Ich möchte Gasthörer/Gasthörerin werden – Was ist zu tun?

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern bietet die Hochschule Nordhausen die Möglichkeit, Anregungen für außer- oder nebenberufliche Tätigkeiten zu suchen, eigene Lebenserfahrungen und eigenes Wissen nicht brachliegen zu lassen und Kontakte zu Lehre und Forschung zu suchen. Mit dem Angebot der Gasthörerschaft können Sie sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden, ohne einen formalen Abschluss anzustreben.

Es gibt keine Teilnahmebeschränkungen hinsichtlich des Lebensalters, eines bestimmten Studienabschlusses oder eines beruflichen Status. Wer sich anspruchsvoll geistig betätigen will, ist herzlich willkommen.

Die Auswahl der Lehrveranstaltungen kann sich an den persönlichen Interessen orientieren. Die Zulassung berechtigt nicht zum Ablegen von Prüfungen. In Absprache mit den Dozenten kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Eine Zulassung in die entsprechenden Lehrveranstaltungen erfolgt in Abstimmung mit den Studiendekanen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen der Laborpraktika bleibt ausgeschlossen.

§ 14 der Immatrikulationsordnung der Hochschule Nordhausen regelt die Gasthörerschaft wie folgt:

  • § 14 Gasthörer

  • (1) Interessierte können zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 8 Semesterwochenstunden pro Semester zugelassen werden (Gasthörerstudium), sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Im Falle einer Exmatrikulation nach § 7 ist eine Zulassung zum Gasthörerstudium für die Dauer der vom Ordnungsausschuss nach § 7 Abs. 5 Satz 1 festgesetzten Frist ausgeschlossen.

  • (2) Der Antrag auf ein Gasthörerstudium ist unter Verwendung des von der Hochschule vorgegebenen Antragsformulars zu stellen. Die Zulassung zum Gasthörerstudium erfolgt jeweils für ein Semester. Die Gebühr für das Gasthörerstudium richtet sich nach der Gebührenordnung der Hochschule in der jeweils geltenden Fassung.

  • (3) Gasthörende werden nicht immatrikuliert. Sie sind während des betreffenden Semesters Angehörige der Hochschule. Gasthörende können eine Bescheinigung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten. Die Teilnahme an Prüfungen ist ausgeschlossen.

Gebühren:

§ 6 der Gebührenordnung der Hochschule Nordhausen regelt die Gasthörergebühren wie folgt:

  • § 6 Gasthörergebühr

  • (1) Von Gasthörern wird eine Gebühr i. H. v. 30,00 Euro zuzüglich 15,00 Euro je Semesterwochenstunde der Lehrveranstaltungen, auf die sich das Gasthörerstudium erstreckt, erhoben. Der Maximalbetrag dieser Gebühr beträgt 150,00 Euro je Semester. Gasthörern, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nach dem Dritten Kapitel des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erhalten, wird auf Antrag die Gebühr nach Satz 1 erlassen.

  • (2) Bei Teilnahme an materialaufwendigen Lehrveranstaltungen hat der Gasthörer zusätzlich den Materialaufwand zu zahlen.

  • (3) Die Gebühr wird mit dem Semesterbeginn fällig.

Wir weisen darauf hin, dass für eine Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Gasthörerschaft kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.

Mit der Einführung von HISinOne haben Sie die Möglichkeit, sich für die Gasthörerschaft online anzumelden. Hierfür ist eine Registrierung in unserem Bewerberportal (HISinOne) erforderlich. Anschließend wählen Sie die Gasthörerschaft als Antrag und nennen die gewünschten Lehrveranstaltungen.

Sofern Sie zur Personengruppe gehören, für die § 6 Abs. 1 Satz 3 zutrifft, reichen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung im Online-Portal entsprechende Nachweise ein.

Mit Zulassung zur Gasthörerschaft erhalten Sie einen Gebührenbescheid über Ihren Bewerberaccount im HISinOne. Nach Eingang der Gebühr können Sie sich Ihren Gasthörerausweis im Service-Point der Hochschule Nordhausen (Haus 18 Raum 18.0107) abholen und im beantragten Semester an den Lehrveranstaltungen teilnehmen.

Vorlesungspläne sind spätestens 2 Wochen vor Semesterstart unter Stundenpläne • Hochschule Nordhausen zum Download veröffentlicht.