Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie zusammengefasst einige Fragen zum Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management, die häufig Gegenstand der Studienberatung sind. Sollten Sie weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich gern.
 

Bewerbung und Zulassung:
 

Frage: Ich bin nach der Mittleren Reife von der Schule abgegangen. Kann ich dennoch Public Management studieren?

Antwort: Zum Studium im Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management gibt es vielfältige Zugangswesge, nämlich:

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur),
  • fachgebundende Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • fachlich verwandte mindestens zweijährige Berufsausbildung + dreijährige Berufsausübung in fachlich verwandtem Bereich + erfolgreiches Probestudium (1-2 Semester),
  • Berufsausbildung + dreijährige Berufsausübung + bestandene Eingangsprüfung,
  • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder eine mit der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung (z. B. Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin) oder
  • Abschluss als staatl. gepr. Betriebswirt/-in oder staatl. gepr. Techniker/-in.

Die Fachhochschulreife kann je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen erworben werden, z. B. durch

  • Mittlere Reife + zweijährige Fachoberschule oder
  • Mittlere Reife + Berufsausbildung + einjährige Fachoberschule.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zum Studium im Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Managemernt zugelassen werden können: Unser Studien-Service-Zentrum berät Sie gern.
 

Frage: Fallen für das Studium im Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management Studiengebühren an?

Antwort: Nein. Es fallen keine Studiengebühren an. Allerdings sind bei Überschreitung der Gesamtregelstudienzeit um mehr als vier Semester Gebühren in Höhe von 500,00 Euro/Semester zu entrichten.Näheres dazu sowie Sonderregelungen finden Sie im Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 284). Zu entrichten sind im Übrigen Beiträge für das Studierendenwerk in Höhe von 74,00 Euro/Semester, für die Studierendenschaft in Höhe von 5,00 Euro/Semester, für das Semester-Ticket DB Regio Thüringen in Höhe von 49,48 Euro/Semester und für das ÖPNV-Ticket in Höhe von 32,10 Euro/Semester, insgesamt also 160,58 Euro/Semester (Stand: Wintersemester 2023/2024). Für das erste Semester fallen zusätzlich einmalig 20,00 Euro für die thoska-Karte an.
 

Frage: Wie erhalte ich einen Studienplatz im Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management? 

Antwort: Bitte bewerben Sie sich online. Reichen Sie dann die erforderlichen Unterlagen beim Studien-Service-Zentrum der Hochschule Nordhausen ein. Dies ist bis zum 30. September eines Jahres möglich. Falls Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten sie dann einen Zulassungsbescheid, der Sie zur Immatrikulation berechtigt, sobald Sie die Beiträge für das erste Semester eingezahlt haben.
 

Berufsbegleitend studieren:


Frage: Ich bin bereits in einer öffentlichen Verwaltung berufstätig und würde gern nebenher den Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management absolvieren, um mich für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst weiterzuqualifizieren. Ist dies möglich?

Antwort: Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche stehen, können Sie nach § 13 Immatrikulationsordnung für ein Teilzeitstudium immatrikuliert werden. Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester gezählt. Die Höhe des Semesterbeitrags bleibt durch das Teilzeitstudium unberührt. Sie könnten dann mit halber Leistung pro Semester studieren und sich für das Studium dementsprechend mehr Zeit lassen. Allerdings handelt es sich bei dem Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management um einen Präsenzstudiengang. Eine Anwesenheitspflicht gibt es zwar nur bei sehr wenigen Modulen. Auch die anderen Module sind aber für ein Präsenzstudium konzipiert. Ein berufsbegleitendes Studium wird sich dann gut bewältigen lassen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz in Nordhausen oder Umgebung haben und die Arbeitszeit so flexibel gestalten können, dass die Teilnahme an Lehrveranstaltungen möglich ist. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie während der Praxissemester entsprechend den Vorgaben der Praktikumsordnung eingesetzt werden können. Eine Studienberatung vorab ist anzuraten.
 

Dual studieren:


Frage: Ist es möglich, den Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management dual zu studieren?

Antwort: Der Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management ist kein dualer Studiengang. Sie können den Studiengang ohne Ausbildungsvertrag mit einer öffentlichen Verwaltung absolvieren. Dies ist der Regelfall, für den der Studiengang konzipiert ist. Sollte jedoch eine Behörde mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag abschließen, der das Studium im Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management beeinhaltet, steht dem aus Sicht der Hochschule nichts entgegen.
 

Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen:


Frage: Ich habe bereits woanders studiert. Ist es möglich, dass Studien- und Prüfungsleistungen aus diesem Studium angerechnet werden?

Antwort: Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an anderen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit zu denen, die sie ersetzen würden, keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen festgestellt und begründet werden können. Am besten, Sie nehmen diesbezüglich gleich zu Beginn des Studiums Kontakt mit dem Prüfungsamt auf.
 

Frage: Ich habe bereits eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten absolviert. Ist es möglich, dass diese auf das Studium angerechnet wird?

Antwort: Durch Ihre Ausbildung haben Sie Kompetenzen und Fähigkeiten außerhalb des Hochschulbereichs erworben. Eine Anrechnung solcher Kompetenzen und Fähigkeiten ist nur möglich, wenn sie den Kompetenzen und Fähigkeiten gleichwertig sind, die durch die betreffenden Module erworben und durch deren erfolgreichen Abschluss nachgewiesen werden sollen. Kriterien für die Anrechnung sind Inhalt, Niveau und Aktualität der Kompetenzen und Fähigkeiten. Die Gleichwertigkeit ist bei einer für Tätigkeiten auf der Ebene des mittleren Dienstes qualifizierenden Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (Stufe 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens) regelmäßig nicht gegeben. Im Fall einer Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens) kommt eine Anrechnung jedoch in Betracht. Anrechnungen auf Praktika können nur erfolgen, soweit die anzurechnenden Tätigkeiten aufgrund ihres Inhalts und Niveaus üblicherweise von Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes oder vergleichbaren Beschäftigten ausgeführt werden und eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in fachbezogenen Schwerpunktbereichen der Laufbahnaufgaben sichergestellt ist.
 

Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst:


Frage: Welche Möglichkeit habe ich, nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management in den gehobenen Dienst zu gelangen?

Antwort: Der Bachelorstudiengang entspricht inhaltlich den Anforderungen aus dem Positionspapier der Innenministerkonferenz vom 23./24. Juni 2005. Damit handelt es sich um einen unmittelbar für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in Thüringen qualifizierenden Studiengang (§ 22 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz – ThürLaufbG). Die Laufbahnbefähigung wird erworben, indem die Behörde, die Sie verbeamten möchte, diese nach dem Laufbahnrecht des Bundes oder des jeweiligen Landes anerkennt. Dies ist ein förmliches Verfahren in der Verantwortung der Einstellungsbehörde. Das Ablegen einer gesonderten Prüfung ist nach erfolgreichem Absolvieren des Bachelorstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management zum Erwerb der Laufbahnbefähigung nicht erforderlich.