Infos für Erstsemester

Herzlich willkommen, liebe Erstsemester!

 

Um Ihnen den Start ins Studium zu erleichtern, haben wir für Sie auf dieser Seite wichtige Informationen zusammengestellt:

 

Erste Schritte an der Hochschule Nordhausen

Mit dem zum Download verfügbaren Dokument für die ersten Schritte an unserer Hochschule möchten wir Ihnen einen Leitfaden geben, der Ihnen erste Fragen zur Studienorganisation an unserer Hochschule beantwortet. Wir empfehlen außerdem die Teilnahme an den Studieneinführungstagen.

Postalische Einschreibung

Liebe Studienanfängerinnen und Studienanfänger, bitte nutzen Sie die Möglichkeit der kontaktlosen Einschreibung über unser neues Online-Portal HISinOne.

Sollten Sie trotzdem Unterlagen nachreichen müssen, kann dies gern postalisch an die Hochschuladresse

Hochschule Nordhausen
Studien-Service-Zentrum
Weinberghof 4
99734 Nordhausen

erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Zusendung der Dokumente per E-Mail  (sszhs-nordhausen.de)

Bitte achten Sie auf die Nachfolgende Information zur Einreichung der Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung im elektronischen Meldeverfahren
  • Achtung: Alle Informationen zum elektronischen Meldeverfahren finden Sie hier

 

Es kann vorkommen, dass die Technik versagt und Sie keine Möglichkeit haben, sich online (digital) zu bewerben. Das sollte aber die Ausnahme bleiben. In diesem Fall reichen Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen postalisch oder per E-Mail ein.

  • bei postalischer Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen bitten wir um Mitsendung eines adressierten und frankierten (1,60 €) Rückumschlags Größe C4 für die Zusendung der Immatrikulationsbescheinigung und des vorläufigen Studierendenausweises
  • bei Zusendung der Bewerbungsdokumente per E-Mail (in pdf-Format) bitten wir mit Bewerbung um Zusendung einer Online-Briefmarke (ebenfalls als pdf-Dokument - erhältlich im Shop der Deutschen Post )

Studienstarthilfe "StudiumThüringenPlus" bis 15. September beantragen

Noch bis zum 15. September kann die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ des Landes Thüringen für das kommende Wintersemester beim Studierendenwerk Thüringen beantragt werden. Diese Studienstarthilfe ist eine einmalige Unterstützung in Höhe von 500 Euro. Sie wird gewährt für finanziell bedürftige Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule erstmalig für ein Studium in Präsenzform zugelassen sind. Mit „StudiumThüringenPlus“ will Thüringen bis zum Wintersemester 2023/2024 Studierenden aus einkommensschwächeren Familien den Start in das Studium erleichtern.

Die Studienstarthilfe darf ausschließlich für unmittelbar im Zusammenhang mit dem Studienbeginn stehende erforderliche Aufwendungen (z.B. Semesterbeitrag ohne Semesterticket, PC-Hard- und Software, Studienmaterialien, Studienliteratur, Sprachkurse oder Einführungsveranstaltungen vor Studienbeginn) verwendet werden. Die finanzielle Bedürftigkeit ist durch einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder bei nicht BAföG-berechtigten ausländischen Studienanfängerinnen und Studienanfängern durch eine Selbstauskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen nachzuweisen; bei der Prüfung der Bedürftigkeit dienen die einschlägigen Bestimmungen des BAföG als Orientierung. Zudem richtet sich das Programm an „erstmalige Studierende“, d.h. dass bspw. Masterstudierenden und bereits vor dem Wintersemester immatrikulierten Studierenden die Studienstarthilfe nicht gewährt werden kann. 

„Mit der Studienstarthilfe kann unterstützungsbedürftigen Erststudierenden bei der Aufnahme und Vorbereitung eines Studiums in Thüringen finanziell unter die Arme gegriffen werden, damit der Start in das Wintersemester 2022/23 so gut wie möglich gelingen kann“, sagt Sandro Nordmann, Abteilungsleiter Soziales im Studierendenwerk Thüringen.

Weitere Informationen zu „StudiumThüringenPlus“ und zur Antragstellung finden Sie unter StudiumThüringenPlus - Studierendenwerk Thüringen (stw-thueringen.de)