Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Hochschule Nordhausen leistet entsprechend des Thüringer Gleichstellungsgesetzes einen Beitrag zur verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frau und Mann. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern aller Statusgruppen an der Hochschule zu verwirklichen und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer sicher zu stellen. Die Frauenförderung wird als integraler Bestandteil der Personalentwicklung begriffen, um strukturell bedingte Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen und die Arbeits- und Studiersituation von Frauen an der Hochschule weiter zu verbessern. Insbesondere wird angestrebt, den Frauenanteil durch geeignete organisatorische, personelle und fortbildende Maßnahmen in den Bereichen zu erhöhen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Die Hochschule Nordhausen setzt sich dafür ein, ihren Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Die genannten Zielstellungen gelten ausdrücklich für Frauen und Männer gleichermaßen.

Gleichstellungsplan der HSN

Gemäß § 4 Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG) und § 6 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) erstellt jede personalführende Dienststelle mit mindestens 50 Bediensteten unter frühzeitiger Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten für jeweils sechs Jahre einen Gleichstellungsplan. Er ist nach drei Jahren anhand der Statistik der aktuellen Entwicklung anzupassen.

Der aktuelle Gleichstellungsplan für die Jahre 2023-2025 basiert auf dem Stichtag 30.06.2023 und wurde von der Hochschulversammlung der Hochschule Nordhausen genehmigt. Nach § 2 ThürGleichG ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.

Zur Durchsetzung der Gleichstellung werden Frauen und Männer nach Maßgabe dieses Gesetzes gefördert.

Ziel der Förderung ist insbesondere

  • die Schaffung von Bedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen,
  • der Ausgleich von Nachteilen, die als Folge einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung entstehen,
  • die Erhöhung des Anteils von Frauen oder Männern, soweit sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind, sowie
  • die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien, für die das Land oder die Verwaltungsbehörden der kommunalen Gebietskörperschaften Berufungs- oder Entsendungsrechte haben.

Der Gleichstellungsplan beinhaltet insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, einschließlich Betreuung und Pflege, und zur Erhöhung der Anteile von Frauen oder Männern in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Die Hochschule Nordhausen hat qualitative Gleichstellungsziele für eine geschlechtergerechte Organisations- und Wissenschaftskultur entwickelt, die im Gleichstellungsplan festgelegt sind. Die HSN verankert Geschlechtergerechtigkeit durchgängig als Qualitätskriterium in ihren Leitzielen und ihrer Organisation. Hierdurch wird das Bewusstsein für implizite und explizite Diskriminierungen erhöht, um die Fairness und Geschlechtergerechtigkeit der bestehenden Strukturen zu stärken.

Außerdem gestaltet die Hochschule ihre Nachwuchsförderung und Personalentwicklung geschlechtergerecht, um Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem wissenschaftlichen Karriereweg zu fördern und den Frauenanteil über die wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen hinweg stabil zu halten. Hierdurch soll auch die Vereinbarkeit von Wissenschaft, Studium und Beruf mit Familienaufgaben ermöglicht werden.

Mit dem Gleichstellungsplan leistet die Hochschule Nordhausen einen Beitrag zur verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frau und Mann. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern aller Statusgruppen an der Hochschule zu verwirklichen und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer sicherzustellen. Die Frauenförderung wird als integraler Bestandteil der Personalentwicklung begriffen, um strukturell bedingte Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen und die Arbeits- und Studiersituation von Frauen an der Hochschule weiter zu verbessern. Insbesondere wird angestrebt, den Frauenanteil durch geeignete organisatorische, personelle und fortbildende Maßnahmen in den Bereichen zu erhöhen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung (TKG)

Das 2013 gegründete TKG ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Thüringer Hochschulen. Es fungiert als Service-Einrichtung für die Thüringer Hochschulen, um Gleichstellungs­maßnahmen zu initiieren, weiterzuentwickeln und zu verstetigen sowie Gleichstellungsaktive zu informieren, zu beraten und zu vernetzen. So findet regelmäßig ein Informations- und Erfahrungsaustausch der Gleichstellungsaktiven statt, es werden Fortbildungen zur Gleichstellungsarbeit angeboten sowie Broschüren und Leitfäden zu dieser Thematik kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aktuelle Veranstaltungen können unter www.tkg-info.de/aktuell abgerufen werden, zudem gibt es einen kostenfreien Newsletter, der über alle Angebote informiert (Anmeldung über: ).

Zu den Angeboten des TKG zählen u.a. das Rowena-Morse-Mentoring-Programm (RMMP) für Doktorandinnen in der Endphase ihrer Promotion und Postdoktorandinnen bei der Planung ihres individuellen Karriereweges.

Jedes Jahr wird der Preis: „Vielfalt trifft Wissenschaft“ ausgelobt für Abschlussarbeiten mit Gender- und Diversity-Perspektiven. Hieran beteiligen sich auch regelmäßig Studierende unserer Hochschule.

Gleichstellungsrelevante Veranstaltungen an den Thüringer Hochschulen werden vom TKG in vielfältiger Weise unterstützt.

Seit 2016 ist die Thüringer Koordinierungsstelle Naturwissenschaft und Technik (ThüKo NWT) eine Arbeitseinheit des TKG. Ziel ist es, den Anteil junger Frauen in technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen zu erhöhen.

Hervorzuheben ist u.a. die CampusThüringenTour, die an MINT-Fächern interessierten Schülerinnen eine Woche lang einen vertieften Einblick in die Hochschulen Thüringens ermöglicht. Zudem finden regelmäßig Netzwerkabende („MINT-Geflüster“) und MINT-Mentoring-Projekte mit „role models“ statt.

Seit 2024 unterstütze ich das TKG als dezentrale Mitarbeiterin an unserer Hochschule. In dieser Funktion bin ich Ansprechpartnerin für die Koordination und Umsetzung der TKG-Projekte sowie von Maßnahmen an unserer Hochschule.

Unterstützt vom TKG, fanden u.a. Veranstaltungen mit spannenden Referentinnen an unserer Hochschule statt, etwa zum Thema Gleichberechtigung und Parität mit Prof.in Dr.in Silke Laskowski und Dr.in Gabriele Andretta (ehemalige Präsidentin des Niedersächsischen Landtags) sowie zu den „Müttern des Grundgesetzes“ mit Susanne Selbert. Eine szenische Lesung beleuchtete das Thema sexuelle Gewalt und (Selbst-)Justiz. Aktuell wird eine Ausstellung mit Begleitprogramm zum Thema „Gemeinsam gegen Sexismus“ vorbereitet. Auch die nächste CampusThüringenTour steht an, die von vielen helfenden Händen an unserer Hochschule sehr engagiert vorbereitet und durchgeführt wird.

Kontakt

Prof. Dr. Viola Sporleder-Geb, Professur für Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Diversity

Die beauftragte Person für Diversität unterstützt die Hochschule Nordhausen in Bezug auf die Berücksichtigung der Vielfalt ihrer Mitarbeitenden und Studierenden und arbeitet in Abstimmung mit der Familien- und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule.
Bei der Berücksichtigung von Vielfalt geht es u.a. um Aspekte wie Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, geschlechtlichen Identität oder sexuelle Orientierung.

Als Auftakt wurde ein Aktionsplan Vielfalt für die Hochschule Nordhausen erstellt, der Ziele und Maßnahmen zur Berücksichtigung von Vielfalt sowie Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen konkretisiert.
An der Weiterentwicklung und Fortschreibung dieses Plans werden die entsprechenden Interessenvertretungen (z.B. StuRa, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragter und Personalrat) beteiligt. Notwendig ist zudem die Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Hindernissen, die sich negativ auf die Mitwirkung der Studierenden und Mitarbeitenden auswirken. Letztere sollten bspw. bei den Interessenvertretungen und/oder Beratungsangeboten (studentische Angebote, allgemeine Studierendenberatung, Beratungen des Studierendenwerks, etc.) auf Diskriminierungen und Benachteiligungen aufmerksam machen sobald sie von Ihnen Kenntnis erhalten.

Vielfaltskategorien muss die Hochschule sowohl im Hinblick auf die Wahrnehmung von Bedürfnissen der Mitarbeitenden und Studierenden als auch im Hinblick auf die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen berücksichtigen (ThürHG §5 Abs. 7 und 8). Die Aufgabe im Rahmen der Beauftragung für Diversität ist folglich im Rahmen von Antidiskriminierung und Enthinderung angesiedelt. Zuständigkeiten im Rahmen dieser Aufgabe ergeben sich vor allem aus den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie insbesondere für den Bereich der Hochschule aus dem Thüringer Hochschulgesetz und den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen

2024 verabschiedete die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) den Beschluss „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen – Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen“. Damit setzen sich die in der HRK zusammengeschlossenen Hochschulen dafür ein, strukturelle Geschlechterungleichheiten weiter abzubauen und eine angemessene Repräsentation der Geschlechter auf Professuren an den Hochschulen zu erzielen. Der Beschluss benennt konkrete Ziele und Handlungsfelder sowie Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines institutionellen Kultur- und Strukturwandels zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen beitragen können und den Charakter einer Selbstverpflichtung haben.

Für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen empfiehlt der HRK-Beschluss vor allem eine aktivere Rekrutierung von Frauen in frühen wissenschaftlichen Karrierephasen, um den Kandidatinnenkreis für Berufungen zu erweitern.

Weitere Maßnahmen seien die Etablierung geschlechtergerechterer Berufungsverfahren und Vergütungsstrukturen sowie die institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung. Zudem sei ein konsequentes Monitoring dieser Maßnahmen notwendig, um die Umsetzung der Ziele sicherstellen zu können.

Die HSN hat die Selbstverpflichtung unterzeichnet und wird weitere Maßnahmen ergreifen, die mittel- bis langfristig eine Gleichverteilung aller Geschlechter auf Professuren an der HSN zu ermöglichen.

Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“

Seit Februar 2025 trägt unsere Hochschule das Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ des BMBF im Rahmen des Professorinnenprogramms. Diese Auszeichnung bestätigt unser Engagement für Chancengleichheit und die gezielte Förderung von Wissenschaftlerinnen. Wir schaffen transparente Karrierewege, stärken den wissenschaftlichen Nachwuchs und bauen Hürden für Frauen in der Wissenschaft ab. So gestalten wir eine Hochschule, die Vielfalt fördert und exzellente Talente unterstützt.

Von den deutschlandweit 34 Hochschulen, die bislang das Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ erhalten haben, stammen drei aus Thüringen – die HSN ist die einzige (Fach-) Hochschule.

Logo des „Professorinnenprogramms 2030 des Bundes und der Länder“ mit dem Slogan „Gleichstellungsstarke Hochschule“. Die Worte „Gleichstellung“, „Starke“ und „Hochschule“ sind farblich hervorgehoben und grafisch unterstrichen.

Wissenschaftsminister Christian Tischner betont:

„Das erfolgreiche Abschneiden der Thüringer Hochschulen ist ein wichtiges Zeichen für Chancengleichheit und die Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Die Hochschulen im Freistaat setzen Maßstäbe und beweisen, dass Exzellenz und Gleichstellung Hand in Hand gehen. Besonders gratuliere ich der Hochschule Nordhausen zu ihrer herausragenden Leistung. Im internationalen Wettbewerb um die besten weiblichen Köpfe müssen Thüringens Hochschulen gut aufgestellt sein. Die Erfolge unserer Hochschulen stärken den Wissenschaftsstandort Thüringen nachhaltig.“

Aktuell | Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Beratungs- und Beschwerdestellen

Beschwerdestelle für Beschäftigte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Die Hochschule Nordhausen versteht sich als geschlechtergerechte und familienbewusste, weltoffene, inklusive und interkulturelle Hochschule. Sie steht für ein Menschen- und Gesellschaftsbild, das Vielfalt und Gleichstellung verbindet. Die Hochschule Nordhausen legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang. Sie setzt sich dafür ein, dass keine Person aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung oder Erkrankung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung oder des Familienstandes benachteiligt wird.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Bundesgesetz, das zum Ziel hat, diese Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen. Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei einer eigens dafür eingerichteten Beschwerdestelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt fühlen.

Wenn Sie einen Fall melden möchten, in dem Sie aus Ihrer Sicht in dem o. g. Sinne benachteiligt wurden, wenden Sie sich gerne formlos per E-Mail, telefonisch oder persönlich an die Beschwerdestelle der Hochschule Nordhausen. Ihre Beschwerde wird selbstverständlich jederzeit absolut vertraulich und diskret behandelt.

Kontakt:

Weitere Informationen zur AGG Beschwerdestelle