Alle Kolleginnen und Kollegen können sich mit ihren Anliegen und Anregungen jederzeit an den Personalrat wenden.

Das Büro des Personalrats befindet sich in Raum 08.0116 (Gebäude 8, über der Mensa-Küche).

Der Personalrat ist immer erreichbar unter 03631 420-123. Darüber hinaus gibt es die E-Mail-Adresse , über die Kontakt mit dem Personalrat hergestellt werden kann.

Das Postfach „Personalrat“ befindet sich im Erdgeschoss von Gebäude 14 rechts hinter dem Eingang, wo Anliegen schriftlich vorgebracht werden können.

Die Mitglieder des Personalrats sind sieben Personen, die hier lächelnd in einer Gruppe zusammenstehen. Im Hintergrund ist ein großes Wandmosaik zu sehen.

Seit Mai 2022 setzt sich der Personalrat aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Die Mitglieder im Personalrat

NameAufgabeTelefonOrganisationbereich
Thomas HoffmannVorsitzender03631 420-135International Office
Sebastian ZieglerStellvertretender Vorsitzender03631 420-150Studien-Service-Zentrum
Kim Sehrer2. stellvertretende Vorsitzende03631 420-203Personalabteilung
Michael Franz3. stellvertretender Vorsitzender03631 420-345FB Ingenieurwissenschaften
Anja ArletMitglied03631 420-325FB Ingenieurwissenschaften
Christoph SchmidtMitglied03631 420-747FB Ingenieurwissenschaften
Alexandra AberleMitglied03631 420-171Sprachenzentrum

Die Beschäftigten können sich mit ihrem Anliegen an den Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden oder ein anderes Personalratsmitglied ihres Vertrauens wenden. Umgekehrt informiert der Personalrat auf den halbjjährlich stattfindenden Personalversammlungen oder per E-Mail über seine Tätigkeit und zu für die Beschäftigten relevanten Themen.

Antrag auf Mitbestimmung durch den Personalrat

Wissenschaftliche Mitarbeitende, deren Stellen ganz oder teilweise aus Drittmitteln finanziert sind, und Assistent*innen werden nach derzeitiger Thüringer Gesetzeslage bei Einstellung, Eingruppierung und Vertragsverlängerung nicht automatisch vom Personalrat vertreten.

Allen Wissenschaftlichen Mitarbeitenden in Drittmittelprojekten und allen Assistent*innen wird empfohlen, einen “Antrag auf Mitbestimmung durch den Personalrat” zu stellen, damit sie auch bei Einstellung, Eingruppierung und Vertragsverlängerung vom Personalrat vertreten werden und dieser darüber wachen kann, dass gesetzliche und tarifliche Bestimmungen zu ihren Gunsten eingehalten werden.

Wissenswertes