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Sie können sich nicht direkt für einen Studienbeginn im Sommersemester bewerben. Sie müssen sich immer für das Wintersemester bewerben. Man bewirbt sich immer zum Wintersemester, kann aber abhängig von der Bewertung des bisherigen Studiums auch einen Studienplatz zum darauffolgenden Sommersemester bekommen.
In der Regel können Sie sich vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. April für das Wintersemester bewerben. Die Bewerbungsfristen können sich jedes Jahr ändern. Bitte prüfen Sie deshalb die aktuellen Bewerbungsfristen für das gewünschte Studienangebot.
Studiengänge aus den Bereichen Computer Engineering, Software Engineering und Elektronik passen in der Regel zu diesem Studiengang. Wenn wir unsicher sind, ob Ihr Studium passt, prüfen wir Ihre bisher belegten Module. Dabei prüfen wir, ob die Inhalte Ihres Studiums ausreichend zu den Anforderungen des Studiengangs passen. Diese Prüfung ist erst möglich, wenn Sie sich beworben haben. Eine Prüfung vor der Bewerbung ist nicht möglich.
Eine Vorabprüfung vor der Bewerbung ist nicht möglich. Anhand der Informationen auf der Webseite können Sie selbst einschätzen, ob Ihr bisheriges Studium zum Studiengang passt. Besonders wichtig sind die beschriebenen Anforderungen und Studieninhalte. Wenn Sie sich bewerben, prüfen wir Ihre bisherigen Studienleistungen anhand Ihrer Modulliste. Dabei prüfen wir, ob Ihr Studium die fachlichen Anforderungen für den Studiengang erfüllt.
Bei der Auswahl können wir individuelle Berufs- und Studienerfahrungen nur in begrenztem Umfang berücksichtigen. Entscheidend sind vor allem die fachlichen Voraussetzungen für den Studiengang. Bitte geben Sie Ihre Berufserfahrung trotzdem in Ihrer Bewerbung an.
Allein anhand der Dauer Ihres Studiums lässt sich nicht sagen, ob Ihr Abschluss einem Bachelorabschluss entspricht. Das hängt unter anderem von Ihrem Abschluss und dem Bildungssystem Ihres Landes ab. Die Bewertung ausländischer Abschlüsse und Studienleistungen übernimmt zum größten Teil uni-assist. Wenn Sie Fragen zur Bewertung Ihres Abschlusses haben, wenden Sie sich bitte an uni-assist.
Ja, nach den derzeit geltenden Regeln können Sie Ihre Englischkenntnisse mit einem MOI-Zertifikat nachweisen. Das Zertifikat muss bestätigen, dass Ihr Bachelorstudium vollständig auf Englisch durchgeführt wurde. Bitte beachten Sie, dass sich die Regeln ändern können. Wir empfehlen Ihnen, einen anerkannten Englischtest wie IELTS oder TOEFL abzulegen. Bewerbungen mit einem anerkannten Englischtest können bevorzugt behandelt werden.
Ja. Auch wenn Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt wurde, bleibt es ein ausländischer Hochschulabschluss. Deshalb müssen Sie sich weiterhin über uni-assist bewerben.
Wir können keine Möglichkeit anbieten, geltende Sanktionen zu umgehen. Für die Bewerbung benötigen Sie einen anerkannten Nachweis Ihrer Englischkenntnisse. Wenn Sie den erforderlichen Sprachtest in Ihrem Land nicht ablegen können, müssen Sie prüfen, ob Sie den Test in einem anderen Land ablegen können.
Ja, es gibt verschiedene Stipendien. Sie müssen sich selbst um ein Stipendium bemühen und den Antrag selbst stellen.
Auf der Webseite der Hochschule finden Sie Informationen zu möglichen Stipendien. Bitte informieren Sie sich dort über die verschiedenen Möglichkeiten und die jeweiligen Voraussetzungen.
In den letzten Jahren gab es mehr Bewerbungen als Studienplätze. Deshalb konnten wir nicht alle Bewerber zulassen, die die Voraussetzungen erfüllt haben. Bewerber, die nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllten, konnten nicht zugelassen werden. Sie sollten davon ausgehen, dass auch in Zukunft keine Ausnahmen gemacht werden.
Nein. Aktuell können wir den Studienbeginn nicht um ein Jahr verschieben. Sie müssen Ihr Studium in dem Jahr beginnen, für das Sie zugelassen werden. Wenn Sie im Wintersemester mit dem Studium beginnen, können Sie in der Regel in den ersten Monaten online an den Lehrveranstaltungen teilnehmen.
Da wir viele Bewerbungen erhalten, können wir Sie leider nicht über den aktuellen Bearbeitungsstand informieren. Sie erhalten eine Nachricht, sobald die Entscheidung über Ihre Bewerbung getroffen wurde.
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