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Jeder, der sich an einer Hochschule im Freistaat Thüringen bewirbt und ein Studienkolleg besuchen muss, wird am Ende eine Feststellungsprüfung oder DSH ablegen müssen, um damit den Hochschulzugang zu erreichen.

  • ThuerFSPVO (526 kB)
    Thüringer Verordnung zu Lehrinhalten, Anforderungen und Verfahren der Feststellungsprüfung am Studienkolleg

Welche Prüfungen müssen absolviert werden?

Kursschriftlichmündlich
TDeutsch
Mathematik
Physik oder Chemie
Physik oder Chemie
Medienkunde
Englisch
MDeutsch
Chemie
Physik oder Mathematik
Physik oder Mathematik
Biochemie
Medienkunde
Englisch
WDeutsch
Mathematik
VWL
Sozialkunde
Medienkunde
Englisch
GDeutsch
Geschichte
Literatur oder Sozialkunde
Literatur oder Sozialkunde
Englisch
Medienkunde
SDeutsch
Geschichte
Englisch
Literatur oder Sozialkunde
Geschichte
Medienkunde

Nähere Informationen zur Feststellungsprüfung, zum Verlauf oder zu mündlichen Prüfungen erhalten Sie bei Immatrikulation oder bei Rückfrage im Sekretariat des Studienkollegs.

Beispiel für die Feststellungsprüfung/DSH

Beispiele für die Feststellungsprüfung Mathematik

Informationen für Externe

Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 4/1996:

  1. Ein ausländischer Studienbewerber, der das Studienkolleg nicht besucht hat, kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Externer an der Feststellungsprüfung teilnehmen.
  2. Die Zulassung zur FSP als Externer setzt voraus, dass der Bewerber:
    1. im Besitz eines Bildungsnachweises ist, der nur in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten FSP als Qualifikation für das angestrebte Studium an einer Thüringer Hochschule anerkannt ist,
    2. sich an einer Thüringer Hochschule für einen Studienplatz beworben hat und von  dieser Hochschule dem Studienkolleg zur Ablegung der FSP für einen bestimmten Kurs zugewiesen worden ist.
  3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen über die FSP entsprechend.
  4. Vor der FSP wird dem Externen Gelegenheit gegeben, sich am Studienkolleg über die Prüfungsanforderungen und über die zweckmäßige Art der Vorbereitung zu informieren.
  5. Der mündlichen Prüfung hat sich der Externe in allen Prüfungsfächern des betreffenden   Kurses zu unterziehen. In den schriftlich geprüften Fächern wird abweichend von Satz 1 auf die mündliche Prüfung verzichtet, wenn in der schriftlichen Prüfung mindestens die  Note “befriedigend” nachgewiesen wurde.

Die voraussichtlichen Termine für die Feststellungsprüfung im Wintersemester 2024/25 sind:

27.11.2024 – 08.01.2025

Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig an einer Thüringer Hochschule. Sofern Sie in Besitz einer bedingten Zulassung sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir werden Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen noch erforderlich sind.

Der voraussichtliche Termin für die DSH (schriftlicher Teil) ist für das Wintersemester 2024/25:

27.11.2024

Sie müssen sich mindestens vier Wochen vor der ersten Prüfung mit allen Unterlagen angemeldet haben und erhalten dann ggf. eine Einladung zur DSH-Prüfung am Studienkolleg Nordhausen.

Nach dieser Frist ist eine Anmeldung zur externen Prüfung für das laufende Semester nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie die neue Gebührenordnung der Hochschule Nordhausen:

Kontakt

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