Herzlich Willkommen auf der Seite der Forschungsethikkommission (FEK) der Hochschule Nordhausen.
Die FEK versteht sich als Beratungsgremium für alle Forschenden unserer Hochschule. Unser Ziel ist es, Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Forschungsvorhaben zu unterstützen und die Einhaltung von ethischen Standards zu beraten. Die Begutachtung von Forschungsvorhaben dient der Gewährleistung des Schutzes und Wohlergehens der Studienteilnehmenden und generell aller sonstigen Betroffenen sowie der Stärkung der Integrität Ihrer Forschung.
Die satzungsgemäßen Aufgaben der Kommission basiert auf den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und den anerkannten ethischen Prinzipien der jeweiligen Fachdisziplinen.
Die primäre Aufgabe der FEK ist die ethische Begutachtung von Forschungsvorhaben, die von Angehörigen der Hochschule Nordhausen durchgeführt werden, insbesondere wenn diese:
Forschung mit potentiell gesellschaftlichen Risiken durch technische Anwendungen (z.B. Informationssicherheit, biologische Forschung, künstliche Intelligenz) verbunden ist.
Forschung am oder mit Menschen, insbesondere mit vulnerablen Personengruppen durchgeführt werden, oder wenn die
Die Prüfung konzentriert sich insbesondere darauf, ob in Ihrem Vorhaben:
Ein positives Votum der FEK entbindet Forschende nicht von ihrer eigenen ethischen und rechtlichen Letztverantwortung für das Forschungsvorhaben.
Antragsberechtigt sind alle hauptberuflich an der Hochschule Nordhausen tätigen Personen sowie Promovierende im Rahmen ihrer Dissertationsvorhaben.
Studentische Prüfungsarbeiten benötigen grundsätzlich kein formales Votum der FEK. Eine Ausnahme besteht, wenn z.B. eine Veröffentlichung der Ergebnisse geplant ist, oder die Arbeit im Rahmen eines drittmittelfinanzierten Forschungsprojekts entsteht. In diesen Fällen muss der Antrag durch die betreuende Person gestellt werden. Für alle anderen studentische Abschlussarbeiten (Prüfungsleistungen) mit ethischer Relevanz bieten wir eine unverbindliche Beratung an.
Wir ermutigen Betreuende, dieses Angebot bei Bedarf zu nutzen und auch in den eigenen methodenorientierten Lehrveranstaltungen Grundsätze des ethischen Handelns in der Wissenschaft in die Lehre einzubeziehen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über ausgewählte Antragstypen und Prüfverfahren.
| Antragstyp | Antragstellende | Erforderliche Prüfung |
|---|---|---|
| Forschungsprojekte (Drittmittel, Publikationsabsicht) | hauptberuflich Tätige, Promovierende | formale Begutachtung mit Votum |
| Promotionen | Promovierende | formale Begutachtung mit Votum |
| studentische Abschlussarbeiten (Prüfungsleistungen, mit Publikationsabsicht oder im Drittmittelprojekt) | betreuende Person | formale Begutachtung mit Votum |
| studentische Abschlussarbeiten (reine Prüfungsleistungen, ohne Publikationsabsicht oder Drittmittelprojekt) | betreuende Person | grundsätzlich kein Votum erforderlich; Beratung kann ggf. geleistet |
| Forschung außerhalb der Zuständigkeit (z.B. nach AMG) | alle Forschenden | keine Begutachtung möglich; Beratung kann extern wahrgenommen werden |
Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, reichen Sie bitte die folgenden Dokumente ein:
Ggf. können von der FEK weitere Dokumente angefordert werden
Der vollständige Antrag und die notwendigen Anlagen sind über den geschützten Bereich im Moodle-Kurs der Forschungsethikkommission hochzuladen.
Um eine Bearbeitung Ihres Antrags in der nächsten Sitzung zu gewährleisten, reichen Sie Ihre Unterlagen bitte spätestens bis vier Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin ein. Die FEK tagt in der Regel mindestens einmal pro Semester. Voten werden bis spätestens vier Wochen nach der FEK-Sitzung an die Antragstellenden kommuniziert. Die genauen Termine werden rechtzeitig hochschulweit bekannt gegeben.
| Schritt | Beschreibung | Verantwortlich |
|---|---|---|
| 1. Einreichung | Antragstellende laden vollständige Unterlagen im Moodle-Kurs hoch | Antragsteller/in |
| 2. Formale Prüfung | (stellv.) Vorsitzende/r prüfen Zuständigkeit und Vollständigkeit | (stellv.) Vorsitzende/r |
| 3. Begutachtung | Verteilung an min. 2 Kommissionsmitglieder zur inhaltlichen Prüfung und erstellen des Votums. | Kommissionsmitglieder |
| 4. Beratung | Vorstellung, Diskussion und Erörterung des Antrags im Plenum | FEK |
| 5. Beschlussfassung | Abstimmung über das Votum | FEK |
| 6. Kommunikation | Schriftliche Mitteilung des Votums inkl. Begründung/Auflagen | (stellv.) Vorsitzende/r |
Ihr Antrag kann eines der folgenden drei Ergebnisse erhalten:
Wesentliche Bedenken: Das Vorhaben wird in der vorgelegten Form abgelehnt. Sie erhalten eine Begründung und können einen überarbeiteten Antrag erneut einreichen.
Keine wesentlichen Bedenken: Das Vorhaben wird ohne Einschränkungen befürwortet.
Keine wesentlichen Bedenken, aber mit Anmerkungen/Auflagen: Das Vorhaben wird befürwortet, sobald die genannten Auflagen erfüllt sind.
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