Willkommen beim StuRa Nordhausen

Vorsitz & Co.

Position

Name

1. Vorsitzende

Valerie Therese Hauser

2. Vorsitzender

Maximilian Merkel

3. Vorsitzender

Vincent Kaßner

Haushaltsverantwortliche

Franziska Fäustel

Kassenverantwortliche

Hanna Birk

Stellv. Haushaltsverantwortliche

Luca Eichhorn

Stellv. Kassenverantwortlicher

Tobias Mann

Beisitzer

Jerome Alexander Lulaj

Öffentliche Sitzungen

Wir plenieren aktuell jeden Mittwoch um 16 Uhr im Stura-Haus (Haus 13).
Es ist auch möglich online an unseren Sitzungen teilzunehmen. Hier geht´s zur Sitzung:
webconf.hs-nordhausen.de/b/tma-kjh-izs-tca

Ihr wollt ein bestimmtes Thema ansprechen, einen Workshop, ein Event oder ein Konzert veranstalten? Dann kommt gerne bei unserer Sitzung vorbei oder schreibt eine Mail an: sturahs-nordhausen.de 

Die Sitzungsprotokolle und Neuigkeiten findet Ihr in unserem Moodle-Ordner: https://moodle.hs-nordhausen.de/course/index.php?categoryid=41 

Folgt uns gerne auch auf Instagram @stura_ndh.

Du fragst dich: Was ist der StuRa?

Der Studierendenrat ist das höchste gewählte Gremium, das ausschließlich von Studierenden der HSN gewählt wird. Jeweils im Wintersemester werden die Mitglieder für 1 Jahr gewählt.

Die Aufgaben des Studierendenrates sind:

  1. Der Studierendenrat sichert im Rahmen der Aufgaben der Studierendenschaft deren Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht gegenüber der Leitung und den Gremien der Hochschule Nordhausen sowie bei Entscheidungen öffentlicher Stellen, welche die Studierenden betreffen.
     
  2. Der Studierendenrat hat folgende Aufgaben:
    • Beschlüsse zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu fassen,
    • Satzung der Studierendenschaft einschließlich Ergänzungsordnungen zu erstellen,
    • Beschlüsse zur Änderungen dieser Satzung und deren Ergänzungsordnungen zu fassen,
    • den Vorstand und die Finanzverantwortlichen des Studierendenrates zu wählen sowie über deren Entlastung zu entscheiden,
    • die Wahl der Vertreter der Studierendenschaft für sonstige, die Studierendenschaft berührende Organe und Gremien, auch derer, die außerhalb der Hochschule Nordhausen stehen, sofern dem nicht andere Bestimmungen entgegenstehen, Beschluss über die Auflösung des Studierendenrates mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder, Durchführung von Urabstimmungen und Vollversammlungen.
    • Förderung der politischen Bildung
    • Wahrnehmung hochschulpolitischer Belange der Studierenden
    • Wahrnehmung der fachlichen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden
    • Förderung des freiwilligen Studentensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist
  3. Der Studierendenrat vertritt die Studierendenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretung wird von zwei Mitgliedern des Studierendenrates, darunter mindestens ein Mitglied des Vorstandes, gemeinschaftlich wahrgenommen.

Ihr steht im Konflikt mit dem StuRa?

Dann kontaktiert die Schiedskommission unter schiedskommissionhs-nordhausen.de

Die Schiedskommission setzt sich dafür ein, Konflikte oder Unstimmigkeiten zu klären.