Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie zusammengefasst einige Fragen zum Masterstudiengang Public Management & Governance, die häufig Gegenstand der Studienberatung sind. Sollten Sie weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich gerne.
 

Bewerbung und Zulassung:
 

Frage: Der Masterstudiengang Public Management & Governance ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Was bedeutet dies?

Antwort: Ein konsekutiver Masterstudiengang baut inhaltlich auf einen berufsqualifizierenden Studiengang auf und dient dazu, diesen fachlich fortzuführen und zu vertiefen und/oder fachübergreifend zu erweitern. Daher setzt die Zulassung zum Masterstudiengang Public Management & Governance einen geeigneten ersten verwaltungs-, wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Studienabschluss voraus sowie je nach den Inhalten des abgeschlossenen Studiums eine Qualifikationsanpassung durch Brückenmodule.


Frage: Ich werde mein Bachelorstudium mit dem akademischen Grad "Bachelor of Laws" abschließen. Kann ich dann in einen Masterstudiengang immatrikuliert werden, der mit dem akademischen Grad "Master of Arts" abschließt?

Antwort: Ja. Für die Zulassung in den Masterstudiengang Public Management & Governance kommt es nur darauf an, dass Ihr Bachelorstudium ein verwaltungs-, wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftliches ist und qualifiziert abgeschlossen wurde. Die Bezeichnung des akademischen Grades spielt keine Rolle.


Frage: Fallen für das Studium im Masterstudiengang Public Management & Governance Studiengebühren an?

Antwort: Nein. Da es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt, fallen keine Studiengebühren an. Allerdings sind bei Überschreitung der Gesamtregelstudienzeit des ersten absolvierten Studiengangs sowie des konsekutiven Masterstudiengangs um mehr als vier Semester Gebühren in Höhe von 500,00 Euro/Semester zu entrichten. Näheres dazu sowie Sonderregelungen finden Sie im Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 284). Zu entrichten sind im Übrigen Beiträge für das Studierendenwerk in Höhe von 74,00 Euro/Semester, für die Studierendenschaft in Höhe von 5,00 Euro/Semester, für das Semester-Ticket DB Regio Thüringen in Höhe von 49,48 Euro/Semester und für das ÖPNV-Ticket in Höhe von 32,10 Euro/Semester, insgesamt also 160,58 Euro/Semester (Stand: Wintersemester 2023/2024). Für das erste Semester fallen zusätzlich einmalig 20,00 Euro für die thoska-Karte an. Für das erste Semester fallen zusätzlich einmalig 20,00 Euro für die thoska-Karte an, soweit Sie nicht aus Ihrem vorangehenden Studium bereits eine solche haben.


Frage: Wie erhalte ich einen Studienplatz im Masterstudiengang Public Management & Governance? 

Antwort: Bitte bewerben Sie sich online oder füllen Sie einen "Antrag auf Zulassung zum Studium für den Masterstudiengang Public Management & Governance" aus. Reichen Sie dabei die erforderlichen Unterlagen beim Studien-Service-Zentrum der Hochschule Nordhausen ein. Dies ist bis zum 28. Februar (für einen Studienbeginn zum Sommersemester) und bis zum 31. August (für einen Studienbeginn zum Wintersemester) möglich. Falls Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten sie dann einen Zulassungsbescheid, der Sie zur Immatrikulation berechtigt, sobald Sie die Beiträge für das erste Semester eingezahlt haben. Sollten Brückenmodule zu absolvieren sein, ist dies auf dem Zulassungsbescheid angegeben.


Frage: Kann ich den Zulassungsantrag auch schon stellen, wenn ich mein erstes berufsqualifizierendes Studium, das Voraussetzung zur Zulassung ist, noch nicht abgeschlossen habe?

Antwort: Ja, dies ist möglich. Soweit zu erwarten ist, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen werden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, der unter den Vorbehalt der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt wird. Sie können sich dann immatrikulieren, sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die Beiträge für das erste Semester eingezahlt haben. Sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen bis zum Beginn des Semesters noch nicht nachweisen können, aber die Abschlussarbeit (Bachelor- oder Diplomarbeit) schon eingereicht haben, können Sie vorläufig immatrikuliert werden, müssen den Abschluss dann aber bis zum 25. Oktober (bei Immatrikulation zum Wintersemester) bzw. 25. April (bei Immatrikulation zum Sommersemester) nachweisen. Soweit Sie an der Hochschule Nordhausen immatrikuliert sind, dürfen Sie die Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs bereits besuchen.


Brückenmodule:


Frage: In welchen Fällen wird die Zulassung zum Masterstudiengang Public Management & Governance mit der Auflage verbunden, Brückenmodule zu absolvieren?

Antwort: Entsprechend internationalen Anforderungen werden für einen Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums 300 ECTS-Credits benötigt. Diese werden üblicherweise in Studiengängen mit Regelstudienzeiten von insgesamt zehn Semestern erworben (30 ECTS-Credits/Semester). Der Masterstudiengang Public Management & Governance umfasst ein Studienvolumen von 90 ECTS-Credits. Sollten Sie durch Ihr erstes berufsqualifizierendes Studium weniger als 210 ECTS-Credits erworben haben - dies trifft üblicherweise auf Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern zu -, sind die fehlenden ECTS-Credits durch Brückenmodule zu erwerben. Sollten Sie 210 ECTS-Credits bereits erworben haben, können Brückenmodule dennoch erforderlich sein, um eine konsekutive Fortführung des ersten berufsqualifizierenden Studiums zu ermöglichen (Qualifikationsanpassung).


Frage: Welchen Inhalt haben die Brückenmodule üblicherweise?

Antwort: Wurden im bisherigen Studium nicht mindestens 10 Credits durch betriebswirtschaftliche Inhalte aus den Gebieten Personal, Organisation, Investition, Finanzierung, Rechnungswesen, Controlling und/oder Management erworben, sind die fehlenden Credits im Rahmen von Brückenmodulen nachzuholen. Wurden im bisherigen Studium nicht mindestens 10 Credits durch Inhalte aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts erworben, sind die fehlenden Credits im Rahmen von Brückenmodulen nachzuholen. Im Übrigen können Sie sich die Brückenmodule aus dem reichhaltigen Angebot unserer Studiengänge nach Ihren Interessen aussuchen. Es können nur keine Module als Brückenmodule gewählt werden, die bereits durch das bisherige Studium abgedeckt sind.


Frage: Bis wann muss ich die Brückenmodule absolviert haben? Bin ich während dieser Zeit bereits in den Masterstudiengang immatrikuliert?

Antwort: Sie werden mit Beginn des Studiums an der Fachhochschule Nordhausen in den Masterstudiengang immatrikuliert. Sie können ab dem ersten Semester bereits Module des Masterstudiengangs absolvieren. Die Brückenmodule absolvieren Sie begleitend bis zur Anmeldung zur Masterarbeit. Sollten Sie Brückenmodule im Umfang von 30 ECTS-Credits nachzuholen haben (insbesondere weil Sie im ersten berufsqualifizierenden Studium nur 180 ECTS-Credits erworben haben), werden Sie für das Masterstudium in der Regel vier Semester benötigen. Einzelne Brückenmodule lassen sich in der Regel ohne Verlängerung der Studiendauer "nebenher" absolvieren (natürlich mit "Überstunden").


Frage: Kann ich erforderliche Brückenmodule auch an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvieren?

Antwort: Dies ist möglich und kann mitunter die Studiendauer insgesamt verkürzen. Haben Sie zum Beispiel während Ihres ersten berufsqualifizierenden Studiums etwas Zeit übrig, können Sie an der jeweiligen Hochschule Module zusätzlich absolvieren, die Ihnen an der Hochschule Nordhausen als Brückenmodule angerechnet werden. Entscheidend ist, dass Sie durch Ihr erstes berufsqualifizierendes Studium und erforderlichenfalls die Brückenmodule insgesamt 210 ECTS-Credits erreichen und damit die Inhalte abdecken, die für den Zugang zum konsekutiven Masterstudiengang erwartet werden. An welcher staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule Sie die Brückenmodule absolvieren, bleibt Ihnen überlassen. Bitte nehmen Sie die Beratung durch den Studiendekan in Anspruch, bevor Sie gezielt Brückenmodule an einer anderen Hochschule absolvieren, um sicherzustellen, dass Sie das Masterstudium dann auflagenfrei beginnen können bzw. Ihnen die Module als Brückenmodule angerechnet werden. Sie können mit dem Studiendekan, Prof. Dr. Zahradnik, gerne Kontakt aufnehmen.


Frage: Welche Brückenmodule benötige ich als Absolvent/-in eines Bachelorstudiengangs des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Nordhausen?

Antwort: Wenn Sie den Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management oder den Bachelorstdiengang "Sozialmanagament" mit 210 ECTS-Credits an der Hochschule Nordhausen absolviert haben, benötigen Sie keine Brückenmodule.
Wenn Sie den Bachelorstudiengang "Gesundheits- und Sozialwesen/Health and Social Services" oder den Bachelorstudiengang "Heilpädagogik/Inclusive Studies" mit 210 ECTS-Credits an der Hochschule Nordhausen absolviert haben, sind in der Regel betriebswirtschaftliche Brückenmodule im Umfang von 10 ECTS-Credits nachzuholen. Wenn Sie den Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaftslehre/Business Administration" oder den Bachelorstudiengang "Internationale Betriebswirtschaft/International Business" an der Hochschule Nordhausen absolviert haben, sind so viele Brückenmodule nachzuholen, dass Sie bis zum Masterabschluss insgesamt 300 ECTS-Credits erreicht haben. Dies sind in der Regel Brückenmodule im Umfang von 30 ECTS-Credits (falls Sie nicht schon während des Bachelorstudiums freiwillige Zusatzleistungen erbracht haben). Davon müssen mindestens 10 Credits durch Inhalte aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts erworben werden.


Zugang zum höheren Dienst:


Frage: Welche Möglichkeit habe ich, nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs Public Management & Governance in den höheren Dienst zu gelangen?

Antwort: Der Masterstudiengang eröffnet den Zugang zum höheren Dienst und ist damit auch in dieser Hinsicht den Masterstudiengängen an Universitäten gleichgestellt. Allerdings darf der "Zugang zum höheren Dienst" nicht mit einer "Laufbahnbefähigung" verwechselt werden, wie sie zum Beispiel in Folge des Abschlusses unseres Bachelorstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst erlangt werden kann. Während im Bachelorstudiengang die beiden Praxissemester dem Vorbereitungsdienst entsprechen und die Bachelorprüfung die Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ersetzen kann, müsste zur Erlangung der "Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst" an das Masterstudium noch ein Vorbereitungsdienst (Verwaltungsreferendariat) sowie eine Laufbahnprüfung angeschlossen werden. Allerdings kommt nach Abschluss des Masterstudiengangs eine Anstellung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in einer dem höheren Dienst entsprechenden Entgeltgruppe (EG 13 TVöD/TV-L) in Betracht sowie eine spätere Verbeamtung. Hierzu haben der Bund und die Länder für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterschiedliche Regelungen getroffen. Üblicherweise ist eine Verbeamtung nach zweieinhalb oder drei Jahren Tätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf der Ebene des höheren Dienstes möglich.