
Teilnahme von Beschäftigten an Lehrveranstaltungen der HSN
Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit fachlichem Bezug zu den Dienstaufgaben
Eine Teilnahme von Beschäftigten an einzelnen Lehrveranstaltungen an der Hochschule Nordhausen gilt nach vorheriger Absprache mit der bzw. dem Fachvorgesetzten als interne Weiterbildung. Ein Status als Gasthörerin bzw. Gasthörer ist nicht erforderlich. Die aufgewendete Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet.
Teilnahme an Lehrveranstaltungen ohne fachlichem Bezug zu den Dienstaufgaben
Beschäftigte der Hochschule Nordhausen können eine Gasthörerschaft beantragen und diese gegen Gebühr und außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen.
Studien-Service-Zentrum
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