Forschungsgelder bewilligt

Prof. Dr. Petra Brzank wirbt Zuschlag für die Erstellung eines Gutachtens zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ein

Mit der Istanbul-Konvention soll Gewalt gegen Frauen entgegen gewirkt und eine Geschlechtergleichheit geschaffen werden (Foto: Adobe Stock)

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) beauftragte die Hochschule Nordhausen kürzlich mit einem Gutachten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg. Frau Prof. Dr. Petra Brzank, Professorin für Soziologie und angewandte Sozialforschung im Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, konnte diesen Forschungsauftrag für die Hochschule gewinnen. Sie ist eine bundesweite Expertin zum Thema (häusliche) Gewalt gegen Frauen und arbeitet bereits seit mehr als zwanzig Jahren wissenschaftlich zu diesem Thema.

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, wie die Istanbul-Konvention offiziell heißt, verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor männlicher Gewalt zu ergreifen und sie rechtlich mit Männern gleichzustellen. Die Konvention versteht häusliche Gewalt als in den gesellschaftlich festgeschriebenen Geschlechterverhältnissen begründet und beschreibt umfassend und ganzheitlich, welche Sektoren zusammenarbeiten und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um gegen das Problem vorzugehen. Jedes Bundesland hat dazu in den vergangenen zwei Jahren einen Aktionsplan mit Präventions-, Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Strafverfolgung erarbeitet. Inwieweit dies in Brandenburg gelungen ist, will Prof. Brzank bis Ende dieses Jahres in ihrem Gutachten untersuchen. Hierbei prüft sie mittels Datenerhebungen wie Dokumentenanalyse, Interviews und Online-Befragungen, ob die Maßnahmen des Aktionsplans den Anforderungen der Konvention und dem Bedarf im Land Brandenburg entsprechen und macht Vorschläge hinsichtlich der Anpassungen des Aktionsplans.

Am 1. September reichte Deutschland den ersten Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beim Europarat ein und berichtete somit erstmals über die ergriffenen Maßnahmen im Rahmen des Übereinkommens. Die Konvention wurde von 45 europäischen Staaten unterzeichnet und von 34 Staaten rechtlich geltend gemacht und trat für Deutschland zum 1. Februar 2018 in Kraft. Zur Bekräftigung des Übereinkommens wird das Kontrollgremium GREVIO eingesetzt, welches die Anstrengungen der unterzeichneten Staaten überprüft.