„HSNgo“ – Zertifikatsstudiengang in Vorbereitung auf die Hochschulzugangsprüfung

Der Zertifikatsstudiengang „HSNgo“ ist ein kostenpflichtiger Studiengang, der es Studieninteressierten mit indirekter internationaler Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht, sich auf die Hochschulzugangsprüfung an der Hochschule Nordhausen vorzubereiten.

Die Studien- und Prüfungsordnung des Zertifikatsstudiengangs HSNgo finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Nordhausen.

Der Zertifikatsstudiengang umfasst Module für Deutsch, Mathematik, Englisch, interkulturelle Regionalkompetenz sowie je ein Fachmodul für die zukünftige Studienrichtung: Wirtschaftskunde, Sozialkunde oder Physik entsprechend den Zulassungskriterien (Abiturzeugnis des Heimatlandes) und der Wahl des Bachelorstudiengangs.

Bildbeschreibung
  1. Keine Zulassung zum Studium in Deutschland? „HSNgo“!
    Start zum WS 2025/2026
  2. Zertifikatsstudium „HSNgo“
    12.000 EUR – 2 Semester, je 56 SWS
  3. Deutsch – Englisch – Mathematik – interkulturelle Regionalkompetenz + Sozialkunde ODER Wirtschaftskunde ODER Physik
  4. HZP – Hochschulzugangsprüfung
    Mitte August bis Anfang September 2026
  5. Beginn BA-Studium an der Hochschule Nordhausen
    WS 2026/2027, 1. Oktober 2026

Eine Bewerbung für „HSNgo“ in Vorbereitung auf die Hochschulzugangsprüfung eröffnet Ihnen den Weg zum Studium an der Hochschule Nordhausen in das komplette Bachelorstudienangebot. Bitte bedenken Sie aber, dass Ihr Abiturzeugnis ausschlaggebend ist für die Wahlmöglichkeit. (Bsp.: Fachgebundenes Abitur Wirtschafts- und Geisteswissenschaften im Heimatland ermöglicht nur die Zulassung in einen wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Studiengang).

Start: Der Studiengang startet zum Wintersemester 2025/2026 und jeweils am 1. Oktober.

Studiendauer: zwei Semester.

Bewerbungsfrist: bis zum 30.9.2025

Kosten: für alle Module 12.000 Euro, zzgl. Semesterbeitrag – Sie sind bereits im Zertifikatsstudiengang immatrikuliert und genießen den Studierendenstatus an der Hochschule Nordhausen.

Bewerbung:

Achtung:

  • Erst registrieren oder bei vorhandenem Account anmelden und dann den Studiengang wählen.

  • +49 3631 420-222

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen!

Einzureichende Unterlagen:

  • Nachweis Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau „B1“ nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland, alternativ bedingte Zulassung einer Hochschule

Informationen zur Hochschulzugangsprüfung

Studieninteressierte, die eine den Besuch einer Bildungseinrichtung im Ausland erfolgreich abgeschlossen bzw. eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, die im Heimatland zu einem Studium berechtigt, haben die Möglichkeit, an dieser Prüfung an der Hochschule Nordhausen teilzunehmen.

Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt zum Studium in einem bestimmten Studiengang oder eines fachlich verwandten Studiengangs ausschließlich an der Hochschule Nordhausen.

Für die Durchführung dieser Prüfung hat die Hochschule eine Satzung erlassen. In dieser sind alle Voraussetzungen geregelt, die Bewerber*innen erfüllen/nachweisen müssen.

Wie ist die Hochschulzugangsprüfung aufgebaut?

Abhängig vom Fachbereich des Studiengangs, sind in Anlehnung an den T-Kurs oder W-Kurs des Staatlichen Studienkollegs und nach Vorgabe der Satzung folgende Prüfungsleistungen zu absolvieren:

Deutsch – Klausur 120 minMathematik – Klausur 120 minEnglisch – Klausur 120 min+ Eine(1) Studiengangspezifische Prüfung (Klausur 120 min):
alle Studiengängealle Studiengängealle StudiengängeIngenieurswissenschaften – Physik
   Wirtschaft – VWL
   Sozialwissenschaften – Sozialkunde

Mündliche Teilprüfung

Neben den schriftlichen Klausuren ist auch eine mündliche Teilprüfung zu absolvieren. Zugelassen wird zur mündlichen Prüfung nur, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat.

Die zu prüfende Person soll nachweisen, dass sie über die notwendige Kommunikationsfähigkeit im fachsprachlichen Kontext verfügt sowie nachvollziehbar und reflektiert für den angestrebten Studiengang motiviert ist. Die mündliche Teilprüfung kann sich auf die Inhalte der schriftlichen Teilprüfungen erstrecken.

Die mündliche Teilprüfung dauert pro zu prüfender Person zwischen 15 und 30 Minuten. Bis zu drei zu prüfende Personen können gemeinsam geprüft werden.

Bewerbung zur Hochschulzugangsprüfung

Die Bewerbung zur Hochschulzugangsprüfung kann jährlich vom 01.04. bis 15.07. über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule Nordhausen abgegeben werden. Zur Prüfung kann zugelassen, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  1. Nachweis einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland nicht unmittelbar zum Hochschulstudium in Deutschland berechtigt,
    2.Angabe, für welchen Studiengang die Hochschulzugangsberechtigung erworben werden (die Studienangebote der Hochschule Nordhausen finden Sie unter Bachelor • Hochschule Nordhausen)
  2. eine bedingte Zulassung der Hochschule Nordhausen für den gewählten Studiengang erhalten hat (falls diese bereits vorhanden ist)
  3. nicht bereits zweimal erfolglos an einer Zugangsprüfung nach dieser Satzung über die Hochschulzugangsprüfung außerhalb Deutschlands qualifizierter Personen an der Hochschule Nordhausen teilgenommen hat,
  4. Sprachkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens in der Sprache des jeweiligen Studiengangs (bei allen Bachelorstudiengängen Sprache Deutsch), Nachweis über Zertifikat

In begründeten Ausnahmefällen kann die Bewerbung auch mittels nachfolgendem Antrag eingereicht werden. Wir bevorzugen die Online-Bewerbung.

Die Prüfung bestanden – wie weiter?

Wer die Hochschulzugangsprüfung bestanden hat, kann sich in den Studiengang immatrikulieren, der im Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung genannt wurde. Hierzu erhält man weitere Informationen aus der Hochschule.