FAQ

Du hast Fragen? Wir haben die Antworten:

1. Studienorganisation und Teilnahmeform

Obwohl der Studiengang Soziale Arbeit grundsätzlich als Präsenzstudium in Räumen der Hochschule Nordhausen angeboten wird, werden die überwiegenden Lehrveranstaltungen zusätzlich über unsere Videokonferenzplattform angeboten. So ist eine aktive Online-Teilnahme mit Kamera und Mikrofon in hoher Qualität möglich.

Zusätzlich gibt es digitale Formate wie Online-Workshops, virtuelle Gruppenarbeiten, asynchrone Lernphasen mit digitalen Materialien sowie interaktive Aufgaben über unsere Lernplattform – für ein flexibles und zeitgemäßes Studium.

Nein, Studierende können je nach Bedarf zwischen Präsenz- und Online-Teilnahme wechseln – ganz ohne bürokratische Hürden. So lässt sich das Studium individuell an den Alltag anpassen.

Verbindliche Präsenztermine an der Hochschule kommen vor und betreffen meist einzelne praktische Übungen oder Methodentrainings. Für die meisten praktischen Übungen und Methodentrainings jedoch werden Online-Gruppen angeboten, um allen Studierenden eine aktive Teilnahme zu ermöglichen. Das Studium bleibt damit weitgehend ortsunabhängig.

Benötigt wird ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon – am besten ein Laptop oder ein PC mit stabiler Verbindung für gute Video- und Audioqualität.

2. Bewerbung, Zulassung und Studienstart

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal HISinOne der Hochschule Nordhausen.
Eine Bewerbung für das Wintersemester ist jeweils vom 1. April bis 30. September möglich.

Ja – es gibt mehrere Wege, auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zum Studium zugelassen zu werden.

Eine Möglichkeit ist der Zugang über ein sogenanntes Studium auf Probe. Voraussetzung dafür sind:

  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem fachlich verwandten Bereich (z. B. Erziehung, Pflege, Sozialassistenz),
  • sowie eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem oder einem verwandten Berufsfeld.

Das Studium beginnt dann zunächst als Studium auf Probe und geht bei erfolgreichem Verlauf in ein reguläres Studium über.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, über eine bestandene Eingangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden. Diese Option richtet sich ebenfalls an Personen mit einschlägiger Berufsausbildung und Berufserfahrung, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

Weitere Infos: Studium ohne Abitur – Hochschule Nordhausen

Ein Vorpraktikum ist für den Studiengang Soziale Arbeit nicht verpflichtend, kann aber sehr hilfreich sein. Erste praktische Erfahrungen im sozialen Bereich – sei es durch ein Praktikum, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ehrenamtliches Engagement – ermöglichen Ihnen einen authentischen Einblick in das Berufsfeld und helfen, eigene Erwartungen und Interessen besser einzuordnen.

Außerdem erleichtern praktische Vorerfahrungen häufig den Einstieg ins Studium, da sie viele theoretische Inhalte greifbarer machen und bereits ein grundlegendes Verständnis für soziale Arbeitsfelder schaffen. Wer also die Möglichkeit hat, vor Studienbeginn praktische Erfahrungen zu sammeln, profitiert davon in mehrfacher Hinsicht.

3. Studienverlauf und Inhalte

Das Vollzeitstudium ist auf einen wöchentlichen Arbeitsaufwand von etwa 40 Stunden ausgelegt – einschließlich Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungsleistungen. Davon entfallen ca. 15-20 Stunden pro Woche auf Seminare und Lehrveranstaltungen, die über 14 Wochen pro Semester hinweg stattfinden.

Wer berufstätig ist oder familiäre Verpflichtungen hat, kann das Studium auch in Teilzeit absolvieren und die Lernphasen individuell anpassen.

Ja, ein Teilzeitstudium ist möglich und bietet Ihnen die Flexibilität, Studium und persönliche Lebenssituation miteinander zu vereinbaren – z. B. bei Berufstätigkeit, familiären Verpflichtungen oder anderen individuellen Rahmenbedingungen.

Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend, viele Veranstaltungen können online besucht und Lernphasen flexibel gestaltet werden. So lässt sich das Studium gut an den eigenen Alltag anpassen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Studienberatung wird empfohlen, um eine passende Studienstruktur zu entwickeln.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Unser Studium ist als Vollzeitstudium konzipiert, kann auf Antrag aber auch in Teilzeit absolviert werden. Wir verstehen, dass viele Studierende neben dem Studium arbeiten – sei es zur Finanzierung oder zur Erweiterung praktischer Kompetenzen – und begrüßen diese Verbindung von Theorie und Praxis.

Wenn du während des Studiums arbeiten möchtest oder bereits arbeitest, empfehlen wir dir ein Beratungsgespräch mit unserer Studierendenberatung, um gemeinsam eine passende Studienplanung zu entwickeln. Die Abstimmung mit deinem Arbeitgeber liegt dabei in deiner Verantwortung.

Im Studienverlauf können verschiedene Vertiefungen und fachübergreifende Ergänzungsfächer gewählt werden. Damit können eigene Schwerpunkte gesetzt und das Studium kann individuell und berufsbezogen gestaltet werden.

Englisch ist kein verpflichtender Bestandteil des Studiums. Wer Interesse am Sprachkurs hat, kann Englisch im Rahmen eines Ergänzungsmoduls belegen. Dabei erwerben Studierende sowohl Kenntnisse im Fachenglisch für Soziale Arbeit als auch interkulturelle Kompetenzen – unter anderem durch die Teilnahme an einer Internationalen Projektwoche mit Studierenden und Lehrenden aus verschiedenen Ländern. Wer dieses Modul erfolgreich absolviert, erhält ein Sprachzertifikat als Nachweis der erbrachten Leistungen.

Alternativ können diverse Sprachkurse auch unabhängig vom Ergänzungsmodul besucht werden – ohne zusätzliche Kosten. Auch hier ist der Erwerb eines Zertifikats bei regelmäßiger Teilnahme möglich. Das bietet die Chance, die eigenen Sprachkenntnisse gezielt auszubauen und sich für internationale Berufsfelder weiter zu qualifizieren.

Alle zusätzlich erbrachten Leistungen – wie Sprachkurse, weitere Ergänzungsfächer, Zertifikate oder die Teilnahme an internationalen Projekten – können auf Wunsch im Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. So lassen sich individuelle Schwerpunkte und Zusatzqualifikationen sichtbar machen.

4. Prüfungen und Leistungsnachweise

Klausuren werden in der Regel an der Hochschule geschrieben. In Einzelfällen sind auch Online-Klausuren mit Aufsicht möglich.

Andere Formate wie Hausarbeiten, Referate, Kolloquien oder Projektberichte können überwiegend online eingereicht oder durchgeführt werden – das bietet hohe Flexibilität.

Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu muss beim Prüfungsamt ein Antrag auf Prüfungsanerkennung eingereicht werden.

Die anzuerkennenden Ausbildungsinhalte müssen mit unserem Modulhandbuch tabellarisch verglichen werden.

5. Praxissemester und Berufsperspektiven

Im 5. Fachsemester wird ein 800-stündiges Praktikum in einer anerkannten sozialen Einrichtung absolviert – auch in Teilzeit möglich. Begleitet wird es durch 45 Stunden Präsenzseminare (Praxisbegleitung, Supervision) sowie 55 Stunden Selbststudium.

Auch hier werden Onlinegruppen angeboten, damit Studierende ohne Möglichkeit der Teilnahme in Präsenz an der Hochschule eingebunden bleiben.

Mit erfolgreichem Abschluss erhältst du die Staatliche Anerkennung – und damit automatisch den Doppelabschluss als Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in (B.A.).

6. Studium mit vertiefter Praxis

Vor Semesterbeginn wird der Stundenplan auf der Hochschulseite veröffentlicht. Daraus kann dann der individuelle Stundenplan zusammengestellt werden. Diesen Plan stimmst du dann selbst der Praxisstelle ab. Der Plan gilt für das ganze Semester.

In der vorlesungsfreien Zeit finden keine Seminare statt – es gibt nur einen kurzen Prüfungszeitraum (siehe Semestertermine).

Ja, wir kooperieren mit verschiedenen Einrichtungen (eine Liste wird regelmäßig aktualisiert).
Du kannst aber auch eine eigene Einrichtungen wählen – eine Kooperation mit der Hochschule ist nicht zwingend erforderlich.

Wird eine Kooperation gewünscht, bitten wir um Kontaktaufnahme durch dich oder die Einrichtung.

7. Kosten und Beiträge

Nein, es fallen keine monatlichen Studiengebühren an. Es ist nur für jedes Semester ein Semesterbeitrag zu zahlen, der u. a. Folgendes beinhaltet:

  • Beitrag für die Studierendenschaft
  • Deutschlandticket
  • Beitrag für das Studierendenwerk (Mensa, psychosoziale und soziale Beratung)

8. Beratung und Unterstützung

Ja. Die Hochschule bietet ein breites Unterstützungsnetz:

  • Zentrale Studienberatung: für alle organisatorischen und fachlichen Fragen
  • Hochschulsozialarbeit: vertrauliche Beratung bei psychischer Belastung, Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf
  • Studierendenwerk (STW) Thüringen: berät in den Allgemeinen Sozialberatungsstellen (ASB) und in den Psychosozialen Beratungsstellen (PSB). Außerdem können Studierende auch an allen Standorten eine kostenlose Rechtsberatung nutzen.

Wenn Studierende über einen längeren Zeitraum nicht am Studium teilnehmen können, zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung, familiärer Belastungen oder anderer persönlicher Umstände, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung:

  • Flexibilität im Studium: Viele Lehrveranstaltungen können online besucht und Lerninhalte flexibel nachgearbeitet werden. Auch Prüfungsleistungen können – je nach Situation – verschoben werden und dementsprechend nachgeholt werden.
  • Individuelle Beratung: Die Studienberatung und die Hochschulsozialarbeit unterstützt vertraulich bei der Organisation und Planung des weiteren Studienverlaufs.
  • Urlaubssemester: Sollte ein längerer Ausfall absehbar sein, kann ein Urlaubssemester beantragt werden. Während dieser Zeit pausiert das Studium offiziell.
  • Nachteilsausgleich: Bei chronischer Erkrankung oder vorübergehender Beeinträchtigung besteht die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen – etwa durch verlängerte Abgabefristen oder alternative Prüfungsformen.

Wichtig ist: Nicht zu lange warten – bei absehbaren Ausfällen lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen, damit gemeinsam passende Lösungen gefunden werden können.

FAQ

Du hast Fragen? Wir haben die Antworten:

1. Studienorganisation und Teilnahmeform

Obwohl der Studiengang Heilpädagogik grundsätzlich als Präsenzstudium in Räumen der Hochschule Nordhausen angeboten wird, werden die überwiegenden Lehrveranstaltungen zusätzlich über unsere Videokonferenzplattform angeboten. So ist eine aktive Online-Teilnahme mit Kamera und Mikrofon in hoher Qualität möglich.

Zusätzlich gibt es digitale Formate wie Online-Workshops, virtuelle Gruppenarbeiten, asynchrone Lernphasen mit digitalen Materialien sowie interaktive Aufgaben über unsere Lernplattform – für ein flexibles und zeitgemäßes Studium.

Nein, Studierende können je nach Bedarf zwischen Präsenz- und Online-Teilnahme wechseln – ganz ohne bürokratische Hürden. So lässt sich das Studium individuell an den Alltag anpassen.

Verbindliche Präsenztermine an der Hochschule kommen vor und betreffen meist einzelne praktische Übungen oder Methodentrainings. Für die meisten praktischen Übungen und Methodentrainings jedoch werden Online-Gruppen angeboten, um allen Studierenden eine aktive Teilnahme zu ermöglichen. Das Studium bleibt damit weitgehend ortsunabhängig.

Benötigt wird ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon – am besten ein Laptop oder ein PC mit stabiler Verbindung für gute Video- und Audioqualität.

2. Bewerbung, Zulassung und Studienstart

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal HISinOne der Hochschule Nordhausen.
Eine Bewerbung für das Wintersemester ist jeweils vom 1. April bis 30. September möglich.

Ja – es gibt mehrere Wege, auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zum Studium zugelassen zu werden.

Eine Möglichkeit ist der Zugang über ein sogenanntes Studium auf Probe. Voraussetzung dafür sind:

  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem fachlich verwandten Bereich (z. B. Erziehung, Pflege, Sozialassistenz),
  • sowie eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem oder einem verwandten Berufsfeld.

Das Studium beginnt dann zunächst als Studium auf Probe und geht bei erfolgreichem Verlauf in ein reguläres Studium über.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, über eine bestandene Eingangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden. Diese Option richtet sich ebenfalls an Personen mit einschlägiger Berufsausbildung und Berufserfahrung, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

Weitere Infos: Studium ohne Abitur – Hochschule Nordhausen

Ein Vorpraktikum ist für den Studiengang Heilpädagogik nicht verpflichtend, kann aber sehr hilfreich sein. Erste praktische Erfahrungen im sozialen Bereich – sei es durch ein Praktikum, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ehrenamtliches Engagement – ermöglichen Ihnen einen authentischen Einblick in das Berufsfeld und helfen, eigene Erwartungen und Interessen besser einzuordnen.

Außerdem erleichtern praktische Vorerfahrungen häufig den Einstieg ins Studium, da sie viele theoretische Inhalte greifbarer machen und bereits ein grundlegendes Verständnis für soziale Arbeitsfelder schaffen. Wer also die Möglichkeit hat, vor Studienbeginn praktische Erfahrungen zu sammeln, profitiert davon in mehrfacher Hinsicht.

3. Studienverlauf und Inhalte

Das Vollzeitstudium ist auf einen wöchentlichen Arbeitsaufwand von etwa 40 Stunden ausgelegt – einschließlich Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungsleistungen. Davon entfallen ca. 15-20 Stunden pro Woche auf Seminare und Lehrveranstaltungen, die über 14 Wochen pro Semester hinweg stattfinden.

Wer berufstätig ist oder familiäre Verpflichtungen hat, kann das Studium auch in Teilzeit absolvieren und die Lernphasen individuell anpassen.

Ja, ein Teilzeitstudium ist möglich und bietet Ihnen die Flexibilität, Studium und persönliche Lebenssituation miteinander zu vereinbaren – z. B. bei Berufstätigkeit, familiären Verpflichtungen oder anderen individuellen Rahmenbedingungen.

Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend, viele Veranstaltungen können online besucht und Lernphasen flexibel gestaltet werden. So lässt sich das Studium gut an den eigenen Alltag anpassen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Studienberatung wird empfohlen, um eine passende Studienstruktur zu entwickeln.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Unser Studium ist als Vollzeitstudium konzipiert, kann auf Antrag aber auch in Teilzeit absolviert werden. Wir verstehen, dass viele Studierende neben dem Studium arbeiten – sei es zur Finanzierung oder zur Erweiterung praktischer Kompetenzen – und begrüßen diese Verbindung von Theorie und Praxis.

Wenn du während des Studiums arbeiten möchtest oder bereits arbeitest, empfehlen wir dir ein Beratungsgespräch mit unserer Studierendenberatung, um gemeinsam eine passende Studienplanung zu entwickeln. Die Abstimmung mit deinem Arbeitgeber liegt dabei in deiner Verantwortung.

Im Studienverlauf können verschiedene Vertiefungen und fachübergreifende Ergänzungsfächer gewählt werden. Damit können eigene Schwerpunkte gesetzt und das Studium kann individuell und berufsbezogen gestaltet werden.

Englisch ist kein verpflichtender Bestandteil des Studiums. Wer Interesse am Sprachkurs hat, kann Englisch im Rahmen eines Ergänzungsmoduls belegen. Dabei erwerben Studierende sowohl Kenntnisse im Fachenglisch für Heilpädagogik als auch interkulturelle Kompetenzen – unter anderem durch die Teilnahme an einer Internationalen Projektwoche mit Studierenden und Lehrenden aus verschiedenen Ländern. Wer dieses Modul erfolgreich absolviert, erhält ein Sprachzertifikat als Nachweis der erbrachten Leistungen.

Alternativ können diverse Sprachkurse auch unabhängig vom Ergänzungsmodul besucht werden – ohne zusätzliche Kosten. Auch hier ist der Erwerb eines Zertifikats bei regelmäßiger Teilnahme möglich. Das bietet die Chance, die eigenen Sprachkenntnisse gezielt auszubauen und sich für internationale Berufsfelder weiter zu qualifizieren.

Alle zusätzlich erbrachten Leistungen – wie Sprachkurse, weitere Ergänzungsfächer, Zertifikate oder die Teilnahme an internationalen Projekten – können auf Wunsch im Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. So lassen sich individuelle Schwerpunkte und Zusatzqualifikationen sichtbar machen.

4. Prüfungen und Leistungsnachweise

Klausuren werden in der Regel an der Hochschule geschrieben. In Einzelfällen sind auch Online-Klausuren mit Aufsicht möglich.

Andere Formate wie Hausarbeiten, Referate, Kolloquien oder Projektberichte können überwiegend online eingereicht oder durchgeführt werden – das bietet hohe Flexibilität.

Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu muss beim Prüfungsamt ein Antrag auf Prüfungsanerkennung eingereicht werden.

Die anzuerkennenden Ausbildungsinhalte müssen mit unserem Modulhandbuch tabellarisch verglichen werden.

5. Praxissemester und Berufsperspektiven

Im 5. Fachsemester wird ein 800-stündiges Praktikum in einer anerkannten sozialen Einrichtung absolviert – auch in Teilzeit möglich. Begleitet wird es durch 45 Stunden Präsenzseminare (Praxisbegleitung, Supervision) sowie 55 Stunden Selbststudium.

Auch hier werden Onlinegruppen angeboten, damit Studierende ohne Möglichkeit der Teilnahme in Präsenz an der Hochschule eingebunden bleiben.

Mit erfolgreichem Abschluss erhältst du die Staatliche Anerkennung – und damit automatisch den Doppelabschluss als Heilpädagog*in (B.A.).

6. Studium mit vertiefter Praxis

Vor Semesterbeginn wird der Stundenplan auf der Hochschulseite veröffentlicht. Daraus kann dann der individuelle Stundenplan zusammengestellt werden. Diesen Plan stimmst du dann selbst der Praxisstelle ab. Der Plan gilt für das ganze Semester.

In der vorlesungsfreien Zeit finden keine Seminare statt – es gibt nur einen kurzen Prüfungszeitraum (siehe Semestertermine).

Ja, wir kooperieren mit verschiedenen Einrichtungen (eine Liste wird regelmäßig aktualisiert).
Du kannst aber auch eine eigene Einrichtungen wählen – eine Kooperation mit der Hochschule ist nicht zwingend erforderlich.

Wird eine Kooperation gewünscht, bitten wir um Kontaktaufnahme durch dich oder die Einrichtung.

7. Kosten und Beiträge

Nein, es fallen keine monatlichen Studiengebühren an. Es ist nur für jedes Semester ein Semesterbeitrag zu zahlen, der u. a. Folgendes beinhaltet:

  • Beitrag für die Studierendenschaft
  • Deutschlandticket
  • Beitrag für das Studierendenwerk (Mensa, psychosoziale und soziale Beratung)

8. Beratung und Unterstützung

Ja. Die Hochschule bietet ein breites Unterstützungsnetz:

  • Zentrale Studienberatung: für alle organisatorischen und fachlichen Fragen
  • Hochschulsozialarbeit: vertrauliche Beratung bei psychischer Belastung, Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf
  • Studierendenwerk (STW) Thüringen: berät in den Allgemeinen Sozialberatungsstellen (ASB) und in den Psychosozialen Beratungsstellen (PSB). Außerdem können Studierende auch an allen Standorten eine kostenlose Rechtsberatung nutzen.

Wenn Studierende über einen längeren Zeitraum nicht am Studium teilnehmen können, zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung, familiärer Belastungen oder anderer persönlicher Umstände, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung:

  • Flexibilität im Studium: Viele Lehrveranstaltungen können online besucht und Lerninhalte flexibel nachgearbeitet werden. Auch Prüfungsleistungen können – je nach Situation – verschoben werden und dementsprechend nachgeholt werden.
  • Individuelle Beratung: Die Studienberatung und die Hochschulsozialarbeit unterstützt vertraulich bei der Organisation und Planung des weiteren Studienverlaufs.
  • Urlaubssemester: Sollte ein längerer Ausfall absehbar sein, kann ein Urlaubssemester beantragt werden. Während dieser Zeit pausiert das Studium offiziell.
  • Nachteilsausgleich: Bei chronischer Erkrankung oder vorübergehender Beeinträchtigung besteht die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen – etwa durch verlängerte Abgabefristen oder alternative Prüfungsformen.

Wichtig ist: Nicht zu lange warten – bei absehbaren Ausfällen lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen, damit gemeinsam passende Lösungen gefunden werden können.

Die Ordnungen für Deinen Studiengang, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der HSN:

19/2025

  • Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digitales Verwaltungsmanagement der Hochschule Nordhausen
  • Anlagen:
    • Anlage 1: Studienplan bei Studienstart im Wintersemester
    • Anlage 2: Studienplan bei Studienstart im Sommersemester
    • Anlage 3: Praktikumsordnung
    • Anlage 4: Muster für das Prüfungszeugnis
    • Anlage 5: Muster für die Bachelorurkunde
    • Anlage 6: Muster für das Diploma Supplement

11/2023

gültig für Erstimmatrikulation ab Wintersemester 2022/23

  • Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Studienbereichs Public Management der Hochschule Nordhausen
  • Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management an der Hochschule Nordhausen
  • Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Public Management & Governance an der Hochschule Nordhausen

FAQ

Du hast Fragen? Wir haben die Antworten:

Der Studiengang ist ein Präsenzstudiengang und die Veranstaltungen finden in der Regel in Präsenz an der Hochschule statt.

Jede Veranstaltung wird jedoch mit einer modernen 360-Grad-Kamera über unsere Videokonferenzplattform übertragen, sodass eine Teilnahme auch von zu Hause möglich ist.

Nein, es kann jederzeit zwischen dem Besuch der Lehrveranstaltung im Seminarraum und der Teilnahme über die Videokonferenzplattform gewechselt werden. Mit unserem hybriden Veranstaltungsformat sorgen wir für hohe Flexibilität.

Lehrveranstaltungen, die nur in Präsenz an der Hochschule besucht werden können, gibt es nur einmal im Semester. Beispielsweise findet die erste Woche im 1. Semester ausschließlich in Präsenz an der Hochschule statt.

Klausuren werden an der Hochschule geschrieben. Referate, mündliche Prüfungen und Kolloquien sind online möglich. Auch Projektberichte und Hausarbeiten erfordern keine Anwesenheit an der Hochschule.

Durch unsere modernen 360-Grad-Kameras ist sichergestellt, dass die gesamte Gruppe und der jeweilige Sprecher gut gehört und gesehen werden kann. Auch eine Teilnahme an Diskussionen ist problemlos möglich und auch erwünscht.  

Im 4. Fachsemester ist eine Praxisphase vorgesehen. Die Studierenden sind 20 Wochen in Vollzeit (40 Stunden) im Praktikum und kommen ausschließlich zu den Reflexionstagen an die Hochschule.

Masterarbeiten der Jahrgänge:

Hier finden Sie die Zusammenfassungen (Abstracts) von Masterarbeiten im Studiengang Therapeutische Soziale Arbeit.

2024

In dieser Masterarbeit wird sich mit der Beziehungsgestaltung zu Kindern und Jugendlichen im
ambulanten Betreuungssetting, repräsentiert durch die sozialpädagogische Familienhilfe, und im
stationären Betreuungssetting, vertreten durch eine Heimwohngruppe, beschäftigt.

Der empirischen Untersuchung der Masterarbeit liegt die Frage zugrunde, inwiefern sich vier ausgewählte Elemente der sozialen Kompetenz in den beiden unterschiedlichen Betreuungssettings hinsichtlich der Beziehungsgestaltung durch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit differenzieren.

Bei den vier betrachteten Elementen handelt es sich um das Nähe-Distanz-Verhältnis, das Vertrauen, das Verhältnis von Macht und Partizipation und die Anerkennung und Wertschätzung in der Beziehungsgestaltung. Die theoretischen Dimensionen der Beziehungsgestaltung werden ebenfalls in die Auswertung der sechs geführten Experteninterviews einbezogen, die mithilfe der Analysesoftware MAXQDA ausgewertet wurden. In dem Zuge wurden jeweils drei Interviews für jedes Setting geführt. In der Auswertung zeigte sich, dass die Elemente sich in ihrem Verständnis und ihrer Auffassung nicht stark unterscheiden. Jedoch bedingen gewisse Faktoren eine andere Bedeutung und Ausprägung der Elemente der sozialen Kompetenz in den beiden Betreuungssettings. Insbesondere die Faktoren Zeit, Arbeitsauftrag, Eltern und Intensität der Lebensweltorientierung stellen sich als maßgebliche Aspekte hinsichtlich der Differenzierung der vier Elemente heraus. Das Nähe-Distanz-Verhältnis und das Vertrauen zeigten im stationären Setting eine intensivere Ausprägung und Bedeutung als im ambulanten Setting. Das Element der Anerkennung und Wertschätzung weist basale Eigenschaften auf, die in beiden Settings vertreten sind und sich durch besagte Faktoren differenzieren. Gleiches konnte auch für das Verhältnis von Macht und Partizipation festgestellt werden.

Diese Arbeit soll ein Gefühl dafür schaffen, sich der Einflussgröße des jeweiligen Settings bewusst zu werden und die eigenen Kompetenzen bei der Beziehungsgestaltung zu Kindern und Jugendlichen kritisch zu reflektieren.

2021

Die vorliegende Forschungsarbeit zielt darauf ab, einen Einblick in die praktische Umsetzung des innovativen Versorgungsmodells der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) in deutschen Allgemeinpsychiatrien zu geben. Dabei sollen gemeinsame Kernkomponenten und strukturelle Differenzen bei der praktischen Umsetzung von StäB identifiziert werden. Zudem soll die Forschungsfrage „Wie wird die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung in deutschen Allgemeinpsychiatrien umgesetzt?“ aus der Perspektive psychosozialer Fachkräfte beantwortet und insbesondere die Kernelemente Zielgruppe, Therapie und Multiprofessionelles Behandlungsteam näher beleuchtet werden.

Als Forschungszugang wurde hierfür das qualitative Forschungsparadigma gewählt und anhand der Methode der Problemzentrierten Interviews durchgeführt. Hierbei stellt sich heraus, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen als Grundgerüst für die praktische Umsetzung des Behandlungsmodells StäB dienen, die StäB-Kliniken jedoch über einen gewissen Spielraum zur praktischen Ausgestaltung einzelner Behandlungskomponenten verfügen. Dadurch resultieren einerseits hohe Übereinstimmungen bei den Elementen Auswahl der Zielgruppe und Therapieinhalte, jedoch lassen sich andererseits teilweise auch strukturelle Differenzen hinsichtlich der Organisation und Struktur des multiprofessionellen Behandlungsteams sowie der Therapieorganisation erkennen.

Diese Gestaltungsfreiheit ermöglicht den StäB-Kliniken das Behandlungsangebot an die bestehenden regionalen Versorgungsstrukturen und an die Bedürfnisse der Patient_innen anzupassen. Die häusliche Akutbehandlung kann daher Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen die Chance bieten, die Folgen dieser möglichst selbstbestimmt zu mildern und dadurch den Effekt der Drehtürpsychiatrie zu durchbrechen. Hierfür benötigt es jedoch sowohl auf Seiten der Patient_innen als auch der psychiatrischen Kliniken Offenheit und Veränderungsbereitschaft.

Die vorliegende Masterarbeit hat zum Ziel, die Spezifika in der professionellen Arbeit mit Menschen, welche rituelle Gewalt erlebt haben, darzustellen. Dazu ergibt sich die folgende Forschungsfrage: ‚Mit welchen Besonderheiten und Schwierigkeiten sehen sich Fachkräfte in der professionellen Arbeit mit betroffenen Personen konfrontiert und welche Auswirkungen hat diese auf die Fachkräfte?‘.

Um diese zu beantworten, wurde eine qualitative Forschung durchgeführt, welche mittels Expert*inneninterviews sieben psychosoziale Fachkräfte zu ihrer Arbeit mit betroffenen Klientinnen befragte. Zu den wichtigsten Erkenntnissen der Forschung zählen unter anderem der anhaltende Täterkontakt, Mind-Control sowie der hohe, zeitintensive Unterstützungsbedarf der betroffenen Klient*innen. Weiterhin leiden etliche Betroffenen an schwerwiegenden psychischen und physischen Störungen als Folge der rituellen Gewalt. Daneben erleben etliche Fachkräfte eine fachliche Isolation und ein eher geringes Angebot an Fortbildungen in Bezug auf rituelle Gewalt. Ebenfalls stoßen etliche Fachkräfte an Finanzierungsgrenzen.

Neben diesen Ergebnissen zeigt die qualitative Forschung, welche Auswirkungen die professionellen Arbeit für die Fachkräfte hat, wie unter anderem dem Erleben negativer Emotionen, starken psychischen Belastungen und der Gefahr, persönlich zur Zielscheibe von Täter*innen zu werden. Neben diesen finden sich auch positive Auswirkungen, wie beispielsweise positive Emotionen, eine fachliche und persönliche Weiterentwicklung und das Empfinden von Sinnhaftigkeit der eigenen Arbeit.

Depressive Erkrankungen sind in Deutschland einer der führenden Gründe für Behinderung und Frühberentung. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu beantworten, inwieweit tiergestützte Therapie für Menschen mit einer F33 Diagnose, im Rahmen einer RPK, zur Erreichung der Rehabilitationsziele beitragen kann. Um die Forschungsfrage zu beantworten, wird eine theoriegeleitete hypothetische Konzeption erstellt. Sie orientiert sich neben dem Stand der Forschung, an aktueller Literatur sowie an Therapiezielen und Behandlungsmethoden der entsprechenden S3 Leitlinie.

Die Arbeit zeigt, dass es tiergestützter Therapie bisher an einer ausreichenden evidenzbasierten Datenlage hinsichtlich ihrer Wirksamkeit fehlt. Dennoch existiert eine Vielzahl an tiergestützten Interventionen, die positive Effekte auf Menschen mit depressiven Symptomatiken besitzen. Das erstellte Konzept bildet Möglichkeiten ab, auf welche Art und Weise eine Integration von tiergestützter Therapie in den rehabilitativen Kontext von schwer psychisch kranken Menschen denkbar erscheint. Unter Einbezug der Möglichkeiten und Grenzen des erstellten Konzeptes sowie der Bedeutsamkeit für die Therapeutische Soziale Arbeit thematisiert die Diskussion insbesondere, ob eine Umsetzung in die Realität stattfinden kann und in welchen Bereichen Verbesserungen erfolgen müssen.

2020

Das Ziel der vorliegenden Masterarbeit ist es, die Partnerschaftsbindung zwischen den Generationen X (1965-1979) und Y (1980-1994) empirisch zu vergleichen. Die Relevanz ist gegeben, da aktuelle Medien und zum Teil die Partnerschaftsbindungsforschung davon ausgehen, dass jüngere Generationen zunehmend beziehungsunfähiger werden. Dies hinterlässt insbesondere bei der angesprochenen Zielgruppe Verunsicherung.

Per Onlineumfrage konnten knapp 700 Teilnehmer*innen akquiriert werden, die, neben all gemeinen Fragen zur Partnerschaft, einen diagnostischen Fragebogen zur Erhebung der zugrundeliegenden Bindungsqualität beantworteten. Der Aufbau des Fragebogens hat sich aus den zuvor bindungstheoretischen und sozialpsychologischen Einflüssen auf die Partnerschaftsbindung ergeben. Die quantitativen Studienergebnisse ließen einen stärkeren sozialpsychologischen Einfluss, als einen bindungstheoretischen erkennen. Partnerschaftsspezifische Vergleiche der beiden Generationen haben kaum Unterschiede ergeben, während die Bindungsqualität eine durchschnittlich unsichere Generation X zeigte. Aus der vorliegenden Studie lässt sich schlussfolgern, dass eine abnehmende oder zumindest verändernde Partnerschaftsbindung der Generation Y empirisch nicht bestätigt werden kann. Vielmehr erlebt diese Thematik einen „medialen Hype“.

Die Masterarbeit ist sowohl für Themeninteressierte als auch für Fachleute im sozialen Bereich konzipiert. Sie veranschaulicht insbesondere den Einfluss der Bindungstheorie auf persönlicher, gesellschaftlicher und beruflicher Ebene.

Einleitung: Yoga bietet mit seinen achtsamkeitsbasierten und körperorientierten Aspekten eine passende Kombination zur ergänzenden Therapie bei Essstörungen, da es auf körperlicher, geistiger und seelischer Ebene wirkt. In Deutschland ist Yoga als therapiebegleitende Maßnahme von Essstörungen noch eher unbekannt. Es gibt einige internationale Studien, die sich mit dem Thema befassen und trotz ihrer Limitationen vielversprechende Effekte aufzeigen, die den Therapieerfolg positiv beeinflussen könnten. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich erstens mit der Frage, wie so ein erster Entwurf eines therapiebegleitenden Yoga-Programms für Menschen mit Essstörungen aussehen könnte und zweitens, wie es von Expert*innen aus der Praxis eingeschätzt wird.

Methode: Für die theoriegeleitete Konzeption des Programms wurde sich neben dem Stand der Forschung, an aktueller Literatur und an den Therapiezielen der S3-Leitlinien orientiert. So entstand ein acht-wöchiges Yoga-Programm. Die Körpererfahrung während der Asanas wird durch psychoedukative Anteile und yogaphilosophische Grundlagen in einem Theorieteil ergänzt. Dieses Manual wurde von Yogalehrenden mit psychologisch/therapeutischem Hintergrund und Erfahrung mit der Zielgruppe anhand der Think Aloud Methode evaluiert und in Form einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet.

Ergebnisse: Das Programm wurde von den Interviewten als positiv und unter Berücksichtigung der gemachten Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge, als umsetzbar bewertet. Als zentral erwies sich die Wichtigkeit der Herausarbeitung der im Theorieteil angesprochenen Aspekte auf körperlicher Ebene in der Yoga-Serie und die Verwendung einer wertfreien, für die Bedürfnisse der Zielgruppe sensiblen und entlastenden Sprache. Außerdem wurde die Relevanz der persönlichen Passung der Kursleitung deutlich, was ein differenziertes Auswahlverfahren und eine Schulung der Anwärter*innen nahelegt.

2019

N.N.

Die vorliegende Masterarbeit befasst sich aufgrund der Forschungslücke und dem daraus resultierenden Forschungsbedarf, mit der Elternarbeit mit Eltern von anorektischen Kin dern und Jugendlichen und den dadurch entstehenden Chancen und Herausforderungen. Darüber hinaus befasst sie sich mit dem Störungsbild der Anorexia nervosa im Jugendal ter allgemein und den dazugehörigen ausgewählten Behandlungsmodellen.

Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die Elternarbeit bei Jugendlichen mit Anorexia nervosa zu geben und die Chancen und Herausforderungen die in der Elternarbeit speziell bei dieser Zielgruppe entstehen können, zu identifizieren. Denn obwohl belegt werden konnte, dass sozialfamiliale Probleme die Entstehung der Anorexia nervosa im Jugendalter maßgeblich mit beeinflussen können, sind nur wenig spezialisierte Interventionsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit/Psychotherapie in der Arbeit mit den Eltern existent.

Die vorliegende Arbeit untersucht mithilfe einer qualitativen Interviewreihe den Einfluss der Sozialen Arbeit auf die Prävention, Durchführung und Nachsorge von Zwangsmaßnahmen in der psychiatrischen Versorgung. Dabei nimmt sie die Perspektive der Betroffenen in den Fokus. Dazu hat zunächst eine theoretische Auseinandersetzung mit Sozialer Arbeit in psychiatrischen Kliniken, verschiedenen Definitionen sowie dem aktuellen Forschungsstand zu Zwangsmaßnahmen stattgefunden. Außerdem wurden die Bedingungen für eine rechtliche und ethische Legitimität von Zwang dargelegt. Anschließend wurden 12 problemzentrierte Interviews mit Patient*innen des Sophien– und Hufeland–Klinikums in Weimar geführt, von denen acht mithilfe einer qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet wurden. Es zeigte sich, dass die befragten Patient*innen keinerlei Einfluss der Sozialen Arbeit weder auf die Prävention, noch auf die Durchführung oder Nachsorge von Zwangsmaßnahmen wahrnehmen. Die Soziale Arbeit wird von den Patient*innen als für administrative Aufgaben zuständige Profession erlebt. Allerdings zeigte die Auswertung der Interviews auch, dass sowohl in der Prävention als auch in der Nachsorge Einflussmöglichkeiten gesehen werden. Die Arbeit verdeutlicht weiteren Forschungsbedarf in Bezug auf die Fragen, was Professionelle benötigen, um diese Einflussmöglichkeiten zu nutzen, bzw. welche strukturellen Veränderungen dafür nötig sind.

Gegenstand der vorliegenden Masterthesis ist ein Vergleich der theoretischen Grundlagen mit der praktischen Umsetzung des qualifizierten Entzugs bei Alkoholabhängigkeit. Mithilfe verschiedener leitfadengestützter Expert_inneninterviews wurden multiperspektivische Einblicke in die Praxis der Behandlungsmethode gewährt. Durch eine anschließende Analyse und eine Gegenüberstellung der Erkenntnisse konnten Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis vor allem in Bezug auf die themenbezogene S3-Leitlinie festgestellt werden.

N.N.

Depressive Störungen nehmen zu, auch in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 30 Jahren. Gleichzeitig ist die Altersgruppe mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Herausforderungen wie den Anforderungen an das Arbeitsleben, das Erwachsenwerden und auch mit dem Umgang der Sozialen Medien konfrontiert. Diese Aspekte haben Einfluss auf die Entwicklung depressiver Störungen. Das Behandlungs- und Therapieangebot bei depressiven Störungen ist sehr umfassend.

Im Rahmen einer qualitativen Forschung wurde untersucht, inwieweit Ursachen und Therapieansätze unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Faktoren übereinstimmend sind. Dazu sind drei von Depression Betroffene und drei Expertinnen, die mit jungen depressiven Menschen zusammenarbeiten, mittels Leitfadeninterviews befragt worden. Ziel dieser Untersuchung war es, herauszustellen inwieweit die Ursachen für eine Depression bei jungen Erwachsenen mit gesellschaftlichen Faktoren in Zusammenhang stehen und ob es eines anderen oder erweiterten Therapieangebotes bedarf.

Die Ergebnisse zeigen, dass gesellschaftliche Faktoren anteilig als ursächlich erlebt werden und die Therapie nicht in vollem Umfang zu den Ursachen konkludent ist.

Retrospektiven Dunkelfeldforschungen zufolge sind etwa 6-18% der Mädchen und 1,4-7% der Jungen in Deutschland von sexualisierter Gewalt betroffen (Mützel et al. 2013; Martin und Nitschke 2017). Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Herr Rörig, äußerte sich in einer Pressekonferenz wie folgt: „Schulen sollen künftig das Aktionsfeld Nr. 1 der Prävention sein, denn nur dort können alle Kinder erreicht werden. Schutzkonzepte müssen in Schulen selbstverständlich werden.“ (UBSKM 2014: o.S.)

Mithilfe von zwei forschungsleitenden Fragen werden zum einen die Umsetzung von Schutzkonzepten an Schulen im Landkreis Nordhausen und zum anderen mögliche Unterstützungsbedarfe untersucht. Anhand einer quantitativen Untersuchung mittels Fragebögen wurde eine Gesamterhebung der Schulen im Landkreis Nordhausen mit einer Ausschöpfungsquote von 77,8% durchgeführt. Die Untersuchung der Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten zeigt deutliche Defizite in dem untersuchten Landkreis. Das Vorhanden sein einer Schulsozialarbeit, die Umsetzung von Präventionsprogrammen und Fortbildungen, das Vorhalten eines Interventionsplanes sowie die Kooperation mit anderen Fachdisziplinen zeigen weiteren Handlungsbedarf. Das Monitoring des Unabhängigen Beauftragten und die durchgeführte Forschung bestätigt, dass viele Schulen bereits einzelne Be standteile, allerdings kein umfassendes Schutzkonzept umsetzen.

Unterstützungsbedarfe zeigen sich unter anderem in der Gestaltung der Schulkultur, in der Verantwortungsübernahme durch die Schulleitung, in der Organisation und Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen sowie in der Einbindung der Eltern in die Präventionsarbeit. Weiterhin wird Handlungsbedarf in der Erarbeitung von Interventionsplänen für das Vorgehen bei einem Verdachtsfall und der Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit gesehen.

Wie genau gestaltet sich die Angehörigenarbeit in der stationären Rehabilitation? Wo ergeben sich Herausforderungen und welche Optimierungsmöglichkeiten lassen sich daraus ableiten?

Diese Masterarbeit bietet ein erweitertes Verständnis über die Bedeutung und Beeinflussung des sozialen Umfeldes und der Angehörigen von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung. Der Einbezug der Angehörigen innerhalb der stationären Rehabilitation ist von großer Bedeutung, um die Rehabilitationsziele zu erreichen und die Indexperson im fortlaufenden Genesungsprozess auch nach der Behandlung zu unterstützen.

Ziel dieser Masterarbeit ist es, die Angehörigenarbeit in verschiedenen Einrichtungsformen der stationären Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen zu untersuchen und konzeptionelle Handlungsempfehlungen für eine bedarfsgerechte Angehörigenarbeit zu entwickeln. Dazu wurden acht Experteninterviews mit neun Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen und Therapeut*innen in unterschiedlichen Einrichtungsformen durchgeführt.

Die Untersuchung ergab, dass sich die Angebotsgestaltung im Wesentlichen an den Handlungsempfehlungen der Leistungsträger orientiert. Trotzdem lassen sich in Hinblick auf die Inanspruchnahme der Angehörigenarbeit, der zur Verfügung stehenden Ressourcen innerhalb der Einrichtungen, der weiten Entfernung zum Heimatort sowie hinsichtlich der Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren Herausforderungen erkennen. Deshalb sind neben dem Aufbau evaluierender Maßnahmen in diesem Bereich und der Suche nach Optimierungsmöglichkeiten innerhalb einzelner Einrichtungen auch Maßnahmen zur gesamtgesellschaftlichen Entstigmatisierung von Abhängigkeitserkrankungen notwendig, um die Angehörigenarbeit bedarfsgerecht anbieten und stetig verbessern zu können.

Das System der psychiatrischen Versorgung ist derzeit im Umbruch. Zur Unterstützung des Projektes der Zwangsvermeidung im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurde die Thesis mit dem Thema „Einfluss der Sozialen Arbeit auf die Zwangsvermeidung in der psychiatrischen Versorgung – aus Sicht der Professionellen“ erstellt.

Anhand von Expert_inneninterviews untersucht die Arbeit folgende Fragen:

  1. Welcher Methoden bedient sich die Soziale Arbeit, um Zwangsmaßnahmen zu vermeiden?
  2. In welchem Umfang werden Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Versorgungssystem vorgenommen und von Sozialarbeiter_innen begleitet?

Eine theoretische Rahmung wurde durch Einblicke in historische Ereignisse der Psychiatrie, den aktuellen Forschungsstand, die Rolle und Aufgaben der Sozialen Arbeit in diesem Kontext, sowie rechtliche und ethische Aspekte gegeben. Ein weiteres Kapitel bezieht sich auf bereits bestehende alternative Konzepte zur Reduktion von Zwangsmaßnahmen. Im Anschluss an die Theorie erfolgt eine Beschreibung der Durchführung der Expert_inneninterviews. Anhand der Auswertung der erhobenen Daten in Form einer inhaltlich strukturierten Inhaltsanalyse wurden bedeutende Ergebnisse hervorgehoben. So gilt die Soziale Arbeit in der psychiatrischen Versorgung als eine zentrale Instanz, die dazu beitragen könnte, Zwänge zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Dazu wird insbesondere weiteres und fachlich gut ausgebildetes Personal im ambulanten als auch im stationären Bereich benötigt. Alternative Maßnahmen, die zur Zwangsvermeidung beitragen, sind bei den Expert_innen meist bekannt, jedoch scheitern diese häufig an der praktischen Umsetzung durch mangelnde Fachkräfte und Gelder. Ferner kann eine Reduzierung von Zwangsmaßnahmen nur dann stattfinden, wenn stationäre und ambulante Einrichtungen deutlich mehr kooperieren und vor allem kommunizieren. Methoden wie die Psychoedukation, die Erstellung von Krisenplänen oder das Case Management müssen sich im Rahmen der psychiatrischen Versorgung in der Praxis weiter etablieren und zum Einsatz kommen.

Im Rahmen der Thesis wurden zahlreiche Forschungslücken entdeckt, zu deren Schließung diese Arbeit einen ersten Schritt darstellt. Im Fazit und Ausblick der Thesis werden diese Forschungsmöglichkeiten angeregt, um sich dem Ziel einer gänzlichen Zwangsvermeidung zu nähern. Ab schließend lässt sich ausführen, dass die Soziale Arbeit einen enormen Anteil an der Reduzierung und Vermeidung von Zwängen leisten kann, dafür jedoch erweitert in die psychiatrische Versorgung einbezogen werden muss, um insbesondere präventiv handeln zu können.

2018

Die aktuell bestehende Debatte um Digitalisierung geht auch an der Sozialen Arbeit und insbesondere der Suchthilfe nicht vorbei. Es stellt sich jedoch die Frage, wie Digitalisierung sinnvoll in die Arbeit von Suchtberatungsstellen eingebettet werden kann. Empirisch quantitativ, in Form von Paper-Pencil-Fragebögen, wurden dazu 10 Beratungsstellen aus Thüringen, 63 ihrer Klientinnen sowie 26 Klientinnen der Therapieeinrichtung Sotterhausen in Sachsen-Anhalt befragt. Zum Teil wurden bereits digitale Zugänge, wie E-Mail-Kontakte geschaffen, um Klientinnen zu erreichen. Mediale Angebote sind bisher eher Neuland in der Struktur der Dienstleistungen der ambulanten Suchthilfe. Klientinnen haben Interesse an der Erweiterung dieses Spektrums, auch in Form digitaler Zugangsmöglichkeiten. Vorteile, wie Anonymität und Niederschwelligkeit sind nur ein Beispiel für den positiven Effekt. Kreative Angebote, die in Projekten bereits Anwendung finden und erfolgreich verlaufen, gelten als Vorreiter für digitale Prozesserweiterungen in den Suchtberatungsstellen Thüringens.

Ein hervorzuhebendes Ergebnis ist die mangelnde mediale Infrastruktur, die bislang dafür sorgt, dass der soziale Sektor in Bezug auf Digitalisierung eher das Schlusslicht als einen Pionier abbildet.

Interesse: Das Ziel dieser Arbeit ist es, Erkenntnisse aus der Binnensicht von Eltern mukoviszidosekranker Adoleszent_innen hinsichtlich deren Autonomieentwicklung zu generieren. Diese zählt während der Adoleszenz in westlichen Gesellschaften zu den wichtigsten zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben und geht mit einem bedeutenden Wandel der Eltern-Kind-Beziehung einher. Neben diesen Veränderungen haben betreffende Eltern jedoch auch mukoviszidosespezifische Aufgaben zu bewältigen, die ihre Fähigkeit Autonomie zu gewähren heraus fordern.

Methodik: Bei der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um eine qualitative, explorative Studie. Mithilfe eines semi-strukturierten Leitfadens wurden sechs problemzentrierte Interviews mit Eltern geführt. Diese wurden mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet.

Ergebnisse: Für die befragten Eltern sind sowohl Autonomieentwicklung als auch die mit dieser in engem Zusammenhang stehende Normalität von großer Bedeutung. Weiterhin scheinen sie besonders das autonome Freizeitverhalten der Heranwachsenden als positiv zu erleben. Auf selbstständiges Verhalten reagieren befragte Eltern trotz dessen, vermutlich aus Angst vor gesundheitlichen Verschlechterungen, mit Kontrolle. Eltern befinden sich demnach in einem Zwiespalt zwischen Autonomiegewährung und Kontrolle, der einerseits durch die Auffassung der Eltern von Normalität, andererseits von der Angst um die Gesundheit der Kinder reguliert wird.

Ausblick: Die Ergebnisse bedürfen weiterer Überprüfung mit einer repräsentativen und diverseren Stichprobe. So können sie als Grundlage für die Entwicklung und Durchführung passgenauer Unterstützungs- und Beratungsangebote dienen.

Zahlreiche Studien belegen, dass arbeitslose Menschen einen schlechteren Gesundheitszustand haben als Erwerbstätige und es somit einen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit gibt. Das Ziel der vorliegenden quantitativen Querschnittstudie war es, herauszufinden, ob Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II die Gesundheit von lang zeitarbeitslosen Menschen fördern. Dazu wurden Teilnehmende an Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Nordhausen anhand eines standardisierten Papierfragebogens befragt.

Die Ergebnisse bestätigten die Hypothese, dass je mehr latente Funktionen nach Jahoda (1981) die Arbeitsgelegenheiten erfüllten, desto positivere Effekte hatte dies auf die Gesundheit langzeitarbeitsloser Menschen. Zudem hat sich gezeigt, dass je größer die gesundheitsförderliche Ausrichtung von Arbeitsgelegenheiten ist, desto positiver beeinflusst dies die Gesundheit langzeitarbeitsloser Menschen. Einflüsse von Alter und Ge schlecht auf die Wirkung von Arbeitsgelegenheiten konnten nicht bestätigt werden. Die Erkenntnisse machten deutlich, dass eine gesundheitsförderlichere Ausrichtung von Arbeitsgelegenheiten notwendig ist, um den Gesundheitszustand langzeitarbeitsloser Menschen zu verbessern.

Die therapeutische Beziehung als einer der allgemeinen Wirkfaktoren in der Psychotherapie hat in der psychotherapeutischen Praxis besonderen Stellenwert erhalten. Dennoch fehlt es an Forschungsergebnissen insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Die vorliegende Studie befasst sich mit der Entwicklung eines Konzeptes zur Übertragung von Beziehungskonzepten aus der Erwachsenenpsychotherapie auf die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Es wurden zwei Schwerpunkte einer Beziehungsgestaltung herausgearbeitet, zum Einen das verhaltenstherapeutische Konzept des Arbeitsbündnisses im Sinne einer motivorientierten Beziehungsgestaltung sowie das psychodynamische Konzept der emotionalen Übertragungsbeziehung. Hinsichtlich dieser Konstrukte und ihrer Gewichtung für eine qualitativ hochwertige Therapiebeziehung wurden insgesamt 378 sowohl verhaltenstherapeutisch als auch psychodynamisch ausgebildete DozentInnen, praktizierende Kinder- und JugendlichensychotherapeutInnen sowie PsychotherapeutInnen in Ausbildung quantitativ befragt. Die statistischen Resultate zeigen auf, dass ein allgemeiner Schwerpunkt auf emotionalen Bestandteilen der Therapiebeziehung liegt, während VerhaltenstherapeutInnen das Arbeitsbündnis dennoch als wichtiger einstufen als psychodynamisch ausgerichtete ProbandInnen. Zwischen den einzelnen Berufsgruppen existieren nur wenige signifikante Unterschiede in der Beantwortung der Fragen.

Schlussfolgernd kann postuliert werden, dass sich praktizierende PsychotherapeutInnen berufsgruppenübergreifen allmählich von einem Festhalten an schulenspezifischen Konzepten in Richtung integrativer Beziehungsansätze zu entfernen scheinen. Auch wenn weiterführende Forschung notwendig ist, kann dies darauf hindeuten, dass sich in der Psychotherapie hinsichtlich der Beziehungsgestaltung neue integrative Denkweisen eröffnen.

Die vorliegende Masterarbeit beschäftigt sich mit der Kooperationsgestaltung zwischen Mitarbeiter_innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Untergeordnet thematisiert die vorliegende Arbeit des weiteren auftretende Schwierigkeiten in der Kooperation und Veränderungen, welche die Kooperation zukünftig verbessern und welche Auswirkungen dies auf die Praxis haben könnte. Im Rahmen einer qualitativen Studie wurden insgesamt zwölf Expert_innen, jeweils sechs aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der stationären Kinder- und Jugendhilfe, zu dieser Thematik befragt.

Schlussfolgernd lässt sich sagen, dass die Gestaltung der Kooperation stark von der Motivation der Mitarbeiter_innen und der Einrichtung abhängig ist. Kooperationsvereinbarungen zwischen den beiden Bereichen existieren nur vereinzelt und ein Austausch findet in der Regel nur auf Fallebene statt. Schwierigkeiten treten in der Kooperation vor allem auf der organisatorischen Ebene auf, was vor allem auf die strukturellen Rahmenbedingungen beider Systeme zurückzuführen ist. Die größte Herausforderung für die Kooperation stellen akute Krisen dar, welche nur selten konfliktfrei gelöst werden können. Für eine gelungene Kooperation braucht es vor allem Vertrauen, Wertschätzung und Interesse am jeweils anderen System. Eine verbesserte Kooperation wäre vor allem für die betreuten Kinder und Jugendlichen und deren Entwicklung förderlich. Um Kriterien für die Verbesserung der Kooperationsbeziehung beider Systeme zu finden sollten erfolgreich miteinander kooperierende Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der stationären Kinder- und Jugendhilfe befragt und deren Kooperationsstrategien untersucht werden, um diese auf andere Einrichtungen übertragen zu können.

„Psychische Störungen und Teilhabe im Kindesalter“ – diesem Thema geht die vorliegende Masterarbeit im Studiengang Therapeutische Soziale Arbeit der Hochschule Nordhausen nach und stellt hierfür zunächst eine theoretische Grundlage zur Verfügung, bevor die Untersuchung einer möglichen Aktivitäts- und Teilhabebeeinträchtigung bei Kindern mit psychischer Störung in ihren Facetten vorgestellt wird. Zentrale Frage wird sein, ob der Mini-ICF APP (6-12) Ratingbogen ein geeignetes Instrument zur Erfassung von Aktivitäts- und Teilhabebeeinträchtigungen bei Kindern mit psychischer Störung ist. Im Zentrum wird dafür die Anpassung des Mini-ICF-Ratings für Aktivitäts- und Partizipationsbeeinträchtigung bei psychischen Erkrankungen von Michael Linden, Stefanie Baron und Beate Muschalla (Mini-ICF APP) für das Kindesalter stehen. Bei diesem handelt es sich um ein Fremdbeurteilungsinstrument auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), wobei die in dieser Untersuchung vorgenommene Anpassung des Ratingbogens mithilfe der ICF Version für das Kindes- und Jugendalter erfolgen sollen (ICF-CY). Dabei werden jegliche Inhalte der ICF mit freundlicher Erlaubnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgedruckt. Alle Rechte liegen bei der WHO.

Als Grundlage für die Anpassung des Ratingbogens für das Kindesalter werden im ersten Kapitel zunächst entwicklungspsychologische Grundlagen dargestellt, wie sie für das Vorhaben relevant erscheinen. Daran anschließend werden im zweiten Kapitel psychische Störungen im Kindesalter thematisiert und Daten zur Epidemiologie und Prävalenz präsentiert. Diese entstammen den Ergebnissen der Befragung zum seelischen Wohlbefinden und Verhalten (BELLA) als Modul des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) zur psychischen Gesundheit und Lebensqualität des Robert-Koch-Instituts. Demnach zeigen rund 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen (drei bis 17 Jahre) Anzeichen für psychische Störungen (Hölling, Erhart, Ravens-Sieberer & Schlack 2007). Wichtiger Bestandteil dieses Kapitels ist weiter die Ausführung von den drei häufigen kinderpsychiatrischen Störungen Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS), Angststörungen und Störungen des Sozialverhaltens. Hierbei wird vorrangig auf die jeweilige Prävalenz und Symptomatik fokussiert.

Im dritten Kapitel werden die (drohende) seelische Behinderung und Teilhabebeeinträchtigungen bei psychischen Störungen im Kindesalter zunächst allgemein und anschließend konkreter für die hyperkinetische Störung, die Störung des Sozialverhaltens und Angststörungen im schulischen Kontext dargestellt. Weiter wird der § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) als Grundlage für Eingliederungshilfen für (drohend) seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mitsamt den rechtlichen Regelungen ausgeführt. Es wird das sozialrechtliche Verständnis einer (drohenden) seelischen Behinderung im Kindes- und Jugendalter sowie Leistungsvoraussetzungen und Ziele der Eingliederungshilfe beschrieben und auf die Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz und den seit Anfang 2018 neu eingeführten Behinderungsbegriff Bezug genommen. Angesichts der Forderung zur Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie im § 35a SGB VIII werden weiter zentrale Forderungen der Kommission Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften für eine gelingende Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie benannt. Im vierten Kapitel erfolgt eine Einführung in die Grundlagen der ICF/-CY. Hierzu gehören das biopsychosoziale Modell, die Gliederung und die Kodierung mithilfe der ICF/-CY. Zuletzt werden bestehende Möglichkeiten und Instrumente zur Erfassung von Teilhabebeeinträchtigungen bei psychischen Störungen aufgezeigt. Die Vorstellung der Untersuchung „Psychische Störung und Teilhabe im Kindesalter“ erfolgt in den Kapiteln fünf und sechs. Hierin werden zunächst der Hintergrund und die Relevanz des Themas erläutert sowie der aktuelle Forschungsstand aufgezeigt. Dem folgt die Darstellung des Forschungsprozesses als Anlehnung an eine Korrelationsstudie, mit dem Ziel, mögliche Teilhabebeeinträchtigungen im Kindesalter und bei psychischen Störungen anhand eines eigens angepassten Ratingbogens zu eruieren. Im Zentrum steht dabei das Vorgehen in der Entwicklung des Mini-ICF APP (6-12) Ratingbogens. Als zentrales Ergebnis der Untersuchung kann angeführt werden, dass sich dahingehend Unter schiede in den beurteilten Fähigkeiten zeigen, als dass Kinder mit diagnostizierter psychischer Störung eher als beeinträchtigt eingeschätzt wurden als die Kinder der Vergleichsgruppe. Es wurden Fähigkeiten mitunter als in einem Maß beeinträchtigt beurteilt, als das dies als relevante Beeinträchtigung oder Behinderung gewertet werden kann. Die beobachteten Zusammenhänge zwischen psychischer Störung und Aktivitäts- und Teilhabebeeinträchtigung konnten statistisch im Rahmen dieser Untersuchung jedoch nicht signifikant bestätigt werden. Die Kinder der Stichproben stammten von einer Grundschule (Vergleichsgruppe) und einer Kinder- und Jugendpsychiatrie (Untersuchungsgruppe). Insgesamt wurden Beurteilungen von 28 Kindern ausgewertet. Die Untersuchung einschließlich der Ergebnisse wie auch der entwickelte Mini-ICF APP (6-12) Ratingbogen wer den in der Diskussion abschließend kritisch reflektiert. Den Abschluss dieser Arbeit bildet ein zusammenfassendes Fazit.

N.N.

Theoretischer Hintergrund: Fachkräfte der sozialpsychiatrischen Versorgungslandschaft sind durch ihre Arbeit mit traumatisierter Klientel einem erhöhten Risiko von Sekundärtraumatisierung und Burnout ausgesetzt. Die Fähigkeit zur Selbstfürsorge stellt hierbei einen potenziellen Schutzfaktor dar.

Fragestellung: Im Fokus stehen die Fragen, inwieweit a) Traumata der Klient*innen eine Rolle in der alltäglichen sozialpsychiatrischen Arbeit spielen und b) Belastungsreaktionen (Sekundärtraumatisierung und Burnout) als Reaktion auf personen- und arbeitsbezogene Prädiktoren entstehen. Zudem wurde untersucht inwiefern die Fähigkeit zur Selbstfürsorge einen Einfluss auf die Entstehung dieser Belastungsreaktionen hat.

Methode: Mittels Fragebogenuntersuchung wird anhand einer Stichprobe von N=36 Fachkräften in Sozialpsychiatrischen Diensten im Raum Stuttgart ermittelt, welche arbeits- und personenbezogenen Faktoren in linearem Zusammenhang mit Sekundärtraumatisierung, Burnout und Selbstfürsorge stehen. Darüber hinaus werden intervenierende Effekte der Fähigkeit zur Selbstfürsorge auf die Entwicklung von Sekundärtraumatisierung und Burnout überprüft.

Ergebnisse: Mittels multipler linearer Regressionsanalysen zeigt sich sowohl ein positiver Zusammenhang zwischen der Betreuungsdauer (r²=.231, p=.021), als auch ein negativer Zusammenhang zwischen dem Alter der Fachkraft (r²=.231, p=.046) und dem Grad an Sekundärtraumatisierung. In Bezug auf den Grad an Burnout zeigen sich zwei negative lineare Zusammenhänge, zum einem mit dem Alter der Klient*innen (r²=.207, p=.048) und zum anderen mit dem Gefühl der fachlichen Stabilität (r²=.207, p=.034) der Fachkraft. Es fanden sich keine moderierenden Effekte der Fähigkeit zur Selbstfürsorge auf die Entstehung von Burnout und Sekundärtraumatisierung.

Schlussfolgerungen: Traumata der Klient*innen spielen eine bedeutsame Rolle in der alltäglichen Arbeit sozialpsychiatrischer Dienste im Raum Stuttgart und tragen zur Entwicklung von sekundärtraumatischen Symptomen sowie zu Burnout bei. Ein junges Alter der Fachkraft sowie eine längere Betreuungsdauer stellen Risikofaktoren einer Sekundärtraumatisierung dar. Ein junges Alter der Klientel sowie ein geringes Gefühl der fachlichen Stabilität der Fachkraft stellen Risikofaktoren für die Entstehung von Burnout dar. Die Fähigkeit zur Selbstfürsorge als Schutzfaktor konnte nicht belegt werden.

Die Studienlage zur Thematik der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten zeigt, dass in den Mitgliedszentren der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) eine erhebliche Differenz zwischen dem Bedarf und der vorhandenen Versorgungskapazität besteht. Dabei sind es die Psychosozialen Zentren, die die unzureichende Regelversorgung von Geflüchteten kompensieren. Jedoch ist ihre flächendeckende, bedarfsgerechte und ausreichende Finanzierung nicht sichergestellt. Die Leistung der Psychosozialen Zentren wird von der Politik nicht ausreichend anerkannt und finanziert, so dass der dringend benötigte Ausbau der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten durch diese spezialisierten Zentren ausgeschlossen erscheint.

Demgemäß war es das Ziel der vorliegenden Arbeit zu erforschen, welche Maßnahmen die Psychosozialen Zentren der BAfF ergriffen haben, um mit den vorhandenen Mitteln die gesteigerte Nachfrage seit 2016 zu kompensieren. Hierzu wurde in den Mitgliedszentren der BAfF eine quantitative Online-Befragung durchgeführt.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Mittel, welche den Zentren aktuell zur Versorgung der Geflüchteten zur Verfügung stehen, sehr heterogen verteilt sind. Ein „typisches“ Psychosoziales Zentrum lässt sich nicht aufzeigen. Zudem zeigte sich, dass annähernd alle Zentren mehrere konzeptionelle und/ oder organisatorische sowie Maßnahmen zur Vermittlung in die Regelversorgung ergriffen, um der gesteigerten Nachfrage seit 2016 gerecht zu werden. Dass die ergriffenen Maßnahmen tatsächlich die gewünschten Kompensierungseffekte nach sich zogen, konnte nur vereinzelt tendenziell aufgezeigt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse verdeutlichen, dass durch die Psychosozialen Zentren zwar vielfältige Maßnahmen ergriffen wurden, aber deren Effekte und Zielsetzung nicht hinreichend belegt werden kann.

Das Ziel der vorliegenden Masterarbeit ist es, die Notwendigkeit eines Konzeptes für Entwicklungsförderung in Kriseneinrichtungen für Säuglinge und Kleinkinder empirisch zu prüfen. In diesem Rahmen wurden fünf Fachpersonen aus Kriseneinrichtungen in Berlin befragt.

Die Ergebnisse decken Barrieren in der Zusammenarbeit von Kriseneinrichtungen mit Einrichtungen der Entwicklungsförderung auf. Es wird deutlich, dass die konzeptionelle Integration von Entwicklungsförderung in Kriseneinrichtungen von Fachkräften der Kriseneinrichtungen abgelehnt wird. Es ist empfehlenswert, eine Möglichkeit der Kooperation von Kriseneinrichtungen mit Einrichtungen der Entwicklungsförderung im Rahmen weiterer Forschung zu untersuchen.

FAQ

Du hast Fragen? Wir haben die Antworten:

Zum Studium im Bachelorstudiengang Digitales Verwaltungsmanagement gibt es vielfältige Zugangswege, nämlich:

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur),
  • fachgebundende Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • fachlich verwandte mindestens zweijährige Berufsausbildung + dreijährige Berufsausübung in fachlich verwandtem Bereich + erfolgreiches Probestudium (1-2 Semester),
  • Berufsausbildung + dreijährige Berufsausübung + bestandene Eingangsprüfung,
  • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder eine mit der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung (z. B. Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin) oder
  • Abschluss als staatl. gepr. Betriebswirt/-in oder staatl. gepr. Techniker/-in.

Die Fachhochschulreife kann je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen erworben werden, z. B. durch

  • Mittlere Reife + zweijährige Fachoberschule oder
  • Mittlere Reife + Berufsausbildung + einjährige Fachoberschule.

Wenn du nicht sicher bist, ob du zum Studium im Bachelorstudiengang Digitales Verwaltungsmanagement zugelassen werden kannst: Unser Studien-Service-Zentrum berät dich gern.

Nein. Es fallen keine Studiengebühren an. Allerdings sind bei Überschreitung der Gesamtregelstudienzeit um mehr als vier Semester Gebühren in Höhe von 500,00 Euro/Semester zu entrichten. Näheres dazu sowie Sonderregelungen findest du im Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 284).

Zu entrichten sind im Übrigen Beiträge für das Studierendenwerk in Höhe von 85,00 Euro/Semester, für die Studierendenschaft in Höhe von 5,00 Euro/Semester und für das Deutschland-Ticket in Höhe von 176,40 Euro/Semester, insgesamt also 266,40 Euro/Semester (Stand: Sommersemester 2025). Für das erste Semester fallen zusätzlich einmalig 20,00 Euro für die Thüringer Studierendenwerkskarte Thoska an.

Bitte bewirb dich online. Reiche dann die erforderlichen Unterlagen beim Studien-Service-Zentrum der Hochschule Nordhausen ein. Dies ist bis zum 30. September eines Jahres möglich, wenn du dein Studium zum Wintersemester beginnen möchtest, bzw. bis zum 31. März eines Jahres, wenn du dein Studium zum Sommersemester beginnen möchtest. Falls du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, kannst du dich immatrikulieren, sobald du die Beiträge für das erste Semester eingezahlt hast.

Wenn du in einem Arbeitsverhältnis im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche stehst, kannst du nach § 13 Immatrikulationsordnung für ein Teilzeitstudium immatrikuliert werden. Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester gezählt. Die Höhe des Semesterbeitrags bleibt durch das Teilzeitstudium unberührt. Du kannst dann mit halber Leistung pro Semester studieren und dich für das Studium dementsprechend mehr Zeit lassen. Allerdings handelt es sich bei dem Bachelorstudiengang Digitales Verwaltungsmanagement um einen Präsenzstudiengang. Eine Anwesenheitspflicht gibt es zwar nur bei sehr wenigen Modulen. Auch die anderen Module sind aber für ein Präsenzstudium konzipiert.

Ein berufsbegleitendes Studium wird sich dann gut bewältigen lassen, wenn du deinen Arbeitsplatz in Nordhausen oder Umgebung hast und die Arbeitszeit so flexibel gestalten kannst, dass die Teilnahme an Lehrveranstaltungen möglich ist. Weiterhin ist es wichtig, dass du während der Praxissemester entsprechend den Vorgaben der Praktikumsordnung eingesetzt werden kannst. Eine Studienberatung vorab ist anzuraten.

Der Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management ist kein dualer Studiengang. Du kannst den Studiengang ohne Ausbildungsvertrag mit einer öffentlichen Verwaltung absolvieren. Dies ist der Regelfall, für den der Studiengang konzipiert ist. Sollte jedoch eine Behörde mit dir einen Studienvertrag abschließen, der das Studium im Bachelorstudiengang Digitales Verwaltungsmanagement beinhaltet, oder dir dafür ein Stipendium gewähren, steht dem aus Sicht der Hochschule nichts entgegen.

Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an anderen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit zu denen, die sie ersetzen würden, keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen festgestellt und begründet werden können. Am besten, du nimmst diesbezüglich gleich zu Beginn des Studiums Kontakt mit dem Prüfungsamt auf.

Durch deine Ausbildung hast du Kompetenzen und Fähigkeiten außerhalb des Hochschulbereichs erworben. Eine Anrechnung solcher Kompetenzen und Fähigkeiten ist nur möglich, wenn sie den Kompetenzen und Fähigkeiten gleichwertig sind, die durch die betreffenden Module erworben und durch deren erfolgreichen Abschluss nachgewiesen werden sollen. Kriterien für die Anrechnung sind Inhalt, Niveau und Aktualität der Kompetenzen und Fähigkeiten. Die Gleichwertigkeit ist bei einer für Tätigkeiten auf der Ebene des mittleren Dienstes qualifizierenden Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (Stufe 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens) regelmäßig nicht gegeben.

Im Fall einer Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens) kommt eine Anrechnung jedoch in Betracht. Anrechnungen auf Praktika können nur erfolgen, soweit die anzurechnenden Tätigkeiten aufgrund ihres Inhalts und Niveaus üblicherweise von Beamten des gehobenen nicht-technischen Dienstes oder vergleichbaren Beschäftigten ausgeführt werden und eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in fachbezogenen Schwerpunktbereichen der Laufbahnaufgaben sichergestellt ist.

Der Bachelorstudiengang ist so konzipiert, dass er inhaltlich den Empfehlungen der Innenministerkonferenz vom 4./5./6. Dezember 2024 entspricht, sodass – vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung – eine Verbeamtung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Anschluss möglich sein solle.

Die Mitglieder des Fachschaftsrates

FunktionName
1. VorsitzenderJonathan Eichenberg
2. VorsitzendeHanna Zose
3. VorsitzenderJulian Günnewich
KasseJan Malte Freiling
stellv. KasseAnna Prinz
HaushaltAnna-Lena Garbe
stellv. HaushaltSascha Ullrich
ÖffentlichkeitsarbeitLuca Fries
BeisitzerLisa Hirschberger
BeisitzerAnna Lubik
BeisitzerRaphael Schreibauer

Aufgaben

Gremien

Fachschaft

Die Fachschaft ist eine nicht-rechtsfähige Teilkörperschaft der Studentenschaft. Alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Studiengänge Public Management, Public Management & Governance und Digitales Verwaltungsmanagement bilden eine Fachschaft.

Fachschaftsrat

Jede Fachschaft wählt einmal im Jahr die Vertreter für den jeweiligen Fachschaftsrat. Der Fachschaftsrat ist das ausführende Organ der Fachschaft. Er vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule und der ihr angeschlossenen Organe. Der Fachschaftsrat besteht aus mindesten drei und maximal sieben Studenten.  

Fachschaftsvollversammlung

Die Fachschaftsvollversammlung berät in Fragen, die die Fachschaft betreffen. Sie ist berechtigt, Empfehlungen an den Fachschaftsrat zu geben, die Durchführung einer Urabstimmung zu beschließen und Einspruch gegen Beschlüsse des Fachschaftsrates einzulegen. Die Fachschaftsvollversammlung wird auf Beschluss des Fachschaftsrates oder auf Antrag der Mitglieder der Fachschaft vom Fachschaftsrat einberufen.

Die Fachschaftsvollversammlung wird hochschulöffentlich durchgeführt. Stimmberechtigt bei der Fachschaftsvollversammlung sind alle zur Fachschaft gehörenden Studierenden.

Kontakt

Ihr erreicht uns unter der Fachschaftsrat-Mail-Adresse:  

Möchtet Ihr ein Thema einreichen? Dann ebenfalls über die genannte Mail-Adresse des Fachschaftsrates.

Zudem könnt ihr uns selbstverständlich jederzeit persöhnlich ansprechen.

Hochschule Nordhausen
FSR Public Management, Public Management & Governance und Digitales Verwaltungsmanagement
Weinberghof 4 
99734 Nordhausen 

Dokumente

Fachschaftsordnung

Diese Ordnung wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Nordhausen, Ausgabe 4/2009 veröffentlicht, eine erste Änderung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Nordhausen, Ausgabe 1/2020.

Studiendekan

Weitere Professorinnen und Professoren

Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)

Praktikumsbeauftragte

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Prüfungsausschuss Public Management

Stand: März 2025

Das Studium besteht aus Pflicht- und Ergänzungsmodulen. Die Pflichtmodule umfassen Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften (26%), Informatik (18%), Rechtswissenschaft (36%), Politikwissenschaft, Soziologie und Sozialpsychologie (6%), Statistik (4%) und Kommunikation (10%). Im 5. Fachsemester wählst du nach persönlichem Interesse fünf Ergänzungsmodule und das Thema der Studienarbeit, im 7. Fachsemester das Thema der Bachelorarbeit.

Der Studiengang enthält zwei Praxissemester, wodurch ein starker Praxisbezug gewährleistet wird. Hierdurch hast du im Anschluss an das Studium hervorragende Berufsaussichten. Ein besonderes Angebot der Hochschule Nordhausen ist, dass Studien- und Praktikumssemester auch im Ausland möglich sind.

Aufbau des Studiums

Wenn du das Studium zum Wintersemester beginnst, was der Regelfall ist, dann studierst du nach folgendem Studienplan:

Du kannst das Studium alternativ auch zum Sommersemester beginnen. Du absolvierst dann dieselben Module, nur in einer anderen Reihenfolge. In diesem Fall sieht dein Studienverlauf so aus:


Ergänzungsmodule

Als Ergänzungsmodule (oben grün umrandet) wählst du fünf Module, darunter mindestens drei digitalspezifische.

In der Regel werden folgende Ergänzungsmodule angeboten:

a) Digitalspezifische Ergänzungsmodule:

b) Weitere Ergänzungsmodule:

Berufspraktisches Studium

Praxiserfahrungen im Studium sind für den späteren Berufseinstieg von großer Bedeutung. Sie sind inzwischen zum wichtigsten Auswahlkriterium für Arbeitgeber geworden. Ein „Pluspunkt“ des Studiengangs ist daher, dass es gleich zwei von der Hochschule betreute Praxissemester gibt, wobei insbesondere im zweiten auch ein Auslandsaufenthalt möglich ist.

Als handlungsorientierte Ausbildungsabschnitte sollen die Praxissemester Bezüge zwischen den Theorie- und Anwendungsbereichen des Public Managements verdeutlichen. Unter wissenschaftlicher Anleitung erkundest du die Berufspraxis und machst sie zum Gegenstand Reflexion. Die Ergebnisse kannst du in deine wissenschaftliche Arbeit einbringen.

Das Praktikum im 4. Fachsemester leistet du in der allgemeinen inneren Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden). Es kann auf verschiedene Behörden aufgeteilt werden und soll einen breiten Überblick über die Aufgaben der Behörde(n) und die Formen des Verwaltungshandelns geben. Verwaltungsvorgänge sollen unter Anwendung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten selbstständig bearbeitet und bis zur Entscheidungsreife aufbereitet werden. Dabei werden erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten an der Wirklichkeit gemessen, und das weitere Studium kann ausgehend von Fragen der Praxis gezielter angegangen werden.

Das Praktikum im 7. Fachsemester kannst du in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in einer sonstigen öffentlichen Einrichtung oder einem privatwirtschaftlichen Unternehmen mit engem Bezug zum öffentlichen Sektor absolvieren, auch im Ausland. Die Tätigkeiten im Praktikum sollen sich auf Arbeitsbereiche erstrecken, die die digitale Transformation der Verwaltung, die Erbringung digitaler Leistungen oder den Betrieb digitaler Infrastruktur betreffen oder sonst spezifische Digitalkompetenzen erfordern, deren Erwerb durch das Studium vorgesehen ist.Verbunden mit dem Praktikum erstellt du die Bachelorarbeit, in der Regel über ein konkretes Thema aus dem Bereich der Praktikumseinrichtung. Unter Umständen kann dieses abschließende Praktikum auch die Chance bieten, in eine anschließende feste Anstellung einzumünden.

Beide Praxissemester werden jeweils durch die Hochschule betreut. Zum einen stellt die Hochschule dir eine Fachbetreuerin oder eine Fachbetreuer. Sie oder er hält den persönlichen Kontakt zur Praktikumseinrichtung und zur dir, unterstützt dich bei Bedarf fachlich und wertet mit dir die Erfahrungen im Praktikum aus. Zum anderen finden begleitende Seminarveranstaltungen in der Hochschule statt, in denen neben der wissenschaftlichen Begleitung der Praktika berufspraktische Themen erörtert werden.

Studiendekan

Professorinnen und Professoren

Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)

Praktikumsbeauftragte

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Prüfungsausschuss Public Management

Stand: September 2025

Studiendekan und Sekretariat

Professorinnen und Professoren

Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)

Praktikumsbeauftragte

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Prüfungsausschuss Public Management

Stand: März 2025

FAQ

Nachfolgend findest du zusammengefasst einige Fragen zum Masterstudiengang Public Management & Governance, die häufig Gegenstand der Studienberatung sind. Solltest du weitere Fragen haben, beantworten wir dir diese selbstverständlich gerne.

Ein konsekutiver Masterstudiengang baut inhaltlich auf einem berufsqualifizierenden Studiengang auf und dient dazu, diesen fachlich fortzuführen und/oder fachübergreifend zu erweitern.

Ja. Für die Zulassung in den Masterstudiengang Public Management & Governance die Bezeichnung des akademischen Grades des Erststudiums keine Rolle.

Nein. Da es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt, fallen keine Studiengebühren an. Allerdings sind bei Überschreitung der Gesamtregelstudienzeit des ersten absolvierten Studiengangs sowie des konsekutiven Masterstudiengangs Mehrfachgebühren zu entrichten. Näheres dazu sowie Sonderregelungen findest du im Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz (ThürHGEG). Zu entrichten sind im Übrigen Beiträge für das Studierendenwerk in Höhe von 85,00 Euro/Semester, für die Studierendenschaft in Höhe von 5,00 Euro/Semester, für das Deutschlandticket 176,40 Euro/Semester, insgesamt also 266,40 Euro/Semester (Stand: Sommersemester 2025). Für das erste Semester fallen zusätzlich einmalig 20,00 Euro für die Thüringer Studierendenwerkskarte Thoska an, soweit du nicht aus deinem vorangegangenen Studium bereits eine solche hast.

Bitte bewirb dich online. Reiche dabei die erforderlichen Unterlagen beim Studien-Service-Zentrum der Hochschule Nordhausen ein. Dies ist bis zum 28. Februar (im Fall des Studienbeginns zum Sommersemester) und bis zum 31. August (im Fall des Studienbeginns zum Wintersemester) möglich. Falls du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, erhältst du dann einen Zulassungsbescheid, der dich zur Immatrikulation berechtigt, sobald du die Beiträge für das erste Semester eingezahlt hast. Sollten Brückenmodule zu absolvieren sein, ist dies auf dem Zulassungsbescheid angegeben.

Ja, dies ist möglich. Soweit zu erwarten ist, dass du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen wirst, erhältst du einen Zulassungsbescheid, der unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen steht. Du kannst dich dann immatrikulieren, sobald du die Beiträge für das erste Semester eingezahlt hast, muss die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen dann aber bis zum 31. Dezember (bei Immatrikulation zum Wintersemester) bzw. 30. Juni (bei Immatrikulation zum Sommersemester) nachweisen. Soweit du an der Hochschule Nordhausen immatrikuliert bist, darfst du die Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs bereits besuchen.

Entsprechend internationaler Anforderungen werden für einen Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums 300 ECTS-Punkte benötigt. Diese werden üblicherweise durch Kombination von Studiengängen mit Regelstudienzeiten von insgesamt zehn Semestern erworben (30 ECTS- Punkte/Semester). Der Masterstudiengang Public Management & Governance umfasst ein Studienvolumen von 90 ECTS-Punkten. Solltest du durch ein erstes berufsqualifizierendes Studium weniger als 210 ECTS-Punkte erworben haben – dies trifft üblicherweise auf Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern zu –, sind die fehlenden ECTS-Punkte durch Brückenmodule zu erwerben. Solltest du 210 ECTS-Punkte bereits erworben haben, können Brückenmodule dennoch erforderlich sein, um eine konsekutive Fortführung des ersten berufsqualifizierenden Studiums zu ermöglichen (Qualifikationsanpassung).

In der Regel kannst du dir die Brückenmodule aus dem reichhaltigen Angebot unserer Studiengänge nach deinen Interessen aussuchen. Es können nur keine Module als Brückenmodule gewählt werden, die bereits durch das bisherige Studium abgedeckt sind.

Wenn du nach der Studienvariante für Absolventinnen und Absolventen eines verwaltungs-, wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Erststudiums studierst und weniger als 10 ECTS-Punkte durch betriebswirtschaftliche Inhalte aus den Gebieten Personal, Organisation, Investition, Finanzierung, Rechnungswesen, Controlling und/oder Management erworben hast, kannst du mit der Auflage zugelassen werden, entsprechende Module im Rahmen der Brückenmodule oder im Rahmen der Ergänzungsmodule des Masterstudiengangs nachzuholen.

Wenn du nach der Studienvariante für Absolventinnen und Absolventen eines verwaltungs-, wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Erststudiums studierst und weniger als 10 ECTS-Punkte durch Inhalte aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts erworben hast, kannst du mit der Auflage zugelassen werden, entsprechende Module im Rahmen der Brückenmodule oder im Rahmen der Ergänzungsmodule des Masterstudiengangs nachzuholen.

Du wirst mit Beginn des Studiums an der Hochschule Nordhausen in den Masterstudiengang immatrikuliert. Du kannst ab dem ersten Semester bereits Module des Masterstudiengangs absolvieren. Die Brückenmodule absolvierst du begleitend bis zur Anmeldung zur Masterarbeit. Solltest du Brückenmodule im Umfang von 30 ECTS-Punkte nachholen haben (insbesondere wenn du im ersten berufsqualifizierenden Studium nur 180 ECTS-Punkte erworben hast), wirst du für das Masterstudium in der Regel vier Semester benötigen. Einzelne Brückenmodule lassen sich in der Regel ohne Verlängerung der Studiendauer „nebenher“ absolvieren (natürlich mit „Überstunden“).

Der Masterstudiengang eröffnet den Zugang zum höheren Dienst und ist damit auch in dieser Hinsicht den Masterstudiengängen an Universitäten gleichgestellt. Allerdings darf der „Zugang zum höheren Dienst“ nicht mit einer „Laufbahnbefähigung“ verwechselt werden, wie sie zum Beispiel im Folge des Abschlusses unseres Bachelorstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst erlangt werden kann. Während im Bachelorstudiengang die beiden Praxissemester dem Vorbereitungsdienst entsprechen und die Bachelorprüfung die Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ersetzen kann, müsste zur Erlangung der „Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst“ an das Masterstudium noch ein Vorbereitungsdienst (Verwaltungsreferendariat) sowie eine Laufbahnprüfung angeschlossen werden. Allerdings kommt nach Abschluss des Masterstudiengangs eine Anstellung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in einer dem höheren Dienst entsprechenden Entgeltgruppe (EG 13 TVöD/TV-L) in Betracht sowie eine spätere Verbeamtung. Hierzu haben der Bund und die Länder für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterschiedliche Regelungen getroffen. Üblicherweise ist eine Verbeamtung nach zweieinhalb oder drei Jahren Tätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf der Ebene des höheren Dienstes möglich.