Hauptaufgaben des Studierendenrates

Der Studierendenrat sichert im Rahmen der Aufgaben der Studierendenschaft deren Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht gegenüber der Leitung und den Gremien der Hochschule Nordhausen sowie bei Entscheidungen öffentlicher Stellen, welche die Studierenden betreffen.

Vorsitz & Co.

VerantwortungsbereichName
1. Vorsitzende*rJasmin Pfleger
2. Vorsitzende*rJulian Reinhardt
3. Vorsitzende*rKathleen Frank
Haushaltsverantwortliche*rThommy-Lee Jürgens
Stellv. Haushaltsverantwortliche*rDavid Starke
Kassenverantwortliche*rJannes Laurin Block
Stellv. Kassenverantwortliche*rThorben Werkhaupt
Beisitzer*inPaula Winkler
Beisitzer*inLeonie Rüdiger
Beisitzer*inLouis Siebach
Beisitzer*inMaxim Emer
Beisitzer*inPaula Marie Appelt
Beisitzer*inJanos Krüger
Konstituierung des Studierendenrates: 07.02.2025

Öffentliche Sitzungen

Wir plenieren aktuell jeden Mittwoch um 16 Uhr im Stura-Haus (Haus 13).
Es ist auch möglich online an unseren Sitzungen teilzunehmen. Hier geht´s zur Sitzung:
webconf.hs-nordhausen.de/b/tma-kjh-izs-tca

Ihr wollt ein bestimmtes Thema ansprechen, einen Workshop, ein Event oder ein Konzert veranstalten? Dann kommt gerne bei unserer Sitzung vorbei oder schreibt eine Mail an:  

Die Sitzungsprotokolle und Neuigkeiten findet Ihr in unserem Moodle-Ordner.

Folgt uns gerne auch auf Instagram @stura_ndh.

Weitere Aufgaben des StuRa

  • Beschlüsse zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu fassen,

  • Satzung der Studierendenschaft einschließlich Ergänzungsordnungen zu erstellen,

  • Beschlüsse zur Änderungen dieser Satzung und deren Ergänzungsordnungen zu fassen,

  • den Vorstand und die Finanzverantwortlichen des Studierendenrates zu wählen sowie über deren Entlastung zu entscheiden,

  • die Wahl der Vertreter der Studierendenschaft für sonstige, die Studierendenschaft berührende Organe und Gremien, auch derer, die außerhalb der Hochschule Nordhausen stehen, sofern dem nicht andere Bestimmungen entgegenstehen, Beschluss über die Auflösung des Studierendenrates mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder, Durchführung von Urabstimmungen und Vollversammlungen

  • Förderung der politischen Bildung
    Wahrnehmung hochschulpolitischer Belange der Studierenden

  • Wahrnehmung der fachlichen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden

  • Förderung des freiwilligen Studentensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist

  • Der Studierendenrat vertritt die Studierendenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretung wird von zwei Mitgliedern des Studierendenrates, darunter mindestens ein Mitglied des Vorstandes, gemeinschaftlich wahrgenommen.

Habt Ihr ein Projekt, das gefördert werden soll?

Mit euren Semesterbeiträgen zahlt ihr 5€ an die studentische Verwaltung. Davon gehen 2 € an euren jeweiligen Fachschaftsrat und die restlichen 3 € an den StuRa. Diese Gelder sind dafür bestimmt, studentische Aktivitäten und Projekte zu fördern.

Solltet ihr finanzielle Unterstützung bei einer eurer Ideen benötigen, erkundigt ihr euch als erstes bei eurem Fachschaftsrat, ob die Förderung durch diesen möglich ist. Ist dies nicht der Fall, fragt bei uns nach. Entweder ihr schreibt uns per E-Mail an:  oder ihr kommt in unsere wöchentliche StuRa-Sitzung.

Bei möglicher Förderung durch den Stura füllt ihr einen Förderantrag aus. Diesen könnt ihr uns per E-Mail schicken, in unseren Briefkasten (Eingangsbereich Haus 14) werfen oder zu unserer StuRa-Sitzung vorbei bringen.

Wenn ihr vom StuRa gefördert werden wollt, müsst ihr die unten aufgeführten Förderrichtlinien erfüllen.

Verleih des Beamers

Ab sofort steht Initiativen/Gremien oder Studenten ein Beamer zur Verfügung, der z.B. für Vorträge genutzt werden kann.

Verleih der Stura-Musikanlage

Wir stellen unsere Anlage mit zwei 400W Boxen und einem 400W Subwoofer, sowie einen DJ-Mixer zum Verleih.

Diese könnt ihr für Veranstaltungen und Projekte die Beschallung benötigen benutzen.

Nutzungsverträge für Beamer und Anlage

Nutzung des StuRa-Hauses

Schlüssel für das StuRa Haus

Der Schlüsselantrag ist von allen FSR’s und Nutzern des StuRa Hauses auszufüllen und in der Sitzung abzugeben.

Referierende und Musikschaffende

Referierende und Musikschaffende müssen einen Vertrag ausgefüllt zur Sitzung mitbringen oder aber per Post zuschicken.

Kontaktdaten für den Verleih

Schreibt uns eine E-Mail:

Bitte bringt die Verträge ausgedruckt und ausgefüllt mit ins Sturahaus.

Anschrift:

Studierendenrat Nordhausen
Weinberghof 4
99734 Nordhausen

Ihr habt noch keinen Fachschaftsrat?

Sollte es für euren Studiengang (noch) keinen Fachschaftsrat geben, muss der StuRa die Aufgaben des Fachschaftsrats übernehmen.

Bei Gründung eines Fachschaftsrats unterstützt euch der StuRa gern. Wir bitten dabei den Leitfaden zur Gründung eines Fachschaftsrates beachten:

Gründung eines Fachschaftsrates

FSR Haushaltsplan