Home | Onboarding-Mappe | Interessenvertretungen, Beiräte und Beauftragte
An der Hochschule Nordhausen gibt es Expertinnen und Experten für die Koordination und Gewährleistung von bestimmten Aufgaben und Zuständigkeiten. Sie agieren als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um verschiedene Aufgaben und Zuständigkeiten zu koordinieren sowie zu gewährleisten, dass der Hochschulbetrieb reibungslos verläuft. Diese Beauftragten sind Expertinnen und Experten in ihren jeweiligen Bereichen und agieren als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende.
Neben der Hochschulversammlung und den beiden Fachbereichsräten gibt es verschiedene Beiräte für unterschiedliche Themenbereiche an unserer Hochschule.
Dazu gehören: der Forschungs-, Medien-, Lehr- und Bibliotheksbeirat, der Beirat für Internationales und der Beirat für Gleichstellungsfragen. Diese treffen sich regelmäßig, nachzulesen im Intranet auf Moodle (nach Anmeldung) unter Gremienfahrpläne.
Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten mit Ausnahme der Professorinnen und Professoren und stimmt sich fortlaufend mit dem Präsidium ab. Seine Hauptaufgabe ist die Überwachung der Einhaltung aller zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Vorschriften und tariflichen Regelungen. Alle personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der Hochschule unterliegen der Mitbestimmung des Personalrats.
Wissenschaftliche Mitarbeitende, deren Stellen ganz oder teilweise aus Drittmitteln finanziert sind, und Assistentinnen und Assistenten werden nach derzeitiger Thüringer Gesetzeslage bei Einstellung, Eingruppierung und Vertragsverlängerung nicht automatisch vom Personalrat vertreten. Allen wissenschaftlichen Mitarbeitenden in Drittmittelprojekten und allen Assistent*innen wird empfohlen, einen „Antrag auf Mitbestimmung durch den Personalrat“ zu stellen, damit sie auch bei Einstellung, Eingruppierung und Vertragsverlängerung vom Personalrat vertreten werden können.
Der Personalrat tagt regelmäßig alle zwei Wochen, um eingebrachte Anträge der Hochschulleitung oder eigene Initiativanträge zu beraten und zu entscheiden. Er wird alle fünf Jahre von allen wahlberechtigten Beschäftigten gewählt und setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen.
Im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Personalversammlung veröffentlicht der Personalrat einen Tätigkeitsbericht über die von ihm geleistete Arbeit. Die Präsentationen der Personalversammlungen finden Sie im Intranet-Bereich auf Moodle.
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt die Eingliederung Schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Personen, vertritt deren Interessen und steht ihnen beratend zur Seite. Außer-dem achtet sie darauf, dass die zugunsten dieser Personen geltenden Gesetze, Verordnungen etc. eingehalten werden.
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