Aus Erfahrung wissen wir, dass diese Frage für viele Studienanfänger ein aktuelles Thema ist und nicht selten auch als Entscheidungskriterium herangezogen wird. Auch Sie haben sich sicherlich schon gefragt, was ein Studium an der Hochschule Nordhausen kostet.  Wir ermöglichen Ihnen ein Studium ohne Studiengebühren. Dennoch entstehen Kosten, die durch Sie und die anderen Studierenden getragen werden.

Zusammensetzung Semesterbeitrag

Beitrag Studierendenwerk95,00 Euro
Deutschlandticket208,80 Euro
(entspricht 6 Monaten a 34,80 €)
Beitrag Studierendenschaft5,00 Euro
Thüringer Studierendenwerkskarte Thoska für Erstsemesterstudierende20,00 Euro
Gesamt308,80 Euro
(Für Erstsemesterstudierende)328,80 Euro

Der Semesterbeitrag wird für jedes Semester erhoben. Diesbezüglich benachrichtigen wir Sie rechtzeitig, dass der Beitrag innerhalb einer angemessenen Frist (innerhalb des Rückmeldezeitraumes) fällig ist. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, die gesetzte Zahlungsfrist nicht zu versäumen, da die Zahlung des Semesterbeitrages eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Immatrikulation bzw. Rückmeldung ist. Die Termine für die Rückmeldungen finden Sie unter Semestertermine.

Weitere Informationen finden Sie in der Immatrikulationsordnung der Hochschule Nordhausen (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der HS Nordhausen, Ausgabe 19/2019 (PDF)).

Zusammensetzung Semesterbeitrag in Weiterbildungsstudiengängen

Beitrag Studierendenwerk57,00 Euro
Beitrag Studentenschaft5,00 Euro
Thüringer Studierendenwerkskarte Thoska für Erstsemesterstudierende20,00 Euro
Gesamt62,00 Euro
(Für Erstsemesterstudierende)82,00 Euro
Bei Interesse kann das Deutschlandticket erworben und genutzt werden:208,80 Euro
(entspricht 6 Monaten a 34,80 €)
Gesamt mit Deutschlandticket270,80 Euro
(Für Erstsemesterstudierende) mit Deutschlandticket290,80 Euro

Langzeitstudiengebühren

Sollte Ihr Studium die Regelstudienzeit um mehr als vier Toleranzsemester überschreiten, werden Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500,00 Euro pro Semester fällig. Genaue Informationen finden Sie in § 4 des ThürHGEG bzw. auf den Internetseiten des Studien-Service-Zentrums.

Eine Zahlung der Gebühren ist erst dann fällig, wenn Ihnen ein Gebührenbescheid zugestellt wurde! Der Bescheid wird zum Download in Ihrem Studierendenaccount im HISinOne zur Verfügung gestellt. Bitte nutzen Sie ab sofort für die Überweisung das SEPA-Verfahren.

Die Zahlung der Gebühren erfolgt mit der Rückmeldung /Einschreibung in das Sommersemester 2026 auf das Konto des Semesterbeitrages – siehe Angaben oben.