Bewerbungsverfahren

Die Besonderheit des Master Innovations- und Changemanagement an der Hochschule Nordhausen liegt in der im deutschen Sprachraum einzigartigen Kombination von betriebswirtschaftlich-orientierten Innovationsmanagement und Changemanagement in wirtschaftlichen Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Institutionen sowie sozialwirtschaftlichen Organisationen, also bewusst eine betriebswirtschaftliche und sozialökonomische Ausrichtung, die in dieser Form einzigartig ist.

Zielgruppe des konsekutiven Masterstudiengangs sind demnach Absolventinnen und Absolventen mit einem ersten berufsqualifizierenden wirtschaftswissenschaftlichen Studium, die ihre erworbene Qualifikation für Tätigkeiten im wirtschaftlichen Bereich fachlich fortführen und vertiefen möchten. Voraussetzung zur Zulassung ist außerdem ein qualifizierter Studienabschluss. 

Zielgruppe des Studiengangs

Im Studiengang Innovations- und Changemanagement werden Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten einschlägigen berufsqualifizierenden Studium im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits einschließlich eines betriebswirtschaftlichen Schwerpunktes oder eines nach Inhalt, Umfang und Ausrichtung vergleichbaren Studiums zum Masterstudium zugelassen. An der Hochschule Nordhausen sind dies die Absolventen der Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre/Business Administration, und Internationale Betriebswirtschaft/International Business sowie Absolventen von 6- und 7-semestrigen sozialökonomischen Bachelorstudiengängen. Auch Absolventen des 7-semestrigen verwaltungsbetriebswirtschaftlichen Bachelorstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management an der Hochschule Nordhausen werden zugelassen. Der Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement richtet sich aber auch an Studierende, die nicht an der HS Nordhausen studiert haben.

Es können auch Bewerber mit anderen Studienschwerpunkten unter der Auflage zugelassen werden, dass sie fehlende betriebswirtschaftliche Module aus Bachelorstudiengängen nachholen. Die nachzuholenden Module legt der Prüfungsausschuss nach Maßgabe der Zugangsqualifikation und unter Berücksichtigung der Ziele des Studiums im Einzelfall fest.

Zulassungsvoraussetzungen

Als Zulassungsvoraussetzung ist eine Verfahrensnote von mindestens „gut" (mind. 2,5) eines ersten berufsqualifizierenden Studiums mit einem betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt oder eines nach Inhalt, Umfang und Ausrichtung vergleichbaren Studiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits nachzuweisen.

Die Verfahrensnote ergibt sich aus der Gesamtnote des Bachelorab-schlusses und den weiteren Auswahlkriterien, die die Gesamtnote des Bachelorabschlusses aufwerten können. Diese weiteren Auswahlkriterien sind eine in Bezug auf die Studienziele einschlägige Berufserfahrung (max. 0,3), das Vorstellungsgespräch (max. 0,2), und das Motivationsschreiben (max. 0,1).

Umfang der Bewerbung

Der Bewerbung sind neben dem beglaubigten Bachelorzeugnis eine detaillierte Auflistung aller absolvierten Module des ersten berufsqualifizierenden Studiums inkl. der erworbenen Noten und ECTS-Credits sowie ein Motivationsschreiben (mind. eine Seite DIN A4) beizufügen. Gegebenenfalls sind weitere Nachweise der besonderen persönlichen Eignung für das Studium im Masterstudiengang Innovations und Changemanagement/Innovation and Change Management beizubringen; dies betrifft u. a. einschlägige berufspraktische Erfahrungen. 

Ablauf der Bewerbung

Die Immatrikulation ist sowohl zum Sommersemester, als auch zum Wintersemester möglich. Bitte bewerben Sie sich online oder auf dem Postweg unter Verwendung des Zulassungsantrags (siehe Downloads weiter unten) an folgende Adresse:

 

Hochschule Nordhausen
Studien-Service-Zentrum (SSZ)
Weinberghof 4
99734 Nordhausen

 

Bewerbungsfristen
Wintersemester: 30. September eines jeden Jahres
Sommersemester: 31. März eines jeden Jahres

 

Nach Ihrer Bewerbung im Onlineverfahren oder auf dem Postweg erhalten Sie zunächst eine schriftliche Bestätigung. Soweit die formalen Voraussetzungen einer vollständigen Bewerbung vorliegen, wird die Auswahlkommission die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber festlegen. Das Studien-Service-Zentrum wird Sie zeitnah über Ihre Zulassung informieren.

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