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An der Hochschule Nordhausen finden alljährlich Gremienwahlen statt.
Doch welche Gremien gibt es und wofür sind diese zuständig? Aus welchen guten Gründen ist ein Engagement in einem Gremium sinnvoll? Wann kann ich Wahlvorschläge einreichen und wann findet die Online-Wahl statt? Wir geben Ihnen einen Überblick:
Die Hochschulversammlung ist das oberste, zentrale beschlussfassende Gremium der Hochschule und ein Selbstverwaltungsorgan. Die Hochschulversammlung wird demokratisch gewählt und besteht aus Mitgliedern aller an der Hochschule vertretenen Gruppen. Von Amts wegen gehören die Mitglieder des Präsidiums, die vorsitzenden Mitglieder der Dekanate, die Gleichstellungs- und Familienbeauftragte, die beauftragte Person für Diversität, das vorsitzende Mitglied des Personalrats, das vorsitzende Mitglied des Studierendenrats sowie die Schwerbehindertenvertretung der Hochschulversammlung an. Die Hochschulversammlung berät über die Profilbildung der Hochschule und die Schwerpunktsetzung in der Forschung. Außerdem übernimmt sie u.a. legislative Aufgaben und erlässt Ordnungen und Satzungen der Hochschule, beschließt die Struktur- und Entwicklungsplanung sowie die Grundsätze der Mittelverteilung. Darüber hinaus wählt die Hochschulversammlung die Mitglieder des Präsidiums und nimmt Stellung zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche zur Besetzung von Professuren.
Der Fachbereichsrat vertritt die Interessen der Angehörigen des Fachbereichs. Ihm gehören Mitglieder der Professorenschaft, der Studierenden sowie der Mitarbeitenden eines Fachbereichs an. Zu den Kernaufgaben des Fachbereichsrats gehören:
Die Mitarbeit im Fachbereichsrat bietet Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Entwicklung der Hochschule und gewährt vielfältige wissenschaftliche Einblicke in verschiedene Bereiche.
Der Beirat für die Gleichstellungs- und Familienfragen unterstützt die Gleichstellungs- und Familienbeauftragte in ihren Aufgaben für die Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Männern, Frauen und Personen des dritten Geschlechts. Weitere Themengebiete sind die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Der Personalrat wird von den Beschäftigten gewählt, ist ein Teil von ihnen und ihr Vertreter. Er trifft sich regelmäßig, um eingebrachte Anträge oder die aktuelle Situation an der Hochschule zu besprechen und Beschlüsse zu fassen. Über den Personalrat werden die Beschäftigten an den internen Entscheidungen in der Dienststelle beteiligt. Interessensgegensätze werden vermittelt und z. B. in den Personalversammlungen besprochen. Der Personalrat achtet darauf, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften eingehalten werden. Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten, vermittelt, hilft, entscheidet mit, kontrolliert und dient als Ansprechperson für alle dienstliche Angelegenheiten.
Ein Mitglied des Assistentenrats hat in den Sitzungen des Personalrats ein Teilnahme-, Antrags- und Rederecht. In allen Angelegenheiten, die Assistenten betreffen, besteht ein Stimmrecht.
Die Promovierendenvertretung der Hochschule Nordhausen ist die Interessenvertretung der Doktorandinnen und Doktoranden und repräsentiert alle Doktorrandinnen und Doktoranden, die ihr Promotionsvorhaben an der Hochschule Nordhausen bearbeiten. Die Promovierendenvertretung ermöglicht einen fach- und fachbereichsübergreifenden Austausch zu promotionsrelevanten Belangen und leistet damit einen Beitrag zur Beförderung einer interdisziplinären, kooperativen und internationalen Promotionskultur an der Hochschule Nordhausen. Die Arbeit der Promovierendenvertretung macht die Arbeit der Promovierenden an der Hochschule Nordhausen nach innen und außen sichtbar. Die Promovierendenvertretung wird zweijährlich gewählt und besteht aus bis zu vier Vertreterinnen bzw. Vertretern (2 Vertreterinnen bzw. Vertreter je Fachbereich).
Die Aufgaben umfassen:
Die nächsten Gremienwahlen finden vom
3. Juni 2025, 09:00 Uhr bis 10. Juni 2025, 09:00 Uhr statt.
Alle Wahlberechtigten werden nach Veröffentlichung des Wahlausschreibens aufgefordert, Wahlvorschläge bis spätestens 08.05.2025, 15:00 Uhr, einzureichen. Die Wahlvorschläge werden online ausgefüllt und online an die E-Mail Adresse übersandt.
Die Gremienwahlen werden als Online-Wahl durchgeführt. Ein Link zur Online-Wahl ist während des gesamten Wahlzeitraums auf dem Dashboard in Moodle zu sehen. Zusätzlich erhalten alle Wählerinnen bzw. Wähler einen Link zur Online-Wahl per E-Mail.
Es wählen folgende Wählergruppen:
Weitere wichtige Termine für die Gremienwahlen:
Bekanntmachung der Wahl | 21.02.2025 |
---|---|
Einreichen von Wahlvorschlägen (elektronisch beim Wahlleiter) | bis zum 08.05.2025, 15:00 Uhr |
Wählerverzeichnis (Auslage im Wahlamt bzw. telefonische Auskunft) | 29.04.2025, 08:00 Uhr – 06.05.2025, 15:00 Uhr |
Veröffentlichung der Wahlvorschläge | 20.05.2025 |
Bekanntgabe Wahlergebnis | 11.06.2025 |
Vertreterinnen und Vertreter | Amtszeit | Sitze |
---|---|---|
in der Hochschulversammlung für die Wählergruppe der Studierenden | 01.10.2025 – 30.09.2026 | 3 |
in der Hochschulversammlung für die Wählergruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | 01.10.2025 – 30.09.2028 | 3 |
in der Hochschulversammlung für die Wählergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | 01.10.2025 – 30.09.2028 | 3 ständige, 3 ergänzende |
m Fachbereichsrat Ingenieurwissenschaften für die Wählergruppe der Studierenden | 01.10.2025 – 30.09.2026 | 3 |
im Fachbereichsrat Ingenieurwissenschaften für die Wählergruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | 01.10.2025 – 30.09.2028 | 3 |
im Fachbereichsrat Ingenieurwissenschaften für die Wählergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | 01.10.2025 – 30.09.2028 | 3 ständige, 4 ergänzende |
im Fachbereichsrat Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für die Wählergruppe der Studierenden | 01.10.2025 – 30.09.2026 | 4 (1 Sitz je Studienbereich) |
im Fachbereichsrat Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für die Wählergruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | 01.10.2025 – 30.09.2028 | 4 (1 Sitz je Studienbereich) |
im Fachbereichsrat Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für die Wählergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | 01.10.2025 – 30.09.2028 | 4 ständige (1 Sitz je Studienbereich); 8 ergänzende (2 Sitze je Studienbereich) |
im Beirat für Gleichstellungs- und Familienfragen für die Wählergruppe der Studierenden | 01.10.2025 – 30.09.2026 | 1 |
im Beirat für Gleichstellungs- und Familienfragen für die Wählergruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | 01.10.2025 – 30.09.2028 | 1 |
im Beirat für Gleichstellungs- und Familienfragen für die Wählergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | 01.10.2025 – 30.09.2028 | 1 |
des Assistentenrats für die Wählergruppe der Assistentinnen und Assistenten | 01.10.2025 – 30.09.2026 | 3 |
Die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft finden vom
3. Juni 2025, 09:00 Uhr bis 10. Juni 2025, 09:00 Uhr statt.
Alle Wahlberechtigten werden aufgefordert, Wahlvorschläge bis spätestens 06.05.2025, 15:00 Uhr, beim studentischen Wahlvorstand einzureichen. Die Wahlvorschläge werden online ausgefüllt und online an die E-Mail Adresse übersandt.
Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt. Ein Link zur Online-Wahl ist während des gesamten Wahlzeitraums auf dem Dashboard in Moodle zu sehen. Zusätzlich erhalten alle Wählerinnen und Wähler einen Link zur Online-Wahl per E-Mail.
Es wählen folgende Wählergruppen:
Es werden gewählt:
Vertreterinnen und Vertreter | Amtszeit | Sitze |
---|---|---|
| 01.10.2025 – 30.09.2026 | 13 |
| 01.10.2025 – 30.09.2026 | 5-12 (variieren je Fachschaft) |
Weitere wichtige Termine für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft:
Bekanntmachung der Wahl, 56. Tag vor der Wahl, § 7 WahlO Stud. | bis 08.04.25 |
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Einreichen von Wahlvorschlägen (elektronisch beim Wahlvorstand der Studierendenschaft) 4 Wochen nach Bekanntgabe Wahltermin, § 6 Abs. 4 | bis 06.05.25 |
Auslage Wählerverzeichnis § 7 Abs. 2, § 5 Abs. 7 | 22.04. – 06.05.25 |
Veröffentlichung der Wahlvorschläge unverzügl. nach Fristablauf § 6 Abs. 4, 6 | 08.05.25 |
Bekanntgabe Wahlergebnis unverzügl. nach Abschluss der Wahl, § 11 Abs. 6 | 11.06.25 |
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