• An der Hochschule Nordhausen finden alljährlich Gremienwahlen statt.

    Doch welche Gremien gibt es und wofür sind diese zuständig? Aus welchen guten Gründen ist ein Engagement in einem Gremium sinnvoll? Wann kann ich Wahlvorschläge einreichen und wann findet die Online-Wahl statt? Wir geben Ihnen einen Überblick:

Zustaendigkeiten

Welche Gremien werden gewählt und wofür sind diese zuständig?

Hochschulversammlung

Die Hochschulversammlung ist das oberste, zentrale beschlussfassende Gremium der Hochschule und ein Selbstverwaltungsorgan. Die Hochschulversammlung wird demokratisch gewählt und besteht aus Mitgliedern aller an der Hochschule vertretenen Gruppen. Von Amts wegen gehören die Mitglieder des Präsidiums, die vorsitzenden Mitglieder der Dekanate, die Gleichstellungs- und Familienbeauftragte, die beauftragte Person für Diversität, das vorsitzende Mitglied des Personalrats, das vorsitzende Mitglied des Studierendenrats sowie die Schwerbehindertenvertretung der Hochschulversammlung an. Die Hochschulversammlung berät über die Profilbildung der Hochschule und die Schwerpunktsetzung in der Forschung. Außerdem übernimmt sie u.a. legislative Aufgaben und erlässt Ordnungen und Satzungen der Hochschule, beschließt die Struktur- und Entwicklungsplanung sowie die Grundsätze der Mittelverteilung. Darüber hinaus wählt die Hochschulversammlung die Mitglieder des Präsidiums und nimmt Stellung zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche zur Besetzung von Professuren.

Fachbereichsräte

Der Fachbereichsrat vertritt die Interessen der Angehörigen des Fachbereichs. Ihm gehören Mitglieder der Professorenschaft, der Studierenden sowie der Mitarbeitenden eines Fachbereichs an. Zu den Kernaufgaben des Fachbereichsrats gehören:  

  • die Wahl des Vorsitzenden Mitglieds des Dekanats sowie zwei weiterer Mitglieder
  • die Mitgestaltung bei der Einrichtung von neuen Studiengängen und des Lehrangebots
  • die Beschlussfassung von Studien- und Prüfungsordnungen
  • die Verteilung von Finanzen für Forschung und Lehre u. a. für neueste Laborausstattung innerhalb des Fachbereichs
  • die Beschlussfassungen zu Berufungsvorschlägen für Professuren und
  • die Abstimmung von Forschungsvorhaben und -schwerpunkten sowie Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die Mitarbeit im Fachbereichsrat bietet Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Entwicklung der Hochschule und gewährt vielfältige wissenschaftliche Einblicke in verschiedene Bereiche.

Beirat für Gleichstellungs- und Familienfragen

Der Beirat für die Gleichstellungs- und Familienfragen unterstützt die Gleichstellungs- und Familienbeauftragte in ihren Aufgaben für die Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Männern, Frauen und Personen des dritten Geschlechts. Weitere Themengebiete sind die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Personalrat

Der Personalrat wird von den Beschäftigten gewählt, ist ein Teil von ihnen und ihr Vertreter. Er trifft sich regelmäßig, um eingebrachte Anträge oder die aktuelle Situation an der Hochschule zu besprechen und Beschlüsse zu fassen. Über den Personalrat werden die Beschäftigten an den internen Entscheidungen in der Dienststelle beteiligt. Interessensgegensätze werden vermittelt und z. B. in den Personalversammlungen besprochen. Der Personalrat achtet darauf, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften eingehalten werden. Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten, vermittelt, hilft, entscheidet mit, kontrolliert und dient als Ansprechperson für alle dienstliche Angelegenheiten.

Assistentenrat

Ein Mitglied des Assistentenrats hat in den Sitzungen des Personalrats ein Teilnahme-, Antrags- und Rederecht. In allen Angelegenheiten, die Assistenten betreffen, besteht ein Stimmrecht.

Promovierendenvertretung

Die Promovierendenvertretung der Hochschule Nordhausen ist die Interessenvertretung der Doktorandinnen und Doktoranden und repräsentiert alle Doktorrandinnen und Doktoranden, die ihr Promotionsvorhaben an der Hochschule Nordhausen bearbeiten. Die Promovierendenvertretung ermöglicht einen fach- und fachbereichsübergreifenden Austausch zu promotionsrelevanten Belangen und leistet damit einen Beitrag zur Beförderung einer interdisziplinären, kooperativen und internationalen Promotionskultur an der Hochschule Nordhausen. Die Arbeit der Promovierendenvertretung macht die Arbeit der Promovierenden an der Hochschule Nordhausen nach innen und außen sichtbar. Die Promovierendenvertretung wird zweijährlich gewählt und besteht aus bis zu vier Vertreterinnen bzw. Vertretern (2 Vertreterinnen bzw. Vertreter je Fachbereich).

Die Aufgaben umfassen:

  • Formulierung und Vertretung der Interessen der Doktorandenschaft an der Hochschule Nordhausen sowie Abgabe von Empfehlungen in allen sie betreffenden Angelegenheiten gegenüber allen Organen und Gremien der Hochschule Nordhausen
  • Förderung der Vernetzung und des Austauschs der Doktorandinnen und Doktoranden
  • Förderung von Strukturen für eine fachliche Unterstützung der Promovierenden untereinander (z.B. Schreibwerkstatt, interne Kolloquien)
  • Unterstützung der Promovierenden bei Angelegenheiten des Promotionsverfahrens auf Wunsch der Promovierenden
  • Hilfestellung und Beratung für Promotionsinteressierte
  • Förderung und Vernetzung von ehemaligen Doktorandinnen und Doktoranden der Hochschule Nordhausen
  • Organisation von Weiterbildungsangeboten bezüglich der Promotionsvorhaben der Promovierenden
  • Regelmäßiger Austausch mit den Promotionsbeauftragten der Hochschule
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Sechs gute Gründe für ein Engagement in einem Gremium

  1. Sie erhalten Einblicke in die politischen Abläufe der Hochschule, können sich aktiv einbringen und damit die Zukunft der Hochschule Nordhausen mitgestalten.
  2. Sie können sich ein Netzwerk aufbauen und profitieren von den Erfahrungen Studierender unterschiedlicher Semester. Sie lernen das professorale Personal und Mitarbeitende der Hochschule von einer anderen Seite kennen und begegnen sich auf Augenhöhe.
  3. Sie lernen neue Skills, wie den Aufbau und die Verbesserung Ihres Organisationsmanagements. Sie lernen die Abläufe innerhalb der Hochschule besser kennen und sammeln Erfahrungen darin, andere Menschen, Budget- und Zeitpläne zu koordinieren und einzuhalten.

  1. Sie können in der Lehre und bei strukturellen Themen mitbestimmen.
  2. Sie werten Ihren Lebenslauf auf. Freiwilliges Engagement hilft beim Abheben von anderen Bewerberinnen und Bewerbern und zeigt Bereitschaft zur Extraarbeit.
  3. Sie können längere Zeit BAföG beziehen.

Gremienwahlen 2025

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Aktuelle Gremienwahlen

Die nächsten Gremienwahlen finden vom

3. Juni 2025, 09:00 Uhr bis 10. Juni 2025, 09:00 Uhr statt.

Alle Wahlberechtigten werden nach Veröffentlichung des Wahlausschreibens aufgefordert, Wahlvorschläge bis spätestens 08.05.2025, 15:00 Uhr, einzureichen. Die Wahlvorschläge werden online ausgefüllt und online an die E-Mail Adresse übersandt. 

Die Gremienwahlen werden als Online-Wahl durchgeführt. Ein Link zur Online-Wahl ist während des gesamten Wahlzeitraums auf dem Dashboard in Moodle zu sehen. Zusätzlich erhalten alle Wählerinnen bzw. Wähler einen Link zur Online-Wahl per E-Mail.

Es wählen folgende Wählergruppen:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • Studierende
  • Assistentinnen und Assistenten

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Zeitplan Gremienwahlen 2025

Weitere wichtige Termine für die Gremienwahlen:

Bekanntmachung der Wahl

21.02.2025

Einreichen von Wahlvorschlägen (elektronisch beim Wahlleiter)

bis zum 08.05.2025, 15:00 Uhr

Wählerverzeichnis (Auslage im Wahlamt bzw. telefonische Auskunft)

29.04.2025, 08:00 Uhr – 06.05.2025, 15:00 Uhr

Veröffentlichung der Wahlvorschläge

20.05.2025

Bekanntgabe Wahlergebnis

11.06.2025

Es werden gewählt:

Gremienwahlen 2025

Vertreterinnen und Vertreter Amtszeit Sitze
in der Hochschulversammlung für die Wählergruppe der Studierenden 01.10.2025 – 30.09.2026 3
in der Hochschulversammlung für die Wählergruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 01.10.2025 – 30.09.2028 3
in der Hochschulversammlung für die Wählergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 01.10.2025 – 30.09.2028 3 ständige, 3 ergänzende
m Fachbereichsrat Ingenieurwissenschaften für die Wählergruppe der Studierenden 01.10.2025 – 30.09.2026 3
im Fachbereichsrat Ingenieurwissenschaften für die Wählergruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 01.10.2025 – 30.09.2028 3
im Fachbereichsrat Ingenieurwissenschaften für die Wählergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 01.10.2025 – 30.09.2028 3 ständige, 4 ergänzende
im Fachbereichsrat Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für die Wählergruppe der Studierenden 01.10.2025 – 30.09.2026 4 (1 Sitz je Studienbereich)
im Fachbereichsrat Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für die Wählergruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 01.10.2025 – 30.09.2028 4 (1 Sitz je Studienbereich)
im Fachbereichsrat Wirtschafts- und Sozialwissenschaften für die Wählergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 01.10.2025 – 30.09.2028 4 ständige (1 Sitz je Studienbereich); 8 ergänzende (2 Sitze je Studienbereich)
im Beirat für Gleichstellungs- und Familienfragen für die Wählergruppe der Studierenden 01.10.2025 – 30.09.2026 1
im Beirat für Gleichstellungs- und Familienfragen für die Wählergruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 01.10.2025 – 30.09.2028 1
im Beirat für Gleichstellungs- und Familienfragen für die Wählergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 01.10.2025 – 30.09.2028 1
des Assistentenrats für die Wählergruppe der Assistentinnen und Assistenten 01.10.2025 – 30.09.2026 3

Wahl zu den Organen der Studierendenschaft – StuRa & Fachschaftsräte

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Studentische Gremienwahlen

Die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft finden vom

3. Juni 2025, 09:00 Uhr bis 10. Juni 2025, 09:00 Uhr statt.

Alle Wahlberechtigten werden aufgefordert, Wahlvorschläge bis spätestens 06.05.2025, 15:00 Uhr, beim studentischen Wahlvorstand einzureichen. Die Wahlvorschläge werden online ausgefüllt und online an die E-Mail Adresse übersandt. 

Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt. Ein Link zur Online-Wahl ist während des gesamten Wahlzeitraums auf dem Dashboard in Moodle zu sehen. Zusätzlich erhalten alle Wählerinnen und Wähler einen Link zur Online-Wahl per E-Mail.

Es wählen folgende Wählergruppen:

  • Studierende

Es werden gewählt:

Vertreterinnen und Vertreter

Amtszeit

Sitze

  • des Studierendenrats (StuRa)

01.10.2025 – 30.09.2026

13

  • der Fachschaftsräte (BW/IBW, GuS, HP, ICM, PuMa/PMG, SoMa, TSA, IAE, Gesamt Ing, WIW, TI)

01.10.2025 – 30.09.2026 

5-12 (variieren je Fachschaft)

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Zeitplan Studentische Gremienwahlen 2025

Weitere wichtige Termine für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft:

 

Bekanntmachung der Wahl, 56. Tag vor der Wahl, § 7 WahlO Stud.

bis 08.04.25

Einreichen von Wahlvorschlägen (elektronisch beim Wahlvorstand der Studierendenschaft) 4 Wochen nach Bekanntgabe Wahltermin, § 6 Abs. 4

bis 06.05.25

Auslage Wählerverzeichnis § 7 Abs. 2, § 5 Abs. 7

22.04. – 06.05.25

Veröffentlichung der Wahlvorschläge unverzügl. nach Fristablauf § 6 Abs. 4, 6

08.05.25

Bekanntgabe Wahlergebnis unverzügl. nach Abschluss der Wahl, § 11 Abs. 6

11.06.25