Hochschulzugangsprüfung

Informationen zur Hochschulzugangsprüfung

Studieninteressierte, die eine den Besuch einer Bildungseinrichtung im Ausland erfolgreich abgeschlossen bzw. eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, die im Heimatland zu einem Studium berechtigt, haben die Möglichkeit, an dieser Prüfung an der Hochschule Nordhausen teilzunehmen.

Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt zum Studium in einem bestimmten Studiengang oder eines fachlich verwandten Studiengangs ausschließlich an der Hochschule Nordhausen.

Für die Durchführung dieser Prüfung hat die Hochschule eine Satzung erlassen. In dieser sind alle Voraussetzungen geregelt, die Bewerber*innen erfüllen/nachweisen müssen.

Wie ist die Hochschulzugangsprüfung aufgebaut?

Abhängig vom Fachbereich des Studiengangs, sind in Anlehnung an den T-Kurs oder W-Kurs des Staatlichen Studienkollegs und nach Vorgabe der Satzung folgende Prüfungsleistungen zu absolvieren:

Deutsch - Klausur 120 min

Mathematik - Klausur 120 min

Englisch - Klausur 120 min

+ Eine(1) Studiengangspezifische Prüfung (Klausur 120 min):

alle Studiengänge

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Ingenieurswissenschaften - Physik

     

Wirtschaft - VWL

     

Sozialwissenschaften - Sozialkunde

Neben den schriftlichen Klausuren ist auch eine mündliche Teilprüfung zu absolvieren. Zugelassen wird zur mündlichen Prüfung nur, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat.

Die zu prüfende Person soll nachweisen, dass sie über die notwendige Kommunikationsfähigkeit im fachsprachlichen Kontext verfügt sowie nachvollziehbar und reflektiert für den angestrebten Studiengang motiviert ist. Die mündliche Teilprüfung kann sich auf die Inhalte der schriftlichen Teilprüfungen erstrecken.

Die mündliche Teilprüfung dauert pro zu prüfender Person zwischen 15 und 30 Minuten. Bis zu drei zu prüfende Personen können gemeinsam geprüft werden.

Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung

Die Prüfung bestanden - wie weiter?

Wer die Hochschulzugangsprüfung bestanden hat, kann sich in den Studiengang immatrikulieren, der im Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung genannt wurde. Hierzu erhält man weitere Informationen aus der Hochschule.