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Unfälle auf der Arbeit oder auf dem Weg dahin, die eine Arbeitsunfähigkeit mit Arztbesuch zur Folge haben, müssen durch eine Unfallanzeige bei dem für den Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger sowie über die Hochschule angezeigt werden. Die Unfallanzeige dient der Dokumentation, dass der Unfall bei einer versicherten Tätigkeit geschah.
Eine Erstbehandlung muss bei einem Durchgangsarzt oder direkt in einer Rettungsstelle erfolgen. Der Unfall ist anschließend innerhalb von einer Woche bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu melden. Dort kann auch das weitere Vorgehen abgestimmt und auf offene Fragen geantwortet werden.
Sollte es zu einer Bedrohungslage, wie zum Beispiel einem Amoklauf/ einer Amokdrohung kommen oder im Umfeld zu einem Bombenfund, so kann im Intranet unter dem Bereich „Plan für Bedrohungslagen“ oder auf dem Laufwerk „jeder“ im Ordner „alle“ das festgelegte Vorgehen und empfohlene Verhalten nachgelesen werden. In allen Seminarräumen, Büroräumen und Laboren finden Sie darüber hinaus einen Aushang mit den wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst. Des Weiteren wird über die Telefonanlage eine automatische Nachricht geschaltet, über die die Mitarbeitenden zur vorliegenden Situation informiert werden.
Im Rahmen des Arbeitsmedizinischen Dienstes können Termine für individuelle Beratungen zu einem gesundheitlichen Anliegen oder einer zweiten ärztlichen Meinung bei der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt vor Ort gebucht werden. Dieses Angebot wird ausschließlich im Kontext mit Dienstaufgaben erbracht und stellt keinen Ersatz für die Hausärztin oder den Hausarzt dar. Über die jeweiligen Termine werden Sie mittels Plakaten und E-Mails informiert. Terminbuchungen sind über die Moodle-Plattform möglich.
Der Arbeitsmedizinische Dienst bietet regelmäßig Termine auf dem Campus zur Augenuntersu-chung für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten an. Gemäß den Untersuchungsergebnissen und Erfordernissen besteht die Möglichkeit, bei der Hochschule eine Zuzahlung zu einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zu beantragen. Terminbuchungen sind über die Moodle-Plattform möglich.
Der Arbeitsmedizinische Dienst bietet die Möglichkeit einer Arbeitsplatzbegehung. Dabei wird Ihr Arbeitsplatz im Hinblick auf die Ergonomie sowie Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmun-gen begutachtet. Gemeinsam mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden Lösungen für eine ggf. erforderliche Umgestaltung getroffen und umgesetzt. Die Terminbuchung für die Arbeitsplatzbegehung erfolgt über die Moodle-Plattform.
Im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung an der Hochschule kann je nach Art und Dringlichkeit eine Erste Hilfe leistende Person (ausgebildete/-r Mitarbeiter/-in) kontaktiert werden. Eine Liste der Ersthelfenden finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Gesundheitsmanagement. Darüber hinaus sind die Büros der Ersthelfenden mit entsprechenden Markierungen am Boden versehen, um diese im Ernstfall schnell auffinden zu können. Sollten Sie als Beschäftigte/-r der Hochschule Nordhausen Interesse haben, sich als Ersthelfer/-in ausbilden zu lassen, kontaktieren Sie gerne unsere zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wenn Sie abends oder am Wochenende Zugang zu einem Gebäude benötigen, ist dies beim Sachgebiet Bau und Liegenschaften per E-Mail anzumelden. In dringenden Fällen erreichen Sie außerhalb der üblichen Arbeitszeiten auch das Sicherheitspersonal in Gebäude 16 (Pförtnerhaus).
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