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Als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert sich die Hochschule Nordhausen im Rahmen der Selbstverwaltung selbst. In den demokratisch gewählten Hochschulgremien werden wichtige Entscheidungen getroffen. Sie können im Rahmen der Gremienwahlen selbst für ein Gremium kandidieren, den Wahlvorstand unterstützen und/oder Ihre Stimme abgeben. Über anstehende Wahlen werden Sie rechtzeitig per E-Mail informiert. Fühlen Sie sich eingeladen, das Hochschulleben aktiv mitzugestalten! Weitere Informationen zu den Gremien können den nachfolgenden Punkten entnommen werden.
Die Fachbereichsräte der Ingenieurwissenschaften sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vertreten die Interessen der Mitglieder ihres Fachbereichs. Zu ihren Kernaufgaben gehören z. B. die Wahl der Dekanin oder des Dekans, die Beschlussfassung über Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Beschlussfassung über Berufungsvorschläge für die Besetzung von Professuren
Die Hochschulversammlung ist das zentrale Kollegialorgan der Hochschule und nimmt die einem Konzil, Senat oder Kuratorium obliegenden Aufgaben nach ThürHG wahr. Sie ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung an der Hochschule. Sie setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern von Hochschullehrenden, Studierenden, Beschäftigten, einem Vertretenden des Ministeriums und vier externen, mit dem Hochschulwesen vertrauten Persönlichkeiten, zusammen. Sie berät über die Profilbildung der Hochschule und die Schwerpunktsetzung in der Forschung. Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen die Wahl und Abwahl des Präsidenten sowie Kanzlers. Ferner beschließt sie über die Struktur- und Entwicklungspläne und deren Fortschreibung. Die Hochschulversammlung tagt mindestens einmal im Jahr.
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