis zur Immatrikulation bzw. Immatrikulationsbescheinigung erhalten!

4. Unterkunft

Bitte kümmert euch vor eurer Ausreise selbst um ein Zimmer oder eine Wohnung in Nordhausen. Die Wohnheime auf dem Campus verfügen nur über eine beschränkte Anzahl von Wohnheimplätzen. Informiert euch deshalb auch regelmäßig über die Wohnangebote auf dem privaten Wohnungsmarkt. Links zu den Wohnungsangeboten und Tipps, wie ihr eine Unterkunft bekommt, findet ihr unter "Wohnen" auf der Seite Leben und Studieren in Nordhausen.

FAQs - Formalitäten und wichtige Schritte nach der Einreise

1. International Office

Direkt nach eurer Ankunft solltet ihr euch im International Office der Hochschule Nordhausen anmelden. Das International Office kann euch bei allen Fragen rund um euren Aufenthalt in Nordhausen und die dafür erforderlichen Formalitäten unterstützen.

Außerdem empfehlen wir euch an der Einführungswoche der Hochschule teilzunehmen, da ihr hier weitere wichtige Informationen zum Studium und Studierendenleben in Nordhausen erhaltet.

 

2. Mietvertrag

Damit ihr möglichst schnell euer Zimmer beziehen könnt, geht ihr als nächstes zu eurem Vermieter und unterschreibt euren Mietvertrag. Wenn ihr einen Platz im Wohnheim reserviert habt, müsst ihr euch hierfür an das Studierendenwerk Thüringen wenden.

3. Krankenversicherung

Studierende in Deutschland müssen bei der Einschreibung eine Krankenversicherung nachweisen. Als erstes solltet ihr daher prüfen, ob die Krankenversicherung aus eurem Heimatland auch in Deutschland gilt. Ist dies nicht der Fall, so müsst ihr euch bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Weitere Informationen findet ihr hier sowie hier.

In jedem Fall benötigt ihr eine Versicherungsbestätigung von der Krankenkasse.

Krankenkassen in Nordhausen:

AOK
Rautenstr. 8/8a
99734 Nordhausen

Barmer
Bahnhofstr. 18
99734 Nordhausen

BKK VBU
Bahnhofstr. 19c
99734 Nordhausen

DAK
Rautenstr. 36
99734 Nordhausen

IKK
Bahnhofstr. 22
99734 Nordhausen

TK
Vor dem Hagentor 5
99734 Nordhausen

4. Bankkonto

Als nächstes empfehlen wir euch, zu einer Bank zu gehen und ein deutsches Girokonto zu eröffnen. Für Studierende ist das in der Regel nicht mit Kosten verbunden. Mit diesem Konto könnt ihr dann regelmäßige Zahlungen wie bspw. Miete oder Krankenversicherung erledigen. Außerdem könnt ihr an vielen Stellen in Deutschland kostenfrei Bargeld von eurem Konto abheben und bargeldlos zahlen.

6. Wohnsitzanmeldung und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

1. Schritt: Wohnsitzanmeldung

Sobald ihr euer Zimmer bezogen habt und eine feste Wohnanschrift habt, seid ihr verpflichtet euch binnen von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt Nordhausen (Bürgerservice) anzumelden.

Hierfür benötigt ihr die folgenden Dokumente:

Ihr könnt die Dokumente entweder per Post an die folgende Adresse schicken:
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

ODER ihr schickt alles direkt per E-Mail.

Achtung: Solltet ihr euren Wohnwort wechseln, dann seid ihr verpflichtet euch umgehend umzumelden!

2. Schritt: Beantragung einer Visumsverlängerung bzw. Aufenthaltserlaubnis

Das Studentenvisum zur Einreise ist in der Regel nur für drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen alle Studierenden, die länger als drei Monate an der Hochschule Nordhausen studieren, eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Dazu benötigt ihr:

  • Reisepass (Nicht-EU Staatsangehörige) oder Personalausweis (nur EU Staatsangehörige)
  • Anmeldebestätigung der Meldebehörde (siehe 6. Wohnsitzanmeldung)
  • Antragsformular
  • zwei Passbilder
  • Studienbescheinigung mit voraussichtlicher Studiendauer (kann im QISPOS-System
    heruntergeladen und ausgedruckt werden)
  • Krankenversicherungsnachweis (siehe 3. Krankenversicherung)
  • Finanzierungsnachweis

Die zuständige Ausländerbehörde für Nordhausen befindet sich im Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Ausländerwesen
Adresse: Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Öffnungszeiten
Telefon: 03631 911-3100
E-Mail: auslaenderwesenlrandh.thueringen.de
Webadresse: Landratsamt Nordhausen

Weitere Informationen findet ihr hier: https://www.study-in-germany.de/de/deutschland/ankunft/aufenthaltserlaubnis/

7. Ggf. Arbeitserlaubnis

Studierende mit einer EWR/EU-Staatsbürgerschaft brauchen generell keine Arbeitserlaubnis. Sie sind deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. 

Für Studierende aus anderen Ländern, deren Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums in Deutschland ausgestellt worden ist, gilt: Neben dem Studium dürfen die Studierenden 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr (Kalenderjahr) arbeiten. Alles, was darüber hinausgeht, bedarf einer Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit. (§ 16 Abs. 3 AufenthG) In diesen Fällen muss bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.

Pflichtpraktika und studentische Nebentätigkeiten (Tätigkeiten als TutorIn, studentische Hilfskraft u.ä.) fallen nicht unter diese Regelung.

Praktikums- und Arbeitsplätze vermittelt die Agentur für Arbeit und/oder hängen in der Hochschule aus.

8. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis/ Visumsverlängerung

Sollte euere Aufenthaltserlaubnis vor dem Ende des Studiums auslaufen, so seid ihr verpflichet euch frühzeitig um eine Verlängerung bei der für eueren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu bemühen.

Ihr müsst der Ausländerbehörde gegenüber nachweisen, dass euer Studium noch ordnungsgemäß verläuft. Dafür solltet ihr mindestens die folgenden Dokumente vorbereiten:

  1. Die aktuellste Studienbescheinigung aus dem QISPOS-System
  2. Das aktuellste Transcript of Records aus dem QISPOS-System
  3. ggf. Bescheinigung zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit
    Bei externen Masterarbeiten: Name und Kontakt des Betreuers der Masterarbeit, ggf. Praktikums-/(Master-)arbeitsvertrag

Achtung: Das International Office kann euch keine Stellungnahmen oder Bescheinigung ausstellen. Die Entscheidung einer Verlängerung eurer Aufenthaltserlaubnis und die Dauer obliegt allein der zuständigen Ausländerbehörde - nicht des International Offices der Hochschule Nordhausen.