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Sie möchten Ihre fremdsprachlichen Fertigkeiten und interkulturellen Kompetenzen erweitern oder Einblicke erhalten, wie europäische Kolleg*innen mit ähnlichen Arbeitsgebieten agieren? Sie möchten neue fachliche Kontakte knüpfen oder bestehende intensivieren? – Erasmus+ macht dies möglich und fördert Ihre Mobilität mit Zuschüssen, die Sie im International Office beantragen können.
Die Hochschule Nordhausen kann Gastlehraufenthalte an Partnerhochschulen in Programm- und Partnerländern des Erasmus-Programms finanziell fördern.
Erasmus+ fördert Gastlehre an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer Erasmus-Universitätscharta sind. Darüber hinaus können Aufenthalte an außereuropäischen Einrichtungen gefördert werden, mit denen die Heimathochschule ein Erasmus+-Kooperationsabkommen (IIA) abgeschlossen hat.
Die Gastlehrenden sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Hochschule Nordhausen mit Lehraufgaben und aktivem Vertragsverhältnis zur Hochschule. Die Mindestlehrdauer beträgt zwei geförderte Tage mit mindestens acht Lehrstunden.
Das Erasmus+ Programm bietet für die Mobilität zu Lehrzwecken an Partnerhochschulen folgende Leistungen:
Sonderzuschüsse und Realkostenanträge für Mobilitätsteilnehmende mit Beeinträchtigungen sind auf Antrag bei der NA DAAD möglich – bitte beachten Sie dabei die dafür notwendige Bearbeitungsvorlaufzeit und kommen rechtzeitig auf uns zu.
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal aus allen Bereichen (Lehre und Verwaltung) an Hochschulen und Unternehmen/ Einrichtungen außerhalb Deutschlands möglich.
Teilnahmeberechtigt sind alle an der Hochschule Nordhausen Beschäftigten mit aktivem Vertragsverhältnis zur Hochschule. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt zwei geförderte Tage.
Das Erasmus+ Programm bietet für die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen folgende Leistungen:
Sonderzuschüsse und Realkostenanträge für Mobilitätsteilnehmende mit Beeinträchtigungen sind auf Antrag bei der NA DAAD möglich – bitte beachten Sie dabei die dafür notwendige Bearbeitungsvorlaufzeit und kommen rechtzeitig auf uns zu. Sie sind interessiert, wissen aber nicht, wo Sie welche Fortbildung machen können? Schauen Sie auch in diese Übersicht über Erasmus Staff Trainings.
Für Ihre beantragte Auslandsmobilität zu Lehr- oder Fortbildungszwecken erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss, der sich aus folgenden Pauschalen zusammensetzt:
Die Auszahlung der Pauschale erfolgt in zwei Raten: Die 1. Rate (80% des Gesamtzuschusses) wird vor der Mobilität ausgezahlt. Die 2. Rate (20 % des Gesamtzuschusses) erhalten Sie nach Ihrer Rückkehr und dem Einreichen aller notwendigen Unterlagen (s. „Nach dem Aufenthalt“).
Die Förderkriterien unserer Hochschule werden gemäß Programmleitfaden der Europäischen Kommission sowie den Vorgaben der Nationalen Agentur für Hochschulzusammenarbeit NA DAAD für jeden Förderaufruf (Call) vom Beirat für Internationales festgelegt.
Aktuell fördert die Hochschule Nordhausen aus dem Call 2025. Die beschlossenen Förderkriterien dafür finden Sie hier:
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