Bewerbung > Internationale Direktstudierende

Alle Fakten auf einen Blick

Auf welchem Weg ihr euch bewerben müsst, hängt in erster Linie davon ab, in welchem Land ihr eure Hochschulzugangsberechtigung (Sekundarschulabschluss, Feststellungsprüfung, Hochschulaufnahmeprüfung, Nachweis über erfolgreich absolvierte Studienzeiten) bzw. euren ersten Hochschulabschluss erworben habt.

Die Bewerbungszeiträume für unsere Studiengänge findet ihr hier.

Für internationale Studienbewerber ist es schon vor dem Bewerbungszeitraum möglich, sich für einen Bachelorstudiengang zu bewerben.
Da oftmals noch Sprachkurse oder ein Studienkolleg besucht werden müssen, empfehlen wir eine frühestmögliche Bewerbung.

Bewerbungen brauchen nur online eingereicht werden. Im Falle einer Zulassung müssen die Bewerbungsunterlagen aber ggf. spätestens zur Einschreibung im Original vorgelegt werden.
Wir behalten uns vor, Dokumente auch im laufenden Bewerbungsverfahren anzufordern.

Hochschulzugangsberechtigung/Abschluss aus Deutschland

Bewerbung direkt über das Bewerbungsportal HISinOne der Hochschule Nordhausen möglich.
Dies gilt auch für Bewerber, die die bestandene Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs nachweisen können.

Hochschulzugangsberechtigung/Abschluss aus einem anderen Land

Bewerbung zunächst nur über uni-assist. Dort wird die Bewerbung von Experten geprüft, die sich auf die Bewertung internationaler Studienabschlüsse spezialisiert haben. Anschließend werden eure Unterlagen an die Hochschule Nordhausen weitergeleitet. Die Hochschule entscheidet dann über die Zulassung. Die Prüfung eurer Unterlagen durch uni-assist kostet 75,- Euro (bei Mehrfachbewerbungen jeweils 30,- Euro).

Für deutschsprachige Bachelor- oder Masterstudiengänge sind folgende Bewerbungsunterlagen erforderlich:

  1. vollständig ausgefüllte Online-Bewerbung auf uni-assist
  2. Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis, Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland, Nachweise über erfolgreich absolvierte Studienzeiten bzw. Hochschulabschlusszeugnis)
  3. ggf. Übersetzungen der unter 2. genannten Dokumente, wenn diese nicht in der deutschen, englischen oder französischen Sprache vorliegen
  4. ggf. APS- Bescheinigung (nur Bewerber aus China, Vietnam oder Indien)
  5. ggf. Zeugnis der Feststellungsprüfung bzw. Nachweis über den Besuch eines Studienkollegs (nur falls ihr bereits ein Studienkolleg in Deutschland besucht habt)
  6. Zeugnisse über Kenntnisse der Unterrichtssprache (Mindestanforderung für Deutsch: DSH 2, Test DaF 4x4 Punkte, telc C1 Hochschule, Großes oder Kleines Sprachdiplom oder Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts; Mindestanforderung für Englisch: TOEFL iBT 79 oder IELTS 6.0, bereits erworbene Studienabschlüsse in englischer Unterrichtssprache werden ebenfalls als Nachweise anerkannt)

Einfache Kopien der o.g. genannten Bewerbungsunterlagen sind ausreichend und alle Dokumente können online über das Online Portal von Uni-Assist eingereicht werden.

Sollte die Bewerbung auf uni-assist für euren gewünschten Semesterstart noch nicht freigeschaltet sein, wählt einfach einen früheren Semesterstart. Dies kann dann nach der Zulassung noch angepasst werden.

Die Bearbeitungskosten können per Kreditkarte oder Überweisung bezahlt werden (nähere Infos siehe uni-assist).

Und dann?

Eine Entscheidung über die Gleichwertigkeit eures Bildungsabschlusses erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz (http://anabin.kmk.org/).

Sofern das Zeugnis als dem deutschen gleichwertig anerkannt wird und ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache nachgewiesen werden, werdet ihr direkt zum Studium zugelassen.

Studienbewerber, die mindestens über B1 Sprachkenntnisse verfügen, erhalten eine bedingte Zulassung zum Studium mit der Auflage, vor Aufnahme des Studiums C1 Sprachkenntnisse nachzuweisen. Kostenpflichtige Deutschkurse für Bewerber gibt es beispielweise im Lernstudio Nordhausen. Zudem besteht am Studienkolleg Nordhausen die Möglichkeit, als externer Teilnehmer die DSH-Prüfung abzulegen.

Sofern das Zeugnis mit dem deutschen nur bedingt vergleichbar ist, bekommt ihr eine bedingte Zulassung und müsst vor Beginn des Studiums die "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" (Feststellungsprüfung) ablegen. Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung erfolgt in der Regel in einem einjährigen Kurs am Studienkolleg Nordhausen.