Home | Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Hochschule Nordhausen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und die Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung (ThürBITVO) in ihren jeweils gültigen Fassungen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hs-nordhausen.de/.
Diese Website wurde zuletzt am 25.10.2022 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie uns diese über das Formular „Barriere melden“ mitteilen und im zugänglichen Format anfordern.
Alternativ wenden Sie sich per E-Mail an: .
Diese Website ist mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit weitestgehend vereinbar. Noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind im Einzelnen:
Die Website www.hs-nordhausen.de enthält noch keine Angebote in Gebärdensprache oder in leichter Sprache.
Wir bieten Inhalte in verständlicher Sprache an und sind bestrebt, dies weiter auszubauen, dies ist in fachlichen Texten aber nicht immer möglich. Abkürzungen werden weitestgehend vermieden bzw. beim ersten Auftreten im Text ausgeschrieben, um dann im weiteren Text die Abkürzung zu nutzen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Kontakt, wenn Sie Abkürzungen ohne Erläuterung auf unseren Webseiten finden.
Abseits der Hauptseiten fehlen teilweise Alternativtexte für Bilder und Tabellen sowie Linkbeschreibungen. Diese werden schrittweise von uns ergänzt.
Es können Fehler in der Struktur und Inhaltshierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein. Dokumente wie PDFs sind meist nicht barrierefrei.
Anderssprachige Wörter und Abschnitte werden nicht gekennzeichnet.
Für Videos stehen zumeist keine Untertitel bzw. Audiodeskriptionen zur Verfügung. Alternativen für Audiodateien und stumme Videos sind wenig bis gar nicht vorhanden. Komplexe grafische Darstellungen sind meist nicht barrierefrei.
Bewegte Inhalte (sog. Slider) sind nicht abschaltbar.
Webdienste, bei denen eine Anmeldung notwendig ist, sind teilweise nicht barrierefrei.
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Dokumente wie beispielsweise PDF-Dateien können auf Grund der Komplexität meist noch nicht barrierefrei erstellt werden, da die Umsetzung der Barrierefreiheit nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren wäre. Es handelt sich teilweise um PDF-Dokumente, die sehr kurzfristig erstellt oder nur kurzfristig eingestellt werden und welche aus Zeit- und Kostengründen nicht barrierefrei gestaltet werden können.
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung: Text als Beschreibung für komplexe Grafiken.
Closed Captions für neu erstellte Erklärvideos (wird schrittweise erweitert).
Für die Website www.hs-nordhausen.de und ihre Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test durch Dritte durchgeführt.
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und WCAG 2.0 für unsere Website bzw. WCAG 2.1 (jeweils Stufe AA) für mobile Anwendungen und versuchen, wo möglich, die Kriterien über die Mindestanforderungen hinaus zu erfüllen.
Es erfolgt eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung im Bereich Barrierefreiheit.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail:
Diese Erklärung wurde am 25.10.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.10.2022 überprüft.
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Dieses und weitere Videos in Gebärdensprache wurden von FISCHSIGNS – Ihrer Agentur für Gebärdensprache erstellt.
Link zur Website: fischsigns.de
Wir danken Frau Fischer für die Zusammenarbeit!
Alle Texte für die Übersetzung in DGS wurden erarbeitet von Anna Zimmermann, Studentin der Heilpädagogik und Forschungspraktikantin bei Prof. Dr. Sabrina Schramme.
Kooperieren Sie mit uns:
Weinberghof 4
99734 Nordhausen
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Für erfolgreich erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte nach dem „European Credit Transfer and Accumulation System – Europäisches System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulation von Studienleistungen“ (ECTS) erworben.
Die ECTS-Punkte spiegeln den durchschnittlichen Lernaufwand wider. Ein ECTS-Punkt entspricht einem Lernaufwand von 30 Zeitstunden.
Anhand der ECTS-Punkte sind die Studien- und Prüfungsleistungen international vergleichbar.
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