Gremienwahlen

An der Hochschule Nordhausen finden alljährlich Gremienwahlen statt. Doch welche Gremien gibt es und wofür sind diese zuständig? Aus welchen guten Gründen ist ein Engagement in einem Gremium sinnvoll? Wann kann ich Wahlvorschläge einreichen und wann findet die elektronische Wahl statt?

Aktuelles

Ergänzungswahl - Fachbereichsrat Ingenieurwissenschaften

Die Ergänzungswahl für den Fachbereichsrat Ingenieurwissenschaften (1 ergänzender Sitz) findet vom 09.04. - 11.04.2024 statt. Das Wahlausschreiben sowie die Wahlvorschlagsliste befinden sich unter der Überschrift "Anlagen". Bis zum 22.03.2024, 15:00 Uhr können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften Wahlvorschläge beim Wahlleiter, Herrn Jan Funke, einreichen. Die Wahlvorschlagsliste ist elektronisch zu befüllen und an die E-Mail-Adresse hochschulwahlenhs-nordhausen.de zu übersenden.

Allgemeine Informationen

Welche Gremien werden gewählt und wofür sind diese zuständig?

Hochschulversammlung

Die Hochschulversammlung ist das oberste, zentrale beschlussfassende Gremium der Hochschule und ein Selbstverwaltungsorgan. Die Hochschulversammlung wird demokratisch gewählt und besteht aus Mitgliedern aller an der Hochschule vertretenen Gruppen. Von Amts wegen gehören die Mitglieder des Präsidiums, die vorsitzenden Mitglieder der Dekanate, die Gleichstellungs- und Familienbeauftragte, die beauftragte Person für Diversität, das vorsitzende Mitglied des Personalrats, das vorsitzende Mitglied des Studierendenrats sowie die Schwerbehindertenvertretung der Hochschulversammlung an. Die Hochschulversammlung berät über die Profilbildung der Hochschule und die Schwerpunktsetzung in der Forschung. Außerdem übernimmt sie u.a. legislative Aufgaben und erlässt Ordnungen und Satzungen der Hochschule, beschließt die Struktur- und Entwicklungsplanung sowie die Grundsätze der Mittelverteilung. Darüber hinaus wählt die Hochschulversammlung die Mitglieder des Präsidiums und nimmt Stellung zu den Berufungsvorschlägen der Fachbereiche zur Besetzung von Professuren.

Fachbereichsräte

Der Fachbereichsrat vertritt die Interessen der Angehörigen des Fachbereichs. Ihm gehören Mitglieder der Professorenschaft, der Studierenden sowie der Mitarbeitenden eines Fachbereichs an. Zu den Kernaufgaben des Fachbereichsrats gehören:  

  • die Wahl des Vorsitzenden Mitglieds des Dekanats sowie zwei weiterer Mitglieder
  • die Mitgestaltung bei der Einrichtung von neuen Studiengängen und des Lehrangebots
  • die Beschlussfassung von Studien- und Prüfungsordnungen
  • die Verteilung von Finanzen für Forschung und Lehre u. a. für neueste Laborausstattung innerhalb des Fachbereichs
  • die Beschlussfassungen zu Berufungsvorschlägen für Professuren und
  • die Abstimmung von Forschungsvorhaben und -schwerpunkten sowie Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die Mitarbeit im Fachbereichsrat bietet Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Entwicklung der Hochschule und gewährt vielfältige wissenschaftliche Einblicke in verschiedene Bereiche.

Beirat für Gleichstellungs- und Familienfragen

Der Beirat für die Gleichstellungs- und Familienfragen unterstützt die Gleichstellungs- und Familienbeauftragte in ihren Aufgaben für die Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Männern, Frauen und Personen des dritten Geschlechts. Weitere Themengebiete sind die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Personalrat

Der Personalrat wird von den Beschäftigten gewählt, ist ein Teil von ihnen und ihr Vertreter. Er trifft sich regelmäßig, um eingebrachte Anträge oder die aktuelle Situation an der Hochschule zu besprechen und Beschlüsse zu fassen. Über den Personalrat werden die Beschäftigten an den internen Entscheidungen in der Dienststelle beteiligt. Interessensgegensätze werden vermittelt und z. B. in den Personalversammlungen besprochen. Der Personalrat achtet darauf, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften eingehalten werden. Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten, vermittelt, hilft, entscheidet mit, kontrolliert und dient als Ansprechperson für alle dienstliche Angelegenheiten.

Assistentenrat

Ein Mitglied des Assistentenrats hat in den Sitzungen des Personalrats ein Teilnahme-, Antrags- und Rederecht. In allen Angelegenheiten, die Assistenten betreffen, besteht ein Stimmrecht.

Sechs gute Gründe für ein Engagement in einem Gremium

  1. Sie erhalten Einblicke in die politischen Abläufe der Hochschule, können sich aktiv einbringen und damit die Zukunft der Hochschule Nordhausen mitgestalten.
  2. Sie können sich ein Netzwerk aufbauen und profitieren von den Erfahrungen Studierender unterschiedlicher Semester. Sie lernen das professorale Personal und Mitarbeitende der Hochschule von einer anderen Seite kennen und begegnen sich auf Augenhöhe.
  3. Sie lernen neue Skills, wie den Aufbau und die Verbesserung Ihres Organisationsmanagements. Sie lernen die Abläufe innerhalb der Hochschule besser kennen und sammeln Erfahrungen darin, andere Menschen, Budget- und Zeitpläne zu koordinieren und einzuhalten.
  4. Sie können in der Lehre und bei strukturellen Themen mitbestimmen.
  5. Sie werten Ihren Lebenslauf auf. Freiwilliges Engagement hilft beim Abheben von anderen Bewerberinnen und Bewerbern und zeigt Bereitschaft zur Extraarbeit.
  6. Sie können längere Zeit BAföG beziehen.