FAQ

Nachfolgend findest du zusammengefasst einige Fragen zum Masterstudiengang Public Management & Governance, die häufig Gegenstand der Studienberatung sind. Solltest du weitere Fragen haben, beantworten wir dir diese selbstverständlich gerne.

Ein konsekutiver Masterstudiengang baut inhaltlich auf einem berufsqualifizierenden Studiengang auf und dient dazu, diesen fachlich fortzuführen und/oder fachübergreifend zu erweitern.

Ja. Für die Zulassung in den Masterstudiengang Public Management & Governance die Bezeichnung des akademischen Grades des Erststudiums keine Rolle.

Nein. Da es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt, fallen keine Studiengebühren an. Allerdings sind bei Überschreitung der Gesamtregelstudienzeit des ersten absolvierten Studiengangs sowie des konsekutiven Masterstudiengangs Mehrfachgebühren zu entrichten. Näheres dazu sowie Sonderregelungen findest du im Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz (ThürHGEG). Zu entrichten sind im Übrigen Beiträge für das Studierendenwerk in Höhe von 85,00 Euro/Semester, für die Studierendenschaft in Höhe von 5,00 Euro/Semester, für das Deutschlandticket 176,40 Euro/Semester, insgesamt also 266,40 Euro/Semester (Stand: Sommersemester 2025). Für das erste Semester fallen zusätzlich einmalig 20,00 Euro für die Thüringer Studierendenwerkskarte Thoska an, soweit du nicht aus deinem vorangegangenen Studium bereits eine solche hast.

Bitte bewirb dich online. Reiche dabei die erforderlichen Unterlagen beim Studien-Service-Zentrum der Hochschule Nordhausen ein. Dies ist bis zum 28. Februar (im Fall des Studienbeginns zum Sommersemester) und bis zum 31. August (im Fall des Studienbeginns zum Wintersemester) möglich. Falls du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, erhältst du dann einen Zulassungsbescheid, der dich zur Immatrikulation berechtigt, sobald du die Beiträge für das erste Semester eingezahlt hast. Sollten Brückenmodule zu absolvieren sein, ist dies auf dem Zulassungsbescheid angegeben.

Ja, dies ist möglich. Soweit zu erwarten ist, dass du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen wirst, erhältst du einen Zulassungsbescheid, der unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen steht. Du kannst dich dann immatrikulieren, sobald du die Beiträge für das erste Semester eingezahlt hast, muss die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen dann aber bis zum 31. Dezember (bei Immatrikulation zum Wintersemester) bzw. 30. Juni (bei Immatrikulation zum Sommersemester) nachweisen. Soweit du an der Hochschule Nordhausen immatrikuliert bist, darfst du die Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs bereits besuchen.

Entsprechend internationaler Anforderungen werden für einen Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums 300 ECTS-Punkte benötigt. Diese werden üblicherweise durch Kombination von Studiengängen mit Regelstudienzeiten von insgesamt zehn Semestern erworben (30 ECTS- Punkte/Semester). Der Masterstudiengang Public Management & Governance umfasst ein Studienvolumen von 90 ECTS-Punkten. Solltest du durch ein erstes berufsqualifizierendes Studium weniger als 210 ECTS-Punkte erworben haben – dies trifft üblicherweise auf Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern zu –, sind die fehlenden ECTS-Punkte durch Brückenmodule zu erwerben. Solltest du 210 ECTS-Punkte bereits erworben haben, können Brückenmodule dennoch erforderlich sein, um eine konsekutive Fortführung des ersten berufsqualifizierenden Studiums zu ermöglichen (Qualifikationsanpassung).

In der Regel kannst du dir die Brückenmodule aus dem reichhaltigen Angebot unserer Studiengänge nach deinen Interessen aussuchen. Es können nur keine Module als Brückenmodule gewählt werden, die bereits durch das bisherige Studium abgedeckt sind.

Wenn du nach der Studienvariante für Absolventinnen und Absolventen eines verwaltungs-, wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Erststudiums studierst und weniger als 10 ECTS-Punkte durch betriebswirtschaftliche Inhalte aus den Gebieten Personal, Organisation, Investition, Finanzierung, Rechnungswesen, Controlling und/oder Management erworben hast, kannst du mit der Auflage zugelassen werden, entsprechende Module im Rahmen der Brückenmodule oder im Rahmen der Ergänzungsmodule des Masterstudiengangs nachzuholen.

Wenn du nach der Studienvariante für Absolventinnen und Absolventen eines verwaltungs-, wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Erststudiums studierst und weniger als 10 ECTS-Punkte durch Inhalte aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts erworben hast, kannst du mit der Auflage zugelassen werden, entsprechende Module im Rahmen der Brückenmodule oder im Rahmen der Ergänzungsmodule des Masterstudiengangs nachzuholen.

Du wirst mit Beginn des Studiums an der Hochschule Nordhausen in den Masterstudiengang immatrikuliert. Du kannst ab dem ersten Semester bereits Module des Masterstudiengangs absolvieren. Die Brückenmodule absolvierst du begleitend bis zur Anmeldung zur Masterarbeit. Solltest du Brückenmodule im Umfang von 30 ECTS-Punkte nachholen haben (insbesondere wenn du im ersten berufsqualifizierenden Studium nur 180 ECTS-Punkte erworben hast), wirst du für das Masterstudium in der Regel vier Semester benötigen. Einzelne Brückenmodule lassen sich in der Regel ohne Verlängerung der Studiendauer „nebenher“ absolvieren (natürlich mit „Überstunden“).

Der Masterstudiengang eröffnet den Zugang zum höheren Dienst und ist damit auch in dieser Hinsicht den Masterstudiengängen an Universitäten gleichgestellt. Allerdings darf der „Zugang zum höheren Dienst“ nicht mit einer „Laufbahnbefähigung“ verwechselt werden, wie sie zum Beispiel im Folge des Abschlusses unseres Bachelorstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst erlangt werden kann. Während im Bachelorstudiengang die beiden Praxissemester dem Vorbereitungsdienst entsprechen und die Bachelorprüfung die Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ersetzen kann, müsste zur Erlangung der „Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst“ an das Masterstudium noch ein Vorbereitungsdienst (Verwaltungsreferendariat) sowie eine Laufbahnprüfung angeschlossen werden. Allerdings kommt nach Abschluss des Masterstudiengangs eine Anstellung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in einer dem höheren Dienst entsprechenden Entgeltgruppe (EG 13 TVöD/TV-L) in Betracht sowie eine spätere Verbeamtung. Hierzu haben der Bund und die Länder für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterschiedliche Regelungen getroffen. Üblicherweise ist eine Verbeamtung nach zweieinhalb oder drei Jahren Tätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf der Ebene des höheren Dienstes möglich.

Das ist dein Studiengang!

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Public Management & Governance (M.A.)