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Die Hochschule Nordhausen versteht sich als geschlechtergerechte und familienbewusste, weltoffene, inklusive und interkulturelle Hochschule. Sie steht für ein Menschen- und Gesellschaftsbild, das Vielfalt und Gleichstellung verbindet. Die Hochschule Nordhausen legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang. Sie setzt sich dafür ein, dass keine Person aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung oder Erkrankung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung oder des Familienstandes benachteiligt wird.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, herunterladbar als PDF, 245 KB) ist ein Bundesgesetz, das zum Ziel hat, diese Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen.
Der § 13 des AGG (herunterladbar als PDF, 102 KB)gibt den Beschäftigten der Hochschule Nordhausen das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus einem der genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Sie sind Beschäftigte/r der Hochschule Nordhausen und möchten einen Fall melden, in dem Sie aus Ihrer Sicht in dem o. g. Sinne benachteiligt wurden? Bitte wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der Hochschule Nordhausen.
Ansprechpersonen:
Thomas Hoffmann
Tel. 03631 420-135
Prof. Dr. Sabine Seibold-Freund
Tel. 03631 420-573
Hochschule Nordhausen
AGG-Beschwerdestelle
Weinberghof 4
99734 Nordhausen
E-Mail:
Ihre Beschwerde ist weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Sie können eine formlose E-Mail senden, telefonisch oder persönlich Kontakt zu den Ansprechpersonen aufnehmen. Ihre Beschwerde wird selbstverständlich jederzeit absolut vertraulich und diskret behandelt.
AGG-Wegweiser – Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf den Webseiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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+49 3631 420-222
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