Die Hochschulversammlung ist das zentrale Kollegialorgan der Hochschule Nordhausen (HSN) und nimmt die einem Konzil, Senat oder Kuratorium obliegenden Aufgaben nach ThürHG wahr. Sie ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung an der HSN.
Die Zusammensetzung der Hochschulversammlung regelt § 8 der Grundordnung der HSN.
Mitglieder der Hochschulversammlung
Mitglieder mit Stimm- und Antragsrecht
Vorsitzender
Prof. Dr. Jörg Wagner (Präsident)
Gruppe der Professorinnen und Professoren (Amtszeit 01.10.2025 bis 30.09.2028)
Prof. Dr. Gernot Kaiser (ständiger Vertreter)
Prof. Dr. Louisa Arnold (ständige Vertreterin)
Prof. Dr. Viktor Wesselak (ständiger Vertreter)
Prof. Dr. Viola Sporleder-Geb (ergänzende Vertreterin)
Prof. Dr. Sebastian Schmidt (ergänzender Vertreter)
Prof. Dr. Andreas Bergknapp (ergänzender Vertreter)
Gruppe der Studierenden (Amtszeit 01.10.2025 bis 30.09.2026)
Renate Ramtke
Jonathan Eichenberg
Hanna Zosel
Gruppe der Mitarbeitenden (Amtszeit 01.10.2025 bis 30.09.2028)
Robert Makarinus
Dr. Anja Schreiber
Kathleen Hahnemann
Externe Mitglieder mit Stimmrecht (Amtszeit 02.10.2025 bis 01.10.2028)
Für erfolgreich erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte nach dem „European Credit Transfer and Accumulation System – Europäisches System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulation von Studienleistungen“ (ECTS) erworben.
Die ECTS-Punkte spiegeln den durchschnittlichen Lernaufwand wider. Ein ECTS-Punkt entspricht einem Lernaufwand von 30 Zeitstunden.
Anhand der ECTS-Punkte sind die Studien- und Prüfungsleistungen international vergleichbar.
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