Finanzierung

Für internationale Studierende gibt es verschiedene Möglichkeiten ihren Lebensunterhalt zu finanzieren:

Arbeiten während des Studiums

Nebentätigkeit

Internationale Studierende dürfen ohne Arbeitsgenehmigung an bis zu 120 ganzen Tagen oder an 240 halben Tagen im Kalenderjahr arbeiten, wenn der Zweck der Aufenthaltserlaubnis (in dem Fall das Studium) nicht beeinträchtigt noch die Aufenthaltsdauer verlängert wird.

Angerechnet werden tatsächlich gearbeitete Tage (auch Wochenenden). Halbe Tage berechnen sich an der regelmäßigen Arbeitszeit im Betrieb: wenn diese acht Stunden beträgt, sind 4 Stunden ein halber Tag; beträgt sie zehn Stunden, so sind fünf Stunden ein halber Tag.

Wenn ihr mehr als 120 ganze oder 240 halbe Tage im Kalenderjahr arbeitet, dann solltet ihr euch vorher die Zustimmung der Ausländerbehörde einholen.

Beschäftigung als wissenschaftliche/studentische Assistenz

Wissenschaftliche und studentische Tätigkeiten können zustimmungsfrei und ohne zeitliche Begrenzung ausgeübt werden. Hierunter fallen Tätigkeiten in den Fachbereichen der Hochschule, an anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, die Beteiligung an Forschungsprojekten und auch Beschäftigungen in hochschulnahen Organisationen (wie z.B. Tutor*innen in Wohnheimen des Studierendenwerks).

Praktika während des Studiums

Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum benötigt keine Zustimmung, wenn es ein vorgeschriebener Bestandteil eures Studiums ist (auch wenn es vergütet wird). Dazu zählt auch die Anfertigung von Abschlussarbeiten im Unternehmen. Die zustimmungsfreien 120 ganzen/240 halben Arbeitstage werden nicht berührt und können zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum gehört nicht zum Studium und wird auf die zustimmungsfreien 120 Arbeitstage angerechnet. Wenn diese überschritten sind, gelten solche Praktika als zustimmungspflichtige Erwerbstätigkeit, auch wenn diese unentgeltlich abgeleistet werden. Die Zustimmung müsst ihr euch bei der Ausländerbehörde einholen.

STIBET-Stipendien 2023 für besonderes Engagement - Sondermittel für die Ukraine

Im Rahmen des STIBET-I-Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes vergibt die Hochschule Nordhausen im Rahmen einer außerordentlichen Förderung durch Sondermittel für die Ukraine aus Mitteln des Auswärtigen Amtes Stipendien für besonderes Engagement an internationale Studieninteressierte in Vorbereitungs- oder Sprachkursen und eingeschriebene Studierende an der HS Nordhausen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind oder von den Auswirkungen des Krieges direkt betroffen sind.  

Die Ausschreibung richtet sich an ukrainische Studieninteressierte und Studierende sowie durch den Krieg in Not geratene Angehörige anderer Nationen – ausdrücklich auch Personen mit russischer oder belarussischer Staatsbürgerschaft.

Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass die Studierenden gute Leistungen erbracht haben und sich darüber hinaus im internationalen Kontext an der Hochschule engagieren.

Stipendienrate: min. 300,- EUR monatlich

Bewerbungsfrist: 26. Juni 2023

Einzureichende Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Notenliste der letzten beiden Jahren (plus ggf. übersetzte Notenliste)
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Aufenthaltstitel o.ä.
  • Kurzes Motivationsschreiben mit Angaben zum ehrenamtlichen Engagement, zur finanziellen Situation und zur Studienmotivation/Studienwahl (max. 2 Seiten.)

Bewerbungsunterlagen auf Deutsch oder Englisch (als ein PDF-Dokument) an: internationalhs-nordhausen.de

Bitte beachten Sie, dass die Stipendien nur vorbehaltlich der definitiven Mittelzuweisung vergeben werden können.

Weitere Stipendien für internationale Studierende

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Stipendium für das Studium in Deutschland zu beantragen. Informationen findet ihr in der Stipendiendatenbank des DAAD.

BAföG

In einigen speziellen Fällen können internationale Studierende BAföG beantragen. Wendet euch hierfür bitte an das BAföG-Amt.