FAQ

Du hast Fragen? Wir haben die Antworten:

Zum Studium im Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management gibt es vielfältige Zugangswege, nämlich:

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur),
  • fachgebundende Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • fachlich verwandte mindestens zweijährige Berufsausbildung + dreijährige Berufsausübung in fachlich verwandtem Bereich + erfolgreiches Probestudium (1-2 Semester),
  • Berufsausbildung + dreijährige Berufsausübung + bestandene Eingangsprüfung,
  • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder eine mit der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung (z. B. Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin) oder
  • Abschluss als staatl. gepr. Betriebswirt/-in oder staatl. gepr. Techniker/-in.

Die Fachhochschulreife kann je nach Bundesland auf unterschiedlichen Wegen erworben werden, z. B. durch

  • Mittlere Reife + zweijährige Fachoberschule oder
  • Mittlere Reife + Berufsausbildung + einjährige Fachoberschule.

Wenn du nicht sicher bist, ob du zum Studium im Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management zugelassen werden kannst: Unser Studien-Service-Zentrum berät dich gern.

Nein. Es fallen keine Studiengebühren an. Allerdings sind bei Überschreitung der Gesamtregelstudienzeit um mehr als vier Semester Gebühren in Höhe von 500,00 Euro/Semester zu entrichten. Näheres dazu sowie Sonderregelungen findest du im Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 284).

Zu entrichten sind im Übrigen Beiträge für das Studierendenwerk in Höhe von 85,00 Euro/Semester, für die Studierendenschaft in Höhe von 5,00 Euro/Semester und für das Deutschland-Ticket in Höhe von 176,40 Euro/Semester, insgesamt also 266,40 Euro/Semester (Stand: Sommersemester 2025). Für das erste Semester fallen zusätzlich einmalig 20,00 Euro für die Thüringer Studierendenwerkskarte Thoska an.

Bitte bewirb dich online. Reiche dann die erforderlichen Unterlagen beim Studien-Service-Zentrum der Hochschule Nordhausen ein. Dies ist bis zum 30. September eines Jahres möglich, wenn du dein Studium zum Wintersemester beginnen möchtest, bzw. bis zum 31. März eines Jahres, wenn du dein Studium zum Sommersemester beginnen möchtest. Falls du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, erhältst du dann einen Zulassungsbescheid, der dich zur Immatrikulation berechtigt, sobald du die Beiträge für das erste Semester eingezahlt hast.

Wenn du in einem Arbeitsverhältnis im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche stehst, kannst du nach § 13 Immatrikulationsordnung für ein Teilzeitstudium immatrikuliert werden. Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester gezählt. Die Höhe des Semesterbeitrags bleibt durch das Teilzeitstudium unberührt. Du kannst dann mit halber Leistung pro Semester studieren und dich für das Studium dementsprechend mehr Zeit lassen. Allerdings handelt es sich bei dem Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management um einen Präsenzstudiengang. Eine Anwesenheitspflicht gibt es zwar nur bei sehr wenigen Modulen. Auch die anderen Module sind aber für ein Präsenzstudium konzipiert.

Ein berufsbegleitendes Studium wird sich dann gut bewältigen lassen, wenn du deinen Arbeitsplatz in Nordhausen oder Umgebung hast und die Arbeitszeit so flexibel gestalten kannst, dass die Teilnahme an Lehrveranstaltungen möglich ist. Weiterhin ist es wichtig, dass du während der Praxissemester entsprechend den Vorgaben der Praktikumsordnung eingesetzt werden kannst. Eine Studienberatung vorab ist anzuraten.

Der Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management ist kein dualer Studiengang. Du kannst den Studiengang ohne Ausbildungsvertrag mit einer öffentlichen Verwaltung absolvieren. Dies ist der Regelfall, für den der Studiengang konzipiert ist. Sollte jedoch eine Behörde mit dir einen Studienvertrag abschließen, der das Studium im Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management beinhaltet, oder dir dafür ein Stipendium gewähren, steht dem aus Sicht der Hochschule nichts entgegen.

Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an anderen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit zu denen, die sie ersetzen würden, keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen festgestellt und begründet werden können. Am besten, du nimmst diesbezüglich gleich zu Beginn des Studiums Kontakt mit dem Prüfungsamt auf.

Durch deine Ausbildung hast du Kompetenzen und Fähigkeiten außerhalb des Hochschulbereichs erworben. Eine Anrechnung solcher Kompetenzen und Fähigkeiten ist nur möglich, wenn sie den Kompetenzen und Fähigkeiten gleichwertig sind, die durch die betreffenden Module erworben und durch deren erfolgreichen Abschluss nachgewiesen werden sollen. Kriterien für die Anrechnung sind Inhalt, Niveau und Aktualität der Kompetenzen und Fähigkeiten. Die Gleichwertigkeit ist bei einer für Tätigkeiten auf der Ebene des mittleren Dienstes qualifizierenden Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (Stufe 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens) regelmäßig nicht gegeben.

Im Fall einer Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens) kommt eine Anrechnung jedoch in Betracht. Anrechnungen auf Praktika können nur erfolgen, soweit die anzurechnenden Tätigkeiten aufgrund ihres Inhalts und Niveaus üblicherweise von Beamten des gehobenen nicht-technischen Dienstes oder vergleichbaren Beschäftigten ausgeführt werden und eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in fachbezogenen Schwerpunktbereichen der Laufbahnaufgaben sichergestellt ist.

Der Bachelorstudiengang entspricht inhaltlich den Anforderungen aus dem Positionspapier der Innenministerkonferenz vom 23./24. Juni 2005. Damit handelt es sich um einen unmittelbar für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in Thüringen qualifizierenden Studiengang (§ 22 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz – ThürLaufbG). Die Laufbahnbefähigung erwirbst du, indem die Behörde, die dich verbeamten möchte, diese nach dem Laufbahnrecht des Bundes oder des jeweiligen Landes anerkennt. Dies ist ein förmliches Verfahren in der Verantwortung der Einstellungsbehörde. Das Ablegen einer gesonderten Prüfung ist nach erfolgreichem Absolvieren des Bachelorstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management zum Erwerb der Laufbahnbefähigung nicht erforderlich.

Das ist dein Studiengang!

Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management (B.A.)