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Der Fachbereichsrat ist zuständig für die wichtigsten akademischen und organisatorischen Angelegenheiten im Fachbereich, wie z. B.
Die Ladungsfrist für die Sitzungen beträgt 7 Tage. Anfragen und Beschlussvorlagen zur Behandlung im Fachbereichsrat sind an das Dekanat zu richten. Die Sitzungen des Fachbereichsrats sind hochschulöffentlich. Der FBR ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Entscheidungen über Personalangelegenheiten ergehen in geheimer Abstimmung. Beschlüsse können auch im elektronischen Umlaufverfahren gefasst werden. Die Sitzungen einschließlich aller Beschlüsse werden protokolliert.
Der Fachbereich gliedert sich in vier Studienbereiche. Diese sind:
(Wahlperiode 01.10.2022 – 30.09.2025)
(nur stimmberechtigt bei wissenschaftsrelevanten Entscheidungen)
(Amtszeit abweichend 01.10.2023 – 30.09.2024)
Sitzungstermine im Wintersemester 2023/24
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