Hochschulzugangsprüfung

Informationen zur Hochschulzugangsprüfung

Die Hochschule Nordhausen bietet seit dem Sommer 2021 die Hochschulzugangsprüfung für außerhalb Deutschlands qualifizierte Personen an. Das bedeutet, dass Studieninteressierte, die nach dem erfolgreichen Besuch einer Bildungseinrichtung im Ausland dort zum Studium berechtigt sind, diese Prüfung an unserer Hochschule absolvieren können.

Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt zum Studium in einem bestimmten Studiengang oder bestimmter fachlich verwandter Studiengänge ausschließlich an der Hochschule Nordhausen.

Für die Durchführung dieser Prüfung hat die Hochschule eine Satzung erlassen. In dieser sind alle Voraussetzungen genannt, die eine interessierte Person erfüllen/nachweisen muss.

Wie ist die Hochschulzugangsprüfung aufgebaut?

Abhängig vom Fachbereich des Studiengangs, sind in Anlehnung an den T-Kurs oder W-Kurs des Staatlichen Studienkollegs und nach Vorgabe der Satzung folgende Prüfungsleistungen zu absolvieren:

Deutsch - Klausur 120 min

Mathematik - Klausur 120 min

Englisch - Klausur 120 min

+ Eine(1) Studiengangspezifische Prüfung (Klausur 120 min):

alle Studiengänge

alle Studiengänge

alle Studiengänge

Ingenieurswissenschaften - Physik

     

Wirtschaft - VWL

     

Sozialwissenschaften - Sozialkunde

Neben den schriftlichen Klausuren ist auch eine mündliche Teilprüfung zu absolvieren. Zugelassen wird zur mündlichen Prüfung nur, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat.

Die zu prüfende Person soll nachweisen, dass sie über die notwendige Kommunikationsfähigkeit im fachsprachlichen Kontext verfügt sowie nachvollziehbar und reflektiert für den angestrebten Studiengang motiviert ist. Die mündliche Teilprüfung kann sich auf die Inhalte der schriftlichen Teilprüfungen erstrecken.

Die mündliche Teilprüfung dauert pro zu prüfender Person zwischen 15 und 30 Minuten. Bis zu drei zu prüfende Personen können gemeinsam geprüft werden.

Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung

Die Prüfung bestanden - wie weiter?

Wer die Hochschulzugangsprüfung bestanden hat, kann sich in den Studiengang immatrikulieren, der im Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung genannt wurde. Hierzu erhält man weitere Informationen aus der Hochschule.