Zulassungsverfahren

In folgenden Fällen können Sie, wenn Sie ein geeignetes verwaltungs-, wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftliches Erststudium abgeschlossen haben, davon ausgehen, dass Sie zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang Public Management & Governance ohne Weiteres zugelassen werden:

  • Sie haben Ihr Erststudium mit der relativen ECTS-Note A, B oder C abgeschlossen oder
  • Sie können anders (z. B. durch eine ECTS-Einstufungstabelle oder eine Bescheinigung des Prüfungsamts) nachweisen, dass Sie zu den besten 65 % Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs gehören, oder
  • Sie haben Ihr Erststudium mit der Gesamtnote "gut" oder besser abgeschlossen.

Beim Vorliegen zusätzlicher Qualifikationsmerkmale, z. B. durch Kompetenzerwerb durch längere berufliche Tätigkeit nach dem Erststudium, kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen.

Bitte fühlen Sie sich besonders angesprochen, wenn Sie ein Studium, das unmittelbar für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes qualfiziert, oder ein anderes verwaltungswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben oder wenn Sie Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre, Non-Profit- oder Sozialmanagement, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie oder Soziale Arbeit studiert haben.

Für die Erlangung eines Masterabschlusses sind 300 ECTS-Credits erforderlich. Durch das dreisemestrige Studium im Masterstudiengang Public Management & Governance können Sie 90 ECTS-Credits erwerben. Sollten Sie mit weniger als 210 ECTS-Credits in das Masterstudium starten, wird daher die Zulassung zum Masterstudium mit der Auflage verbunden, dass Sie bis zur Anmeldung der Masterarbeit Module im Umfang der fehlenden ECTS-Credits nachholen ("Brückenmodule").

Außerdem sind 10 ECTS-Credits durch Module aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts und 10 ECTS-Credits durch betriebswirtschaftliche Module aus den Gebieten Personal, Organisation, Investition, Finanzierung, Rechnungswesen, Controlling und/oder Management nachzuholen, soweit solche Inhalte nicht schon durch das Erststudium abgedeckt sind.

Im Übrigen sind Sie bei der Auswahl etwaiger Brückenmodule frei. Sie können diese auch an anderen Hochschulen, auch im Ausland absolvieren.

Ihre Bewerbung können Sie hier online einreichen: Online-Bewerbung

Bitte fügen Sie den Unterlagen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen, unbedingt eine Auflistung aller im Rahmen des Erststudiums absolvierten Module bei, soweit sich eine solche nicht aus dem Zeugnis Ihres Erststudiums ergeben sollte.