Um ein praxisorientiertes Lernen zu gewährleisten, ist ein berufspraktisches Studium integriert. Es besteht aus einem durch die Hochschule betreuten Berufspraktikum und einem Seminar zum Berufspraktikum.

Der Beginn des Praktikums und der Praktikumsplatz sind vorab vom Zentralen Praktikantenamt (Ansprechpartner: Frau Bargfrede) auf der Basis des ausgefüllten Formulars (zum Ausfüllen herunterladen und lokal speichern) zu genehmigen.

Regelungen über die Zulassungsvoraussetzungen, Durchführung und Anerkennung des Berufspraktikums sind in der Praktikumsordnung (Anlage 3 der Studienordnung) und der Prüfungsordnung des Studiengangs festgehalten.