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A passport laying on a global map

Wichtige Formalitäten

Vor, während und nach eurem Studienaufenthalt in Nordhausen müsst ihr einige Formalitäten beachten und erledigen. Die wichtigsten Dinge haben sind hier aufgelistet und zusammengefasst:

Nach der Zulassung – Nächste Schritte

Weitere hilfreiche und ausführliche Informationen zur Vorbereitung eures Aufenthaltes findet ihr auch in unserem Welcome Guide und auf study-in-germany.de.

Schritte nach der Zulassung und vor der Einreise nach Deutschland

Bitte informiert euch über die Visabestimmung bereits vor der Bewerbung und Zulassung. Wenn es lange Wartezeiten für Visumstermine gibt, müsst ihr euch ggf. bereits vor der Bewerbung und Zulassung um die Buchung eines Visumstermins kümmern.

Für Studierende mit Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes ist kein Visum erforderlich. Zur Einreise nach Deutschland reicht ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass.
Für einige andere Länder besteht die Möglichkeit visumsfrei nach Deutschland einreisen und Aufenthaltstitel nach der visumfreien Einreise zu beantragen
(Auswärtiges Amt – Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland).

Alle anderen Studierenden, die unter die Visumpflicht fallen, müssen vorher ein Visum bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Generalkonsulat im Land ihres Wohnsitzes beantragen. Auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes könnt ihr Kontaktdaten und Standorte der deutschen Auslandsvertretungen sowie die für euren Wohnsitz zuständige deutsche Vertretung finden.

Die Bearbeitung der Visumsanträge und Ausstellung des Visums kann manchmal mehrere Monate und länger als die angegeben Zeiten auf der Webseite des Auswärtigen Amtes dauern. Informiert euch so früh wie möglich und beginnt  frühzeitig mit der Vorbereitungen der Dokumente und dem Visaantrag!

Falls ihr visapflichtig seid, müsst ihr für euer Studium in Deutschland nachweisen, dass ihr über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um alle mit dem Studium und dem Leben in Deutschland verbundenen Kosten decken zu können.
Diesen Nachweis müsst ihr bereits bei der Beantragung Ihres Visums bei der deutschen Auslandsvertretung erbringen.

Es gibt die folgenden Möglichkeiten bzw. Optionen:

  • Sperrkonto
    Eine Auswahl möglicher Anbieter von Sperrkonten: CoracleDropmoney, Expatrio, Fintiba
  • Einkommens- und Vermögensnachweis Ihrer Eltern
  • Bürgschaft einer in Deutschland lebenden Person
  • Bankbürgschaft
  • Stipendium eines anerkannten Stipendiengebers

Den Zulassungsbescheid erhaltet ihr nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz an der Hochschule Nordhausen. Die Zulassungsvorraussetzungen und Bewerbungsfristen sind hier zu finden.
Falls ihr visapflichtig seid, benötigt ihr einen Zulassungsbescheid und ggf. die Immatrikulationsbescheinigung für den Visumantrag.

Nach Erhalt des Zulassungsbescheid nimmt ihr das Zulassungsangebot der Hochschule an und könnt danach den Antrag auf Einschreibung (“Immatrikulation”) im ►HISinOne-Portal stellen.

Um euer Studium an der Hochschule Nordhausen aufnehmen zu können, müsst ihr euch rechtzeitig einschreiben bzw. immatrikulieren.

Das Studien-Service-Zentrum bearbeitet und prüft alle Immatrikulationsanträge. Die Beantragung der Immatrikulation und der Thoska (Studierendenkarte und -ausweis) läuft vollständig über das HISinOne Portal.

Nachdem ihr eure Zulassung erhalten habt, könnt ihr im HISinOne-Portal nach dem Upload eures Passbildes, den Antrag auf Immatrikulation zur Überweisung des Semesterbeitrages erhalten. Ladet diesen für eure Unterlagen herunter und folgt genauestens den Zahlungsanweisungen für den Semesterbeitrag.

Bitte beachtet folgende Hinweise:

  • Einen Nachweis, dass ihr den Semesterbeitrag bezahlt habt, reicht ihr bitte nur ein, wenn wir explizit danach fragen. Solange ihr den richtigen Betrag und Referenz eingegeben habt, kann das Studien-Service-Zentrum die Zahlung zuordnen und ihr braucht uns keinen Nachweis per E-Mail schicken. Die Verarbeitung der Banküberweisung kann mehrere Tage, in einigen Fällen auch länger dauern. Bitte habt dafür Geduld. Weitere Informationen und Anweisungen erhaltet ihr dann im Anschluss per E-Mail.
  • Die Zahlung des Semesterbeitrags ist derzeit nur über Banküberweisung auf das Konto der Hochschule Nordhausen möglich. Eine internationale Banküberweisung kann erheblich länger als eine nationale Banküberweisung dauern. Die Tranksaktions- oder Umrechnungsgebühren einer internationalen Banküberweisung müssen von euch getragen werden.
  • Erst nach Eingang der Zahlung auf das Bankkonto der Hochschule wird euer Immatrikulationsantrag weiter bearbeitet, überweist den Semesterbeitrag daher viel früher als den Semesterbeginn, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
  • Eine verspätete Zahlung des Semesterbeitrages kann zum Verlust der Zulassung/ des Anspruchs auf Immatrikulation führen! Ohne Zahlung des Semesterbeitrags habt ihr keinen Studierendenstatus an der Hochschule Nordhausen und könnt keinen Nachweis zur Immatrikulation bzw. Immatrikulationsbescheinigung erhalten!

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Mehr Informationen
Semesterbeitrag

Ihr müsst euch vor eurer Ausreise selbstständig um eine Unterkunft in Nordhausen kümmern. Es gibt Wohnmöglichkeiten in Wohnheimen des Studierendenwerks Thüringen auf dem Campus der Hochschule Nordhausen, die aber nur über eine beschränkte Anzahl von Wohnheimplätzen und Zimmern verfügen. Ihr solltet euch deshalb auch regelmäßig über die Wohnangebote auf dem privaten Wohnungsmarkt informieren. Links zu den Wohnungsangeboten und Tipps, wie ihr eine Unterkunft findet bzw. bekommt, findet ihr unter “Wohnen” auf der Seite Leben und Studieren in Nordhausen.

Nach der Einreise

Damit ihr möglichst schnell euer Zimmer beziehen könnt, vereinbart rechtzeitig einen persönlichen Termin mit eurem Vermieter für die Schlüsselübergabe. Bevor ihr euren Mietvertrag unterschreibt, solltet ihr unbedingt die Mietbedingungen sorgfältig lesen und zur Kenntnis nehmen. Da der Vertrag zwischen euch und dem Vermieter geschlossen ist, seid ihr seid für die Einhaltung der Mietbedingungen selbst verantwortlich. Außerdem können wir in Problem- oder Konfliktfällen keine Unterstützung anbieten, wendet euch hierfür an externe Beratungsstellen mit (miet-)rechtlicher Kompetenz.

Wenn ihr einen Platz im Wohnheim erhalten habt, müsst ihr euch hierfür frühzeitig an das Studierendenwerk Thüringen wenden.

Allen neu eingeschriebenen Studierenden empfehlen wir dringend an der Studieneinführungswoche, in der ersten Woche jedes Semesters (Semestertermine) teilzunehmen. Ihr erhaltet nicht nur wichtige Informationen zur Studienorganisation und Formalitäten, sondern lernt auch das Studierendenleben, die Angebote der Hochschule und der Stadt und natürlich die anderen Studienanfänger*innen kennen.

Bitte beachtet, dass kein Anspruch auf eine individuelle Betreuung seitens des International Office besteht, wenn ihr nicht an der Studieneinführungswoche teilgenommen habt.

Studierende in Deutschland müssen bei der Einschreibung eine Krankenversicherung nachweisen. Als erstes solltet ihr daher prüfen, ob die Krankenversicherung aus eurem Heimatland auch in Deutschland gilt. Ist dies nicht der Fall, so müsst ihr euch bei einer deutschen Krankenkasse versichern.

Weitere Informationen findet ihr auf Krankenversicherung – Study in Germany sowie auf Krankenversicherung – DAAD.

In jedem Fall benötigt ihr eine Versicherungsbestätigung von der Krankenkasse.

Krankenkassen in Nordhausen:

  • AOK
    Rautenstr. 8/8a
    99734 Nordhausen
  • Barmer
    Bahnhofstr. 18
    99734 Nordhausen
  • BKK VBU
    Bahnhofstr. 19c
    99734 Nordhausen
  • DAK
    Rautenstr. 36
    99734 Nordhausen
  • IKK
    Bahnhofstr. 22
    99734 Nordhausen
  • TK
    Vor dem Hagentor 5
    99734 Nordhausen

Videoclips zur Krankenversicherung

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Mehr Informationen
Hinweise zur Krankenversicherung Part 1

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Mehr Informationen
Hinweise zur Krankenversicherung Part 2

Als nächstes empfehlen wir euch, zu einer Bank zu gehen und ein deutsches Girokonto zu eröffnen. Für Studierende ist das in der Regel nicht mit Kosten verbunden. Mit diesem Konto könnt ihr dann regelmäßige Zahlungen wie bspw. Miete oder Krankenversicherung erledigen. Außerdem könnt ihr an vielen Stellen in Deutschland kostenfrei Bargeld von eurem Konto abheben und bargeldlos zahlen.

1. Schritt: Wohnsitzanmeldung

Sobald ihr euer Zimmer bezogen habt und eine feste Wohnanschrift habt, seid ihr verpflichtet euch binnen von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt Nordhausen (Bürgerservice) anzumelden.

Hierfür benötigt ihr die folgenden Dokumente:

Ihr könnt die Dokumente entweder per Post an die folgende Adresse schicken:

Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

ODER ihr schickt alles direkt per E-Mail an den Bürgerservice der Stadt Nordhausen.

Achtung: Solltet ihr euren Wohnort wechseln, dann seid ihr verpflichtet euch umgehend umzumelden!

2. Schritt: Beantragung einer Visumsverlängerung bzw. Aufenthaltserlaubnis

Das Studentenvisum zur Einreise ist in der Regel nur für drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen alle Studierenden, die länger als drei Monate an der Hochschule Nordhausen studieren, eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Dazu benötigt ihr:

  • Reisepass (Nicht-EU Staatsangehörige) oder Personalausweis (nur EU Staatsangehörige)
  • Anmeldebestätigung der Meldebehörde (siehe 6. Wohnsitzanmeldung)
  • Antragsformular
  • zwei Passbilder
  • Studienbescheinigung mit voraussichtlicher Studiendauer (kann im QISPOS-System
    heruntergeladen und ausgedruckt werden)
  • Krankenversicherungsnachweis (siehe 3. Krankenversicherung)
  • Finanzierungsnachweis (Study in Germany)

Die zuständige Ausländerbehörde für Nordhausen:

Adresse:

  • Studierende mit einer EWR/EU-Staatsbürgerschaft brauchen generell keine Arbeitserlaubnis. Sie sind deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. 
  • Für Studierende aus anderen Ländern, deren Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums in Deutschland ausgestellt worden ist, gilt:
    • Neben dem Studium dürfen die Studierenden 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr (Kalenderjahr) arbeiten. Alles, was darüber hinausgeht, bedarf einer Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit. (§ 16 Abs. 3 AufenthG)
      • In diesen Fällen muss bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.
      • Pflichtpraktika und studentische Nebentätigkeiten (Tätigkeiten als TutorIn, studentische Hilfskraft u.ä.) fallen nicht unter diese Regelung.

Auch als Internationale*r Studierende*r müsst ihr euch an die in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung angegebene Regelstudienzeit halten. Sollte eure Aufenthaltserlaubnis wider Erwarten vor dem Ende eures Studiums auslaufen, so seid ihr verpflichtet, euch frühzeitig (d.h. 1-2 Monate vor dem Ende der Gültigkeit) um eine Verlängerung bei der für euren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu bemühen.

Die Beantragung einer Verlängerung bei der Ausländerbehörde Nordhausen ist hier online möglich. Bitte lest und haltet euch genau an die in der Antragsstrecke angegebenen Hinweise und Instruktionen.

Für die Nachweise bzgl. eures Studiums empfehlen wir euch die folgenden Dokumente hochzuladen:

  1. Die aktuellste Studienbescheinigung aus dem QISPOS-System
  2. Die aktuellste und vollständige Bescheinigung über eure Studien- und Prüfungsleistungen (Notenspiegel) aus dem QISPOS-System (inkl. Prüfungsabmeldungen und Fehlversuche)
  3. ggf. Bescheinigung zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit
    Bei externen Masterarbeiten: Name und Kontakt des Betreuers der Masterarbeit, ggf. Praktikums-/(Master-)arbeitsvertrag

Achtung: Das International Office kann euch keine Studienverlaufsbescheinigung oder Stellungnahmen zu eurem Studienverlauf ausstellen. Die Entscheidung einer Verlängerung eurer Aufenthaltserlaubnis und die Dauer obliegt allein der zuständigen Ausländerbehörde – nicht des International Offices der Hochschule Nordhausen. Nordhausen.