Home | Familienhebammen + Anschlussprojekt Stellungnahme zu den Empfehlungen für eine kommunale Konzeption von gesundheitsorientierter Familienbegleitung
Projektbezeichnung: | Familienhebammen + Anschlussprojekt Stellungnahme zu den Empfehlungen für eine kommunale Konzeption von gesundheitsorientierter Familienbegleitung |
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Laufzeit: | 12/2014 – 04/2015 |
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Drittmittelgeber*innen: | Nationales Zentrum für Frühe Hilfen (NZFH) der BZgA |
Für das Nationale Zentrum für Frühe Hilfen wurde 2014 eine Rechtsexpertise zum Einsatz von Familienhebammen erstellt. Das Projekt beinhaltete schwerpunktmäßig die Klärung offener Rechtsfragen – Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht – zum Einsatz von Familienhebammen (und anderer Gesundheitsfachberufe). In Zusammenarbeit mit dem DIJUF wurden diese rechtlichen Aspekte und Fragen dazu, wann Familienhebammen selbständig bzw. angestellt sind, welche Sozialversicherungs- und Steuerpflichten sie treffen, untersucht. Die drei daraus entstandenen rechtlichen Gutachten wurden mit Projektabschluss im April 2015 vom NZFH veröffentlicht.
Ziel der Expertise war es, Rechts- und Handlungssicherheit der Akteure aller Ebenen herzustellen, die mit der Qualifizierung oder dem Einsatz von Familienhebammen und anderer Gesundheitsfachberufe (welcher Fördergegenstand der Bundesinitiative Frühe Hilfen ist) befasst sind. Dies betrifft die Bundes- und Landesebene sowie kommunale Akteure in Ämtern (Jugendämter, Gesundheitsämter) wie freie Träger. Neben der Publikation der Rechtsgutachten werden diese auch auf Tagungen / Vortragsveranstaltungen eingebunden und erläutert.
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