Visum & Versicherung für ein Praktikum im Ausland

Hier erfahrt ihr, was ihr vor Beginn eures Praktikums unbedingt noch erledigen solltet.

Visum

Für ein Praktikum in einem ERASMUS-Programmland benötigen Studierende aus EU-Staaten kein Visum und keine gesonderte Arbeitserlaubnis. Für die Einreise werden lediglich gültige Reisedokumente benötigt (z.B. Reisepass). Von dieser Regel ausgenommen ist der Aufenthalt in der Türkei.

Für Aufenthalte außerhalb der ERASMUS-Programmländer sind in der Regel jedoch Visum und Arbeitserlaubnis notwendig. Die Bestimmungen für Praktika variieren stark zwischen den einzelnen Ländern. Ihr solltet euch daher ganz genau über die Regelungen in eurem Zielland informieren (z.B. bei Botschaften oder Konsulaten). Die Einreise mit einem Touristenvisum und die Umschreibung des Visums zum Zweck des Praktikums vor Ort ist in den meisten Fällen nicht möglich. Abhängig vom Gastland kann die Bearbeitung eurer Anfragen und des eigentlichen Visumsantrages bis zu mehreren Wochen dauern. Denkt daher bitte daran, frühzeitig mit der Organisation zu starten!

Informationen zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder findet ihr auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Bitte beachtet auch die dortigen medizinischen Hinweise für euer Zielland. Solltet ihr speziellen Impschutz benötigen, plant bitte genügend Zeit ein. Manche Impfungen müssen im Zeitabstand von einigen Wochen oder Monaten wiederholt werden, um einen zuverlässigen Schutz bieten zu können.

Versicherung

Studierende, die ein Auslandspraktikum absolvieren möchten, müssen sich um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Für einige Förderprogramme (z.B. Erasmus-Praktika-Programm) ist der Abschluss bestimmter Versicherungen Voraussetzung für eine Förderung.

Bitte beachtet, dass ihr selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz während eures Auslandsaufenthaltes verantwortlich seid. Die Hochschule Nordhausen sowie jede andere an der Durchführung eures Austausch-/ Förderprogramms beteiligte Institution haften nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung.

Informiert euch daher rechtzeitig bei euren Versicherungen, welche Leistungen im Ausland über welchen Zeitraum abgedeckt werden und schließt ggf. Zusatzversicherungen ab. Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsanbietern, die entsprechende Angebote bereithalten.

Der DAAD bietet zum Beispiel Versicherungspakete speziell für studentische Praktika an. Ausführliche Informationen und weiterführende Links findet ihr auf derWebseite des DAAD.

Krankenversicherung

Für einen Aufenthalt innerhalb der EU gilt die Europäische Krankenversicherungskarte. Darüber hinaus hat Deutschland mit verschiedenen Ländern außerhalb der EU Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. In diesen Fällen müssen sich die Studierenden von der deutschen Krankenversicherung eine Anspruchsbescheinigung einholen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der bestehende Versicherungsschutz möglicherweise unzureichend sein kann, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Abgedeckt werden in der Regel nur die medizinisch notwendigen Behandlungen. Daher kann eine ergänzende private Krankenversicherung sinnvoll sein.

Für einen Aufenthalt außerhalb der EU und in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen sich die Studierenden in jedem Fall um einen privaten Krankenversicherungsschutz speziell zu diesem Zweck kümmern. Eine einfache Reisekrankenversicherung für Urlaubsreisen ist für einen längeren Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland in der Regel nicht ausreichend.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Im Vorfeld eines Auslandspraktikums sollte mit der Praktikumsstelle besprochen werden, inwieweit man als Praktikant über die Praktikumsstelle unfall-und haftpflichtversichert ist. Anders als in Deutschland verfügen viele Unternehmen im Ausland über keine betriebliche Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer privaten Versicherung wird daher dringend empfohlen.

Klärt mit eurer Versicherung, ob und in welchem Umfang euer Zielland in euren bestehenden Versicherungen abgedeckt ist. Beachtet auch, dass der Auslandsschutz in einigen Versicherungen auf eine bestimmt Aufenthaltsdauer (z.B. 6-8 Wochen) begrenzt ist und daher nicht für ein Praktikum ausreicht. In diesem Fall solltet ihr eine zusätzliche Versicherung für die Dauer des Praktikums abschließen. Schaut dabei besonders darauf, dass Schäden am Arbeitsplatz explizit in der Versicherung enthalten sind, da diese von vielen Anbietern ausgeschlossen werden.