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Feststellungsprüfung
Jeder, der sich an einer Hochschule im Freistaat Thüringen bewirbt und ein Studienkolleg besuchen muss, wird am Ende eine Feststellungsprüfung oder DSH ablegen müssen, um damit den Hochschulzugang zu erreichen.
- ThuerFSPVO.pdfThüringer Verordnung zu Lehrinhalten, Anforderungen und Verfahren der Feststellungsprüfung am Studienkolleg1 MB
Welche Prüfungen müssen absolviert werden?
Kurs | schriftlich | mündlich |
---|---|---|
T | Deutsch Mathematik Physik oder Chemie | Physik oder Chemie Medienkunde Englisch |
M | Deutsch Chemie Physik oder Mathematik | Physik oder Mathematik Biochemie oder Chemie Medienkunde Englisch |
W | Deutsch Mathematik VWL | Sozialkunde Medienkunde Englisch |
G | Deutsch Geschichte Literatur oder Sozialkunde | Literatur oder Sozialkunde Englisch |
S | Deutsch Geschichte Englisch | Literatur oder Sozialkunde Geschichte |
Nähere Informationen zur Feststellungsprüfung, zum Verlauf oder zu mündlichen Prüfungen erhalten Sie bei Immatrikulation oder bei Rückfrage im Sekretariat des Studienkollegs.
Beispiel für die Feststellungsprüfung/DSH
Beispiele für die Feststellungsprüfung Mathematik
Informationen für Externe
Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 4/1996
(1) Ein ausländischer Studienbewerber, der das Studienkolleg nicht besucht hat, kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Externer an der Feststellungsprüfung teilnehmen.
(2) Die Zulassung zur FSP als Externer setzt voraus, dass der Bewerber:
1. im Besitz eines Bildungsnachweises ist, der nur in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten FSP als Qualifikation für das angestrebte Studium an einer Thüringer Hochschule anerkannt ist,
2. sich an einer Thüringer Hochschule für einen Studienplatz beworben hat und von dieser Hochschule dem Studienkolleg zur Ablegung der FSP für einen bestimmten Kurs zugewiesen worden ist.
(3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen über die FSP entsprechend.
(4) Vor der FSP wird dem Externen Gelegenheit gegeben, sich am Studienkolleg über die Prüfungsanforderungen und über die zweckmäßige Art der Vorbereitung zu informieren.
(5) Der mündlichen Prüfung hat sich der Externe in allen Prüfungsfächern des betreffenden Kurses zu unterziehen. In den schriftlich geprüften Fächern wird abweichend von Satz 1 auf die mündliche Prüfung verzichtet, wenn in der schriftlichen Prüfung mindestens die Note "befriedigend" nachgewiesen wurde.
Die voraussichtlichen Termine für die Feststellungsprüfung im Sommersemester 2023 sind:
07.06.2023 - 30.06.2023
Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig an einer Thüringer Hochschule. Sofern Sie in Besitz einer bedingten Zulassung sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir werden Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen noch erforderlich sind.
Der voraussichtliche Termin für die DSH (schriftlicher Teil) ist für das Sommersemester 2023:
07.06.2023
Sie müssen sich rechtzeitig vor der ersten Prüfung mit allen Unterlagen angemeldet haben und erhalten dann ggf. eine Einladung zur DSH-Prüfung am Studienkolleg Nordhausen. Bitte beachten Sie unseren Gebührenkatalog.
Bitte beachten Sie die neue Gebührenordnung der Hochschule Nordhausen.