Frühe Hilfen und Inklusion (M.A.)
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Die weiterbildenden Masterstudiengänge, Zertifikatsstudiengänge und Weiterbildungskurse werden in Zusammenarbeit mit den Professor:innen der Hochschule Nordhausen und anderer Hochschulen, professionellen Bildungsdienstleistern, erfolgreichen Experten aus der Praxis sowie erfahrenen Partnern aus der freien Wirtschaft konzipiert und realisiert.
Das Institut bündelt die Kompetenzen und Angebote der akademischen Weiterbildung der Hochschule Nordhausen.
Eine direkte Förderoption bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Alle zugehörigen Informationen finden Sie unter: www.sbb-stipendien.de
Aktuell ist die Online-Bewerbung für das Aufstiegsstipendium – die Studienförderung für Berufserfahrene wieder möglich.
Studieninteressierte und Studierende können sich bis Montag, 9. Juni 2025 um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Das Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium.
Detaillierte Informationen zum Aufstiegsstipendium
Für ein Vollzeitstudium erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten 992 Euro pro Monat plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.072 Euro) und für ein berufsbegleitendes Studium 3.045 Euro im Kalenderjahr. Die Leistungen sind eine Pauschale und einkommensunabhängig.
Zusätzlich gibt es eine umfangreiche ideelle Förderung: Geförderte können an zahlreichen Seminaren zu unterschiedlichen Themen teilnehmen. Zudem gibt es Regionalgruppen vor Ort und ein digitales Netzwerk, über die sie sich untereinander vernetzen und austauschen können.Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Es gibt keine Altersbegrenzung für die Bewerbung.
Bei Fragen rund um die Bewerbung steht Ihnen gerne unser Team der Bewerbungsberatung zur Seite. Die Kolleginnen und Kollegen sind per E-Mail () oder telefonisch zu erreichen unter 0228 / 62931 -43 oder -51.
Darüber hinaus bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Kooperation mit den Agenturen für Arbeit einen digitalen Weiterbildungslotsen an.
In manchen Fällen beteiligen sich Arbeitgeber*innen an den Kosten für einen weiterbildenden Masterstudiengang / Zertifikatsstudiengang / Weiterbildungskurs. Diese wiederum haben die Möglichkeit, sich unternehmensspezifische Förderungen einzuholen. Verweisen Sie im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin gern auf den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Kosten für Weiterbildung können, beispielsweise als Werbungskosten, steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu können Sie sich beim Finanzamt beraten lassen.
Wir freuen uns, wenn diese Zusammenstellung Ihnen hilfreich ist, eine für Sie passende Fördermöglichkeit für Ihre akademische Weiterbildung an der Hochschule Nordhausen zu finden.
Ihr Team des Institutes für akademische Weiterbildung
Das wünschen wir Ihnen!
Gern können Sie mit weiteren Fragen auf uns zukommen.
Die Hochschule Nordhausen ist in Baden-Württemberg als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz anerkannt.
Für weitere Bundesländer fragen Sie bitte gezielt im Institut für Akademische Weiterbildung mit Nennung Ihres Studienganges und Ihres Bundeslandes (Wohnort) an. Je nach Bundesland kann dies beantragt werden.
Kontaktaufnahme via E-Mail ist zu jeder Zeit möglich und wird schnellstmöglich beantwortet:
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