Home | Unsere HSN | Interessenvertretungen und Gremien | Gremien | Gremienwahlen
An der Hochschule Nordhausen finden alljährlich Gremienwahlen statt.
Doch welche Gremien gibt es und wofür sind diese zuständig? Aus welchen guten Gründen ist ein Engagement in einem Gremium sinnvoll? Wann kann ich Wahlvorschläge einreichen und wann findet die elektronische Wahl statt?
Die Hochschulversammlung ist das oberste, zentrale beschlussfassende Gremium der Hochschule und ein Selbstverwaltungsorgan. Die Hochschulversammlung wird demokratisch gewählt und besteht aus Mitgliedern aller an der Hochschule vertretenen Gruppen. Von Amts wegen gehören die Mitglieder des Präsidiums, die vorsitzenden Mitglieder der Dekanate, die Gleichstellungs- und Familienbeauftragte, die beauftragte Person für Diversität, das vorsitzende Mitglied des Personalrats, das vorsitzende Mitglied des Studierendenrats sowie die Schwerbehindertenvertretung der Hochschulversammlung an. Die Hochschulversammlung berät über die Profilbildung der Hochschule und die Schwerpunktsetzung in der Forschung. Außerdem übernimmt sie u.a. legislative Aufgaben und erlässt Ordnungen und Satzungen der Hochschule, beschließt die Struktur- und Entwicklungsplanung sowie die Grundsätze der Mittelverteilung. Darüber hinaus wählt die Hochschulversammlung die Mitglieder des Präsidiums und nimmt Stellung zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche zur Besetzung von Professuren.
Der Fachbereichsrat vertritt die Interessen der Angehörigen des Fachbereichs. Ihm gehören Mitglieder der Professorenschaft, der Studierenden sowie der Mitarbeitenden eines Fachbereichs an. Zu den Kernaufgaben des Fachbereichsrats gehören:
Die Mitarbeit im Fachbereichsrat bietet Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Entwicklung der Hochschule und gewährt vielfältige wissenschaftliche Einblicke in verschiedene Bereiche.
Der Beirat für die Gleichstellungs- und Familienfragen unterstützt die Gleichstellungs- und Familienbeauftragte in ihren Aufgaben für die Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Männern, Frauen und Personen des dritten Geschlechts. Weitere Themengebiete sind die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Der Personalrat wird von den Beschäftigten gewählt, ist ein Teil von ihnen und ihr Vertreter. Er trifft sich regelmäßig, um eingebrachte Anträge oder die aktuelle Situation an der Hochschule zu besprechen und Beschlüsse zu fassen. Über den Personalrat werden die Beschäftigten an den internen Entscheidungen in der Dienststelle beteiligt. Interessensgegensätze werden vermittelt und z. B. in den Personalversammlungen besprochen. Der Personalrat achtet darauf, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften eingehalten werden. Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten, vermittelt, hilft, entscheidet mit, kontrolliert und dient als Ansprechperson für alle dienstliche Angelegenheiten.
Ein Mitglied des Assistentenrats hat in den Sitzungen des Personalrats ein Teilnahme-, Antrags- und Rederecht. In allen Angelegenheiten, die Assistenten betreffen, besteht ein Stimmrecht.
Die Neuwahl des StuRa (Studierendenrat) findet vom 15. Januar 2025, 09:00 Uhr bis 22. Januar 2025, 09:00 Uhr statt. Die Wahl wird elektronisch durchgeführt.
Ein Wahlzugang steht während des gesamten Wahlzeitraums auf dem Dashboard in Moodle zur Verfügung. Zusätzlich erhalten alle Wählerinnen und Wähler einen Link zur elektronischen Wahl per E-Mail.
Es wählen folgende Wählergruppen:
Hochschulöffentliche Bekanntgabe des Wahlausschreibens:
Auslage des Wählerverzeichnisses im Wahlamt (Sekretariat Kanzler):
Wahlbekanntmachung mit Veröffentlichung der Wahlvorschläge:
Bekanntgabe Wahlergebnis:
Studien-Service-Zentrum
+49 3631 420-222
Haus 18, Ebene 1, Raum 18.0105