Home | Onboarding-Mappe | Wissenswertes für Professorinnen und Professoren
Als Grundlage für gute Lehre finden Sie im Bestandteil E-Learning/ Didaktik Best Practice Beispiele, an denen Sie sich orientieren können. Darüber hinaus können Sie die verantwortliche Person für Didaktik des Projektes „ProfX “, das Referat Studium und Lehre oder die Kontaktstelle des eTeach-Netzwerkes hierzu kontaktieren.
Seit 2021 existiert an der Hochschule Nordhausen der Lehrbeirat mit der Zielsetzung, die Qualität der Lehre innerhalb der Hochschule sicherzustellen und gute Lehre zu würdigen und auszuzeichnen. Er setzt sich zusammen aus Mitarbeitenden und Studierenden der Hochschule Nordhausen und wird von der Vizepräsidentin für Studium und Lehre geleitet.
Über das Referat für Studium & Lehre werden für alle Lehrenden hochschuldidaktische Weiterbildungen angeboten. Regelmäßig informiert das Referat per E-Mail über Austausch- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Über Moodle können Sie sich zu den angebotenen hochschuldidaktischen Weiterbildungen anmelden. Weiterhin findet jährlich der Tag der Lehre unter dem Motto „Perspektivwechsel“ statt. In verschiedenen Veranstaltungen können Sie sich dabei innerhalb des Kollegiums zu Themen der Lehre austauschen.
Zudem haben Sie über das eTeach-Netzwerk Thüringen Möglichkeit, kostenfrei an vielseitigen didaktischen Fortbildungen teilzunehmen. Hierbei werden sowohl Grundlagenmodule der Hochschul- und Mediendidaktik zur Vermittlung von Basiswissen angeboten als auch medienspezifische Kompetenzen und die Adaption auf eigene Lehrinhalte. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, an Kursen zu persönlichen und individuellen Kompetenzen teilzunehmen.
https://www.hs-nordhausen.de/service/e-team/Über Moodle werden durch das e-Team im Wissenspool Digitale Lehre Informationen, Anleitungen und Workshops für eine erfolgreiche Online-Lehre bereitgestellt.
Für die Durchführung von Exkursionen mit Studierenden und für deren Abrechnung existiert eine Exkursionsrichtlinie. Bitte beachten Sie hier auch die durchgeführte Änderung der Exkursionsrichtlinie. Für die Studierenden muss ein Antrag auf Beihilfe zur Exkursion erfolgen, welcher an das Sachgebiet Haushalt zu leiten ist. Im Nachgang erfolgt eine Exkursionsabrechnung. Für Sie selbst ist ein Dienstreiseantrag zu stellen, Informationen dazu finden Sie in der Kategorie Dienst- und Fortbildungsreisen. In jedem Wintersemester findet eine Exkursionswoche statt. In dieser werden verschiedene Einrichtungen, Projekte, Initiativen, Vereine etc. gemeinsam mit Studieren-den und Lehrenden besucht. Diese Exkursionen sollen über mögliche Praktikums- und Arbeitsfelder praxisnah informieren.
Bei Fragen zur Anzeige und Beantragung von Drittmitteln, zu hochschulinternen Programmen und Ausschreibungen, zu aktuellen Ausschreibungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, zu Förder-programmen und Drittmittelgebern, zur Anmeldung und Verwertung von Patenten und zur Teil-nahme an Messen berät Sie unser Referat für Forschung und Wissenschaftstransfer gerne.
Sie können sich für den langfristigen Gebrauch von Medien unserer Bibliothek einen persönli-chen Handapparat (maximal 90 Medien) einrichten lassen. Diese Bücher werden über eine Frist von mehreren Jahren verliehen und müssen somit nicht verlängert werden.
Die Nebentätigkeit von Professor:innen ist im Thüringer Beamtengesetz sowie in der Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit des verbeamteten wissenschaftlichen, ärztlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Hochschulnebentätigkeitsverordnung ThürHNVO) geregelt. Die ThürHNVO unterscheidet in ihren Regelungen Nebentätigkeiten, die anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig sind oder für die die Genehmigung als erteilt gilt. Die Genehmigung erfolgt durch den Präsidenten. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob die Nebentätigkeit anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist oder ob für Sie die Genehmigung als erteilt gilt. Nebentätigkeiten sind im Umfang von acht Stunden/Woche bei einer Vollzeitbeschäftigung grundsätzlich möglich; bei einer Teilzeitbeschäftigung kann sich der Umfang der Nebentätigkeit entsprechend erhöhen. Für die schriftliche Anzeige finden Sie im Prozessportal ein entsprechendes Formular mit Hilfe der Suchfunktion. Das ausgefüllte Formular reichen Sie beim Sachgebiet Personal für die weitere Bearbeitung ein.
Damit Hochschulen als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis ihren Herausforderungen auch in Zukunft gerecht werden können, sind sie auf besonders qualifiziertes Personal an-gewiesen. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder das Programm zur Förderung der Gewinnung und Qualifizierung professoralen Personals an Fachhochschulen („FH-Personal“) ins Leben gerufen. An der Hochschule Nordhausen trägt das Projekt den Namen „ProfX“ und läuft vorerst bis zum I. Quartal 2027.
Das Projekt bietet Ihnen verschiedene Leistungen an. Bei Fragen setzen Sie sich gern mit dem Team ProfX in Verbindung.
„Dual Career“-Paare sind Paare, bei denen beide Partner in der Regel hochqualifiziert und speziali-siert sind sowie eine eigenständige Berufslaufbahn verfolgen. Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner nach Nordhausen ziehen möchten, unterstützen wir Ihre Partnerin oder Ihren Partner als Mitglied des „Dual Career“-Netzwerks Thüringen durch Anregungen und Hilfestellungen in der Orientierungs- und Bewerbungsphase bei der Suche nach einem passenden Job.
Wenn Sie nach Nordhausen ziehen, begleitet Sie unser Welcome-Service gerne beim Ankommen und unterstützt Sie bei der Wohnungssuche, im Behördenkontakt (Stadtverwaltung und Landratsamt Nordhausen) und bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Schulplätzen. Ebenso steht dieser gerne als Ansprechpartner für alle Fragen zum Ankommen in Nordhausen und an der Hochschule zur Verfügung.
Für den Urlaub in der vorlesungsfreien Zeit besteht in Ausgestaltung der Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG zwar kein Antragserfordernis, allerdings hat das professorale Personal den Urlaub bei dem Präsidenten anzuzeigen. Dabei ist stets zu beachten, dass der Urlaub aufgrund des Erholungszwecks und der damit im Zusammenhang stehenden Fürsorgepflicht der Hochschule stets im laufenden Urlaubsjahr und möglichst vollständig in Anspruch zu nehmen ist. Insofern ein Resturlaub aus dem vergangenen Jahr verbleibt, muss dieser gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 ThürUrlVO spätestens bis zum 30. September des Folgejahres genommen werden. Erfolgt dies nicht, verfällt er. Die entsprechende Urlaubsanzeige ist Prozessportal abrufbar.
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