Forschung mit Verantwortung – Begutachtung und Beratung für ethisch fundierte Wissenschaft

Herzlich Willkommen auf der Seite der Forschungsethikkommission (FEK) der Hochschule Nordhausen.

Die FEK versteht sich als Beratungsgremium für alle Forschenden unserer Hochschule. Unser Ziel ist es, Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Forschungsvorhaben zu unterstützen und die Einhaltung von ethischen Standards zu beraten. Die Begutachtung von Forschungsvorhaben dient der Gewährleistung des Schutzes und Wohlergehens der Studienteilnehmenden und generell aller sonstigen Betroffenen sowie der Stärkung der Integrität Ihrer Forschung.

Die satzungsgemäßen Aufgaben der Kommission basiert auf den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und den anerkannten ethischen Prinzipien der jeweiligen Fachdisziplinen.

Was ist die Aufgabe der Kommission bzw. wofür ist sie zuständig?

Die primäre Aufgabe der FEK ist die ethische Begutachtung von Forschungsvorhaben, die von Angehörigen der Hochschule Nordhausen durchgeführt werden, insbesondere wenn diese:

Forschung mit potentiell gesellschaftlichen Risiken durch technische Anwendungen (z.B. Informationssicherheit, biologische Forschung, künstliche Intelligenz) verbunden ist.

Forschung am oder mit Menschen, insbesondere mit vulnerablen Personengruppen durchgeführt werden, oder wenn die

Was prüft die Kommission?

Die Prüfung konzentriert sich insbesondere darauf, ob in Ihrem Vorhaben:

  • alle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken für Studienteilnehmende getroffen wurden,
  • ein angemessenes Verhältnis zwischen dem wissenschaftlichen Nutzen und potenziellen Risiken besteht und
  • die Aufklärung der Teilnehmenden vollständig und verständlich ist und eine informierte Einwilligung (Informed Consent) freiwillig erfolgt.

Ein positives Votum der FEK entbindet Forschende nicht von ihrer eigenen ethischen und rechtlichen Letztverantwortung für das Forschungsvorhaben.

Wie kann ich einen Antrag stellen und wie sieht der Weg zum Ethikvotum aus?

Antragsberechtigt sind alle hauptberuflich an der Hochschule Nordhausen tätigen Personen sowie Promovierende im Rahmen ihrer Dissertationsvorhaben.

Studentische Prüfungsarbeiten benötigen grundsätzlich kein formales Votum der FEK. Eine Ausnahme besteht, wenn z.B. eine Veröffentlichung der Ergebnisse geplant ist, oder die Arbeit im Rahmen eines drittmittelfinanzierten Forschungsprojekts entsteht. In diesen Fällen muss der Antrag durch die betreuende Person gestellt werden. Für alle anderen studentische Abschlussarbeiten (Prüfungsleistungen) mit ethischer Relevanz bieten wir eine unverbindliche Beratung an.

Wir ermutigen Betreuende, dieses Angebot bei Bedarf zu nutzen und auch in den eigenen methodenorientierten Lehrveranstaltungen Grundsätze des ethischen Handelns in der Wissenschaft in die Lehre einzubeziehen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über ausgewählte Antragstypen und Prüfverfahren.

AntragstypAntragstellendeErforderliche Prüfung
Forschungsprojekte (Drittmittel, Publikationsabsicht)hauptberuflich Tätige, Promovierendeformale Begutachtung mit Votum
PromotionenPromovierendeformale Begutachtung mit Votum
studentische Abschlussarbeiten (Prüfungsleistungen, mit Publikationsabsicht oder im Drittmittelprojekt)betreuende Personformale Begutachtung mit Votum
studentische Abschlussarbeiten (reine Prüfungsleistungen, ohne Publikationsabsicht oder Drittmittelprojekt)betreuende Persongrundsätzlich kein Votum erforderlich; Beratung kann ggf. geleistet
Forschung außerhalb der Zuständigkeit (z.B. nach AMG)alle Forschendenkeine Begutachtung möglich; Beratung kann extern wahrgenommen werden
Tabelle 1: Antragstypen und Prüfverfahren an der FEK

Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, reichen Sie bitte die folgenden Dokumente ein:

  • Ausgefüllter Kurzfragebogen mit Darstellung des Forschungsvorhabens zur ersten Einschätzung der Zuständigkeit der FEK und des Risikoprofils,
  • Anlagen: z.B.Skizze des Forschungsvorhabens, Informationsblatt für Studienteilnehmende und Einwilligungserklärung, Erhebungsinstrumente (z.B. Fragebögen, Interviewleitfäden),

Ggf. können von der FEK weitere Dokumente angefordert werden

Der vollständige Antrag und die notwendigen Anlagen sind über den geschützten Bereich im Moodle-Kurs der Forschungsethikkommission hochzuladen.

Um eine Bearbeitung Ihres Antrags in der nächsten Sitzung zu gewährleisten, reichen Sie Ihre Unterlagen bitte spätestens bis vier Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin ein. Die FEK tagt in der Regel mindestens einmal pro Semester. Voten werden bis spätestens vier Wochen nach der FEK-Sitzung an die Antragstellenden kommuniziert. Die genauen Termine werden rechtzeitig hochschulweit bekannt gegeben.

SchrittBeschreibungVerantwortlich
1. EinreichungAntragstellende laden vollständige Unterlagen im Moodle-Kurs hochAntragsteller/in
2. Formale Prüfung(stellv.) Vorsitzende/r prüfen Zuständigkeit und Vollständigkeit(stellv.) Vorsitzende/r
3. BegutachtungVerteilung an min. 2 Kommissionsmitglieder zur inhaltlichen Prüfung und erstellen des Votums.Kommissionsmitglieder
4. BeratungVorstellung, Diskussion und Erörterung des Antrags im PlenumFEK
5. BeschlussfassungAbstimmung über das VotumFEK
6. KommunikationSchriftliche Mitteilung des Votums inkl. Begründung/Auflagen(stellv.) Vorsitzende/r
Tabelle 2: Ablauf des Begutachtungsverfahrens

Ihr Antrag kann eines der folgenden drei Ergebnisse erhalten:

Wesentliche Bedenken: Das Vorhaben wird in der vorgelegten Form abgelehnt. Sie erhalten eine Begründung und können einen überarbeiteten Antrag erneut einreichen.

Keine wesentlichen Bedenken: Das Vorhaben wird ohne Einschränkungen befürwortet.

Keine wesentlichen Bedenken, aber mit Anmerkungen/Auflagen: Das Vorhaben wird befürwortet, sobald die genannten Auflagen erfüllt sind.

Mitglieder der Kommission

  • Prof. Dr. Maik Arnold (Vorsitzender), Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Studienbereich Sozialmanagement
  • Prof. Dr. Uta Breuer (Stellv. Vorsitzende), Fachbereich Ingenieurwesen, Studiengang Umwelt- und Recyclingtechnik
  • Dr. Andrea Kenkmann, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Studienbereich Gesundheits- und Sozialwesen
  • Prof. Dr. Jiayi Wang, Fachbereich Ingenieurwesen, Studiengang Elektrotechnik
  • Prof. Dr. Stefan Kunde-Siegel, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Studienbereich Gesundheits- und Sozialwesen

Dokumente & Downloads

Kontakt

Für allgemeine Anfragen, zur Einholung einer Beratung oder bei Fragen zum Verfahren erreichen Sie die Geschäftsstelle der Forschungsethikkommission unter der folgenden E-Mail-Adresse: