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Aufgaben des Prüfungsamtes

  • Annahme der BAföG-Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG (rosa Zettel), dieser wird vom Prüfungsamt bearbeitet und direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet

  • KfW-Bescheinigungen – Entgegennahme zum Ausfüllen – Abholung nach 2 Tagen Bearbeitungszeit im Service-Point

  • Annahme von Abschlussarbeiten

  • Auskunft zu Voraussetzungen für die Anmeldung der Arbeiten

  • Auskunft zu Bearbeitungszeiten der Abschlussarbeiten

  • Entgegennahme von Anträgen auf Prüfungsanerkennung

  • Beantragung von Klausureinsichten

  • Auf Anfrage per Mail im Prüfungsamt können Notenlisten und Abschlusszeugnisse während der Öffnungszeiten im Service-Point in Empfang genommen werden

E-Mail:

Hinweise zum Prüfungszeitraum

Formulare